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Antrag der AfD Fraktion - Verbesserung der Außenansicht des Gemeindegebäudes
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Teutschenthal |
| Datum | 2026-08-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt, die Außenansicht des Gemeindegebäudes durch eine neue Farbgestaltung aufzuwerten, um die Bedeutung der Verwaltung sichtbarer zu machen. Der Gemeinderat soll die Verwaltung beauftragen, geeignete Gestaltungsvorschläge mit Kostenschätzung zu erarbeiten und vorzulegen. Das Finanzamt empfiehlt Zustimmung und weist darauf hin, dass der reine Erarbeitungsauftrag haushaltsneutral ist, eine spätere Umsetzung jedoch angesichts der angespannten Finanzlage kritisch zu prüfen wäre.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage BM / HaVe / GR
Vorlage Nr.: 2114/2026
Federführung: 001-Bereich Bürgermeister Datum: 13.08.2026
Bearbeiter: Susann Kurtze AZ:
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit
Gemeinderat 25.08.2026 Entscheidung
Gegenstand der Vorlage
Antrag der AfD Fraktion - Verbesserung der Außenansicht des
Gemeindegebäudes
Sachverhalt:
Die AfD-Fraktion hat mit dem Schreiben vom 17.06.2026 beantragt, die Außenansicht
des Gebäudes der Gemeindeverwaltung durch eine neue Farbgestaltung
aufzuwerten. Hierzu soll die Verwaltung einen Vorschlag für die farbliche
Neugestaltung der Gebäudefassade erarbeiten und dem Gemeinderat zur weiteren
Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Nach Auffassung der Antragsteller soll durch eine optische Aufwertung des
Verwaltungsgebäudes die Bedeutung der Gemeindeverwaltung als zentrale
Einrichtung der Gemeinde stärker nach außen sichtbar gemacht werden. Gleichzeitig
soll die Maßnahme zu einer Verbesserung des Erscheinungsbildes des
Verwaltungsstandortes beitragen.
Mit dem vorliegenden Antrag wird zunächst keine konkrete Gestaltung beschlossen.
Gegenstand des Beschlusses ist vielmehr die Beauftragung der Verwaltung, geeignete
Gestaltungsvorschläge einschließlich einer Einschätzung der damit verbundenen
Kosten und Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur
Entscheidung vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Vorschläge zur Verbesserung der
Außenansicht des Verwaltungsgebäudes durch eine geeignete Farbgestaltung
einschließlich einer Kostenschätzung zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind dem
Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
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Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen
Gesamteinnahmen in Höhe von + €
Gesamtausgaben in Höhe von - €
im Haushalt Produkt:
Sachkonto.:
einmalig laufend
Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur
Verfügung
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss
erfolgen:
im Ergebnisplan durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag)
einmalig laufend
im Finanzplan durch einen Nachtragshaushalt
Stellungnahme des Amtes für Finanzen
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zur Beschlussvorlage Nr. 2114/2026
für die Sitzung des Gemeinderates am 25.08.2026
Das Amt für Finanzen empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen
ja ☒ nein ☐
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel
Der vorliegende Beschluss löst keine Ausgaben aus; er beauftragt die Verwaltung
lediglich mit der Erarbeitung von Gestaltungsvorschlägen einschließlich
Kostenschätzung. Die Kennzeichnung "keine finanziellen Auswirkungen" ist daher
zutreffend.
Deckung
Eine Deckung ist auf dieser Stufe nicht erforderlich, da noch keine konkrete
Maßnahme und damit keine Mittel gebunden werden. Sobald die Verwaltung
einen Gestaltungsvorschlag mit Kostenschätzung vorlegt, ist hierfür ein
gesonderter Beschluss mit Kostendarstellung und Deckungsnachweis erforderlich.
Fördermittel
Keine Angaben in der Vorlage enthalten.
Folgekosten
Die eigentliche Farbgestaltung der Fassade wird Kosten auslösen, die derzeit
nicht beziffert sind und erst mit dem von der Verwaltung zu erarbeitenden
Vorschlag vorgelegt werden.
Bewertung durch das Amt für Finanzen:
Haushaltsrechtliche Sicht
- Die notwendige Unterhaltung kommunaler Gebäude (Vermögenserhalt) ist
grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde; eine darüber hinausgehende rein
gestalterische Aufwertung (Farbgebung ohne technische Notwendigkeit) ist
hingegen eine freiwillige Aufgabe.
- Der jetzige Beschluss (reiner Erarbeitungsauftrag ohne konkrete Maßnahme) ist
haushaltsneutral und daher unabhängig von dieser Einordnung unbedenklich.
- Angesichts der angespannten Haushalts- und Liquiditätslage der Gemeinde
(hohe Verschuldung durch laufende Großprojekte) ist bei der späteren
Umsetzungsentscheidung eine kritische Prüfung von Umfang und Kosten der
Farbgestaltung geboten.
Liquiditätssicherung
Der Beschluss selbst hat keine Auswirkung auf die Liquidität. Bei der späteren
Umsetzungsentscheidung ist die angespannte Liquiditätslage der Gemeinde zu
berücksichtigen.
Haushaltskonsolidierungskonzept
Sofern die Gemeinde zu einem Haushaltssicherungskonzept verpflichtet ist oder
wird, wäre eine rein gestalterische Maßnahme wie diese besonders kritisch zu
würdigen; dies ist spätestens bei Vorlage des konkreten Gestaltungsvorschlags zu
prüfen.
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Unterschrift
Anlagenverzeichnis:
Antrag der AfD Fraktion - Verbesserung der Außenansicht des Gemeindegebäudes
vom 17.06.2026
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