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Antrag der AfD Fraktion - Verbesserung der Außenansicht des Gemeindegebäudes

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeTeutschenthal
Datum2026-08-25
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt, die Außenansicht des Gemeindegebäudes durch eine neue Farbgestaltung aufzuwerten, um die Bedeutung der Verwaltung sichtbarer zu machen. Der Gemeinderat soll die Verwaltung beauftragen, geeignete Gestaltungsvorschläge mit Kostenschätzung zu erarbeiten und vorzulegen. Das Finanzamt empfiehlt Zustimmung und weist darauf hin, dass der reine Erarbeitungsauftrag haushaltsneutral ist, eine spätere Umsetzung jedoch angesichts der angespannten Finanzlage kritisch zu prüfen wäre.

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Vorlage BM / HaVe / GR Vorlage Nr.: 2114/2026 Federführung: 001-Bereich Bürgermeister Datum: 13.08.2026 Bearbeiter: Susann Kurtze AZ: Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Gemeinderat 25.08.2026 Entscheidung Gegenstand der Vorlage Antrag der AfD Fraktion - Verbesserung der Außenansicht des Gemeindegebäudes Sachverhalt: Die AfD-Fraktion hat mit dem Schreiben vom 17.06.2026 beantragt, die Außenansicht des Gebäudes der Gemeindeverwaltung durch eine neue Farbgestaltung aufzuwerten. Hierzu soll die Verwaltung einen Vorschlag für die farbliche Neugestaltung der Gebäudefassade erarbeiten und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Nach Auffassung der Antragsteller soll durch eine optische Aufwertung des Verwaltungsgebäudes die Bedeutung der Gemeindeverwaltung als zentrale Einrichtung der Gemeinde stärker nach außen sichtbar gemacht werden. Gleichzeitig soll die Maßnahme zu einer Verbesserung des Erscheinungsbildes des Verwaltungsstandortes beitragen. Mit dem vorliegenden Antrag wird zunächst keine konkrete Gestaltung beschlossen. Gegenstand des Beschlusses ist vielmehr die Beauftragung der Verwaltung, geeignete Gestaltungsvorschläge einschließlich einer Einschätzung der damit verbundenen Kosten und Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Vorschläge zur Verbesserung der Außenansicht des Verwaltungsgebäudes durch eine geeignete Farbgestaltung einschließlich einer Kostenschätzung zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 2114/2026 Seite 1 von 4 Finanzierung: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine finanziellen Auswirkungen Gesamteinnahmen in Höhe von + € Gesamtausgaben in Höhe von - € im Haushalt Produkt: Sachkonto.: einmalig laufend Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: im Ergebnisplan durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag) einmalig laufend im Finanzplan durch einen Nachtragshaushalt Stellungnahme des Amtes für Finanzen 2114/2026 Seite 2 von 4 zur Beschlussvorlage Nr. 2114/2026 für die Sitzung des Gemeinderates am 25.08.2026 Das Amt für Finanzen empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen ja ☒ nein ☐ Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel Der vorliegende Beschluss löst keine Ausgaben aus; er beauftragt die Verwaltung lediglich mit der Erarbeitung von Gestaltungsvorschlägen einschließlich Kostenschätzung. Die Kennzeichnung "keine finanziellen Auswirkungen" ist daher zutreffend. Deckung Eine Deckung ist auf dieser Stufe nicht erforderlich, da noch keine konkrete Maßnahme und damit keine Mittel gebunden werden. Sobald die Verwaltung einen Gestaltungsvorschlag mit Kostenschätzung vorlegt, ist hierfür ein gesonderter Beschluss mit Kostendarstellung und Deckungsnachweis erforderlich. Fördermittel Keine Angaben in der Vorlage enthalten. Folgekosten Die eigentliche Farbgestaltung der Fassade wird Kosten auslösen, die derzeit nicht beziffert sind und erst mit dem von der Verwaltung zu erarbeitenden Vorschlag vorgelegt werden. Bewertung durch das Amt für Finanzen: Haushaltsrechtliche Sicht - Die notwendige Unterhaltung kommunaler Gebäude (Vermögenserhalt) ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde; eine darüber hinausgehende rein gestalterische Aufwertung (Farbgebung ohne technische Notwendigkeit) ist hingegen eine freiwillige Aufgabe. - Der jetzige Beschluss (reiner Erarbeitungsauftrag ohne konkrete Maßnahme) ist haushaltsneutral und daher unabhängig von dieser Einordnung unbedenklich. - Angesichts der angespannten Haushalts- und Liquiditätslage der Gemeinde (hohe Verschuldung durch laufende Großprojekte) ist bei der späteren Umsetzungsentscheidung eine kritische Prüfung von Umfang und Kosten der Farbgestaltung geboten. Liquiditätssicherung Der Beschluss selbst hat keine Auswirkung auf die Liquidität. Bei der späteren Umsetzungsentscheidung ist die angespannte Liquiditätslage der Gemeinde zu berücksichtigen. Haushaltskonsolidierungskonzept Sofern die Gemeinde zu einem Haushaltssicherungskonzept verpflichtet ist oder wird, wäre eine rein gestalterische Maßnahme wie diese besonders kritisch zu würdigen; dies ist spätestens bei Vorlage des konkreten Gestaltungsvorschlags zu prüfen. ______________________ 2114/2026 Seite 3 von 4 Unterschrift Anlagenverzeichnis:  Antrag der AfD Fraktion - Verbesserung der Außenansicht des Gemeindegebäudes vom 17.06.2026 2114/2026 Seite 4 von 4

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