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Antrag der AfD Fraktion - Einrichtung einer Hundefreilauffläche in Teutschenthal
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Teutschenthal |
| Datum | 2026-08-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragte am 17.06.2026 die Prüfung zur Einrichtung einer Hundefreilauffläche in Teutschenthal. Die Verwaltung soll geeignete kommunale Grundstücke identifizieren und erforderliche Maßnahmen (Einfriedung, Beschilderung, Abfallentsorgung) mit Kostenschätzung erarbeiten. Der Gemeinderat beschloss am 25.08.2026, die Verwaltung mit dieser Prüfung zu beauftragen; die Ergebnisse sollen den zuständigen Ausschüssen und dem Gemeinderat vorgelegt werden.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage BM / HaVe / GR
Vorlage Nr.: 2112/2026
Federführung: 001-Bereich Bürgermeister Datum: 13.08.2026
Bearbeiter: Susann Kurtze AZ:
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit
Gemeinderat 25.08.2026 Entscheidung
Gegenstand der Vorlage
Antrag der AfD Fraktion - Einrichtung einer Hundefreilauffläche in
Teutschenthal
Sachverhalt:
Die AfD-Fraktion hat mit dem Schreiben vom 17.06.2026 die Prüfung der
Möglichkeiten zur Einrichtung einer Hundefreilauffläche in der Ortschaft Teutschenthal
beantragt. Hierzu soll die Verwaltung geeignete kommunale Grundstücke
identifizieren, deren Eignung bewerten sowie die für eine Umsetzung erforderlichen
Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich Einfriedung, Beschilderung und
Abfallentsorgung, einschließlich einer Kostenschätzung darstellen.
Die Ergebnisse sollen den zuständigen Ausschüssen zur weiteren Beratung vorgelegt
werden, um dem Gemeinderat eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen
zu schaffen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, geeignete kommunale Grundstücke für
die Einrichtung einer Hundefreilauffläche in der Ortschaft Teutschenthal zu prüfen und
die hierfür erforderlichen Maßnahmen einschließlich einer Kostenschätzung zu
erarbeiten. Die Ergebnisse sind den zuständigen Ausschüssen zur Beratung und
anschließend dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen
2112/2026 Seite 1 von 4
Gesamteinnahmen in Höhe von + €
Gesamtausgaben in Höhe von - €
im Haushalt Produkt:
Sachkonto.:
einmalig laufend
Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur
Verfügung
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss
erfolgen:
im Ergebnisplan durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag)
einmalig laufend
im Finanzplan durch einen Nachtragshaushalt
Stellungnahme des Amtes für Finanzen
zur Beschlussvorlage Nr. 2112/2026
für die Sitzung des Gemeinderates am 25.08.2026
Das Amt für Finanzen empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen
ja ☒ nein ☐
Finanzielle Auswirkungen:
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Haushaltsmittel
Der vorliegende Beschluss selbst löst keine Ausgaben aus; er beauftragt die
Verwaltung lediglich mit der Prüfung geeigneter Grundstücke und der Erarbeitung
einer Kostenschätzung. Die Kennzeichnung "keine finanziellen Auswirkungen" ist
daher zutreffend.
Deckung
Eine Deckung ist auf dieser Stufe nicht erforderlich, da keine Mittel gebunden
werden. Für eine spätere Umsetzung (Einfriedung, Beschilderung,
Abfallentsorgung, Unterhaltung) ist im Haushaltsplan 2026 keine Position
vorgesehen; eine etwaige Realisierung bedürfte einer gesonderten
Beschlussfassung mit Kostendarstellung und Deckungsnachweis (ggf. im Rahmen
der Haushaltsplanung 2027 oder eines Nachtragshaushalts).
Fördermittel
Keine Angaben in der Vorlage enthalten.
Folgekosten
Eine spätere Errichtung und Unterhaltung einer Hundefreilauffläche (Einfriedung,
Beschilderung, Müllentsorgung, Pflege) würde Folgekosten auslösen, die derzeit
nicht beziffert sind und erst mit der von der Verwaltung zu erarbeitenden
Kostenschätzung vorgelegt werden.
Bewertung durch das Amt für Finanzen:
Haushaltsrechtliche Sicht
- Eine Hundefreilaufläche ist eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 Abs. 2
KVG LSA), keine Pflichtaufgabe. Freiwillige Aufgaben stehen unter
Haushaltsvorbehalt und dürfen nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit der
Gemeinde und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit wahrgenommen werden.
- Der jetzige Beschluss (reiner Prüf-/Erarbeitungsauftrag) ist haushaltsneutral und
daher unabhängig von dieser Einordnung unbedenklich.
- Der Gemeinde liegt für 2026 ein vom Gemeinderat beschlossener und von der
Kommunalaufsicht bestätigter Haushalt vor; eine Investitions- oder
Unterhaltungsposition für eine Hundefreilauffläche ist darin nicht enthalten.
- Angesichts der angespannten Haushalts- und Liquiditätslage der Gemeinde (u.
a. hohe Verschuldung durch laufende Großprojekte wie Neubau Kita Angersdorf
und Grundschulneubau, kritischer Liquiditätsmonat September 2026) ist bei einer
späteren Umsetzung besondere Zurückhaltung bei dieser freiwilligen Aufgabe
geboten; eine Mittelbereitstellung müsste gesondert beschlossen und gedeckt
werden.
Liquiditätssicherung
Der Beschluss selbst hat keine Auswirkung auf die Liquidität. Bei einer späteren
Umsetzungsentscheidung ist die angespannte Liquiditätslage der Gemeinde
ausdrücklich zu berücksichtigen.
Haushaltskonsolidierungskonzept
Sofern die Gemeinde aufgrund ihrer Verschuldungslage zu einem
Haushaltssicherungskonzept verpflichtet ist oder wird, wären zusätzliche freiwillige
Ausgaben wie eine Hundefreilauffläche besonders kritisch zu würdigen; dies ist
spätestens bei der Umsetzungsentscheidung zu prüfen.
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______________________
Unterschrift
Anlagenverzeichnis:
Antrag der AfD Fraktion - Einrichtung einer Hundefreilauffläche in Teutschenthal vom
17.06.2026
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