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Antrag der AfD Fraktion - Einrichtung einer Hundefreilauffläche in Teutschenthal

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeTeutschenthal
Datum2026-08-25
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragte am 17.06.2026 die Prüfung zur Einrichtung einer Hundefreilauffläche in Teutschenthal. Die Verwaltung soll geeignete kommunale Grundstücke identifizieren und erforderliche Maßnahmen (Einfriedung, Beschilderung, Abfallentsorgung) mit Kostenschätzung erarbeiten. Der Gemeinderat beschloss am 25.08.2026, die Verwaltung mit dieser Prüfung zu beauftragen; die Ergebnisse sollen den zuständigen Ausschüssen und dem Gemeinderat vorgelegt werden.

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Vorlage BM / HaVe / GR Vorlage Nr.: 2112/2026 Federführung: 001-Bereich Bürgermeister Datum: 13.08.2026 Bearbeiter: Susann Kurtze AZ: Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Gemeinderat 25.08.2026 Entscheidung Gegenstand der Vorlage Antrag der AfD Fraktion - Einrichtung einer Hundefreilauffläche in Teutschenthal Sachverhalt: Die AfD-Fraktion hat mit dem Schreiben vom 17.06.2026 die Prüfung der Möglichkeiten zur Einrichtung einer Hundefreilauffläche in der Ortschaft Teutschenthal beantragt. Hierzu soll die Verwaltung geeignete kommunale Grundstücke identifizieren, deren Eignung bewerten sowie die für eine Umsetzung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich Einfriedung, Beschilderung und Abfallentsorgung, einschließlich einer Kostenschätzung darstellen. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Ausschüssen zur weiteren Beratung vorgelegt werden, um dem Gemeinderat eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu schaffen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, geeignete kommunale Grundstücke für die Einrichtung einer Hundefreilauffläche in der Ortschaft Teutschenthal zu prüfen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen einschließlich einer Kostenschätzung zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind den zuständigen Ausschüssen zur Beratung und anschließend dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Finanzierung: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine finanziellen Auswirkungen 2112/2026 Seite 1 von 4 Gesamteinnahmen in Höhe von + € Gesamtausgaben in Höhe von - € im Haushalt Produkt: Sachkonto.: einmalig laufend Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: im Ergebnisplan durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag) einmalig laufend im Finanzplan durch einen Nachtragshaushalt Stellungnahme des Amtes für Finanzen zur Beschlussvorlage Nr. 2112/2026 für die Sitzung des Gemeinderates am 25.08.2026 Das Amt für Finanzen empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen ja ☒ nein ☐ Finanzielle Auswirkungen: 2112/2026 Seite 2 von 4 Haushaltsmittel Der vorliegende Beschluss selbst löst keine Ausgaben aus; er beauftragt die Verwaltung lediglich mit der Prüfung geeigneter Grundstücke und der Erarbeitung einer Kostenschätzung. Die Kennzeichnung "keine finanziellen Auswirkungen" ist daher zutreffend. Deckung Eine Deckung ist auf dieser Stufe nicht erforderlich, da keine Mittel gebunden werden. Für eine spätere Umsetzung (Einfriedung, Beschilderung, Abfallentsorgung, Unterhaltung) ist im Haushaltsplan 2026 keine Position vorgesehen; eine etwaige Realisierung bedürfte einer gesonderten Beschlussfassung mit Kostendarstellung und Deckungsnachweis (ggf. im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 oder eines Nachtragshaushalts). Fördermittel Keine Angaben in der Vorlage enthalten. Folgekosten Eine spätere Errichtung und Unterhaltung einer Hundefreilauffläche (Einfriedung, Beschilderung, Müllentsorgung, Pflege) würde Folgekosten auslösen, die derzeit nicht beziffert sind und erst mit der von der Verwaltung zu erarbeitenden Kostenschätzung vorgelegt werden. Bewertung durch das Amt für Finanzen: Haushaltsrechtliche Sicht - Eine Hundefreilaufläche ist eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 Abs. 2 KVG LSA), keine Pflichtaufgabe. Freiwillige Aufgaben stehen unter Haushaltsvorbehalt und dürfen nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wahrgenommen werden. - Der jetzige Beschluss (reiner Prüf-/Erarbeitungsauftrag) ist haushaltsneutral und daher unabhängig von dieser Einordnung unbedenklich. - Der Gemeinde liegt für 2026 ein vom Gemeinderat beschlossener und von der Kommunalaufsicht bestätigter Haushalt vor; eine Investitions- oder Unterhaltungsposition für eine Hundefreilauffläche ist darin nicht enthalten. - Angesichts der angespannten Haushalts- und Liquiditätslage der Gemeinde (u. a. hohe Verschuldung durch laufende Großprojekte wie Neubau Kita Angersdorf und Grundschulneubau, kritischer Liquiditätsmonat September 2026) ist bei einer späteren Umsetzung besondere Zurückhaltung bei dieser freiwilligen Aufgabe geboten; eine Mittelbereitstellung müsste gesondert beschlossen und gedeckt werden. Liquiditätssicherung Der Beschluss selbst hat keine Auswirkung auf die Liquidität. Bei einer späteren Umsetzungsentscheidung ist die angespannte Liquiditätslage der Gemeinde ausdrücklich zu berücksichtigen. Haushaltskonsolidierungskonzept Sofern die Gemeinde aufgrund ihrer Verschuldungslage zu einem Haushaltssicherungskonzept verpflichtet ist oder wird, wären zusätzliche freiwillige Ausgaben wie eine Hundefreilauffläche besonders kritisch zu würdigen; dies ist spätestens bei der Umsetzungsentscheidung zu prüfen. 2112/2026 Seite 3 von 4 ______________________ Unterschrift Anlagenverzeichnis:  Antrag der AfD Fraktion - Einrichtung einer Hundefreilauffläche in Teutschenthal vom 17.06.2026 2112/2026 Seite 4 von 4

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