Startseite › Südliches Anhalt › Antrag
Antrag zur Aufhebung der Beschlüsse zum Solarpark Hinsdorf – Antrag der Fraktion AfD
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Südliches Anhalt |
| Datum | 2026-06-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Südliches Anhalt
Beschlussvorlage
Beschluss-Nr.:
(Vorlage Nr. 068/2026)
Aktenzeichen:
Vorlagenart: Datum: 21.05.2026
öffentlich Einreichender: Fraktion AfD
Verfasser: Fraktion AfD
Betreff:
Antrag zur Aufhebung der Beschlüsse zum Solarpark Hinsdorf – Antrag der Fraktion
AfD
Beratungsfolge Mitglieder Abstimmungsergebnis
Soll An- Mitwirk.-
Dafür Dagegen Enthalten
Datum Gremium ges. tats. wesend verbot
03.06.2026 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hebt die in der Sitzung vom 27.08.2025 gefassten Beschlüsse zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/23 „Sondergebiet Photovoltaik -
Solarpark Hinsdorf" sowie zum dazugehörigen Durchführungsvertrag auf.
EGSA/068/2025 - Beschluss des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan nebst
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 01/23 „Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark
Hinsdorf“.
EGSA/071/2025 — Beschluss über die Satzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 01/23 „Sondergebiet Photovoltaik — Solarpark Hinsdorf"
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine erneute Beratung und
Beschlussfassung erst erfolgen kann, nachdem die tatsächlichen vertraglichen
Verpflichtungen sowie die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen
vollständig und transparent dargestellt wurden. Darüber hinaus wird die Verwaltung
beauftragt zu prüfen und dem Stadtrat darzustellen, welche alternativen Vorteile,
Ausgleichsleistungen oder infrastrukturellen Beiträge für die Stadt Südliches Anhalt
vereinbart werden können, sofern die ursprünglich in Aussicht gestellten
Wärmenetze nicht umgesetzt werden. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob
entsprechende Vorteile oder Kompensationen mit dem Vorhabenträger verhandelt
und vertraglich gesichert werden können.
Sachverhalt:
Die Beschlüsse zum Solarpark Hinsdorf wurden im Stadtrat maßgeblich auch im
Zusammenhang mit den geplanten Wärmenetzen für mehrere Ortsteile diskutiert. In
den Sitzungen des Stadtrates sowie in den zugrundeliegenden Beratungen wurden
durch Vertreter des Projektträgers sowie durch die Verwaltung wiederholt Aussagen
getroffen, wonach zwischen der Errichtung der Photovoltaikanlagen und der
Umsetzung der Wärmenetze ein verbindlicher Zusammenhang bestehen würde.
1 von 3
In den Niederschriften der Sitzungen finden sich hierzu unter anderem folgende
Aussagen:
Niederschrift vom 21.05.2025
Herr Volk (GP-Joule): „Es ist eine Änderung zur Umsetzungsverpflichtung, welche
schon in diesem Durchführungsvertrag festgehalten wurde. Bisher war angedacht,
dass die Satzungsbeschlüsse für das Wärmenetz zu dem PV-Park zeitgleich erzeugt
werden, aber das können wir in der Abwicklung nicht immer gewährleisten, deshalb
halten wir diese Umsetzungsverpflichtung schon im Durchführungsvertrag des PV-
Parks fest."
Das ist die Änderung, die wir im Durchführungsvertrag für Photovoltaikanlagen schon
festhalten, sodass die Umsetzungsverpflichtung für die Wärmenetze zum Zeitpunkt
des Baubeginns des PV-Parks besteht.”
Das Gleiche gilt auch für den PV-Park Hinsdorf, wenn dieser gebaut wird, löst er die
Umsetzungsverpflichtung für die Wärmenetze Breesen, Reupzig und Großbadegast
aus."
Niederschrift vom 27.08.2025
Bürgermeister: „Wir haben in den nächsten 8 Tagesordnungspunkten
Entscheidungen zum Thema erneuerbare Energien und zum Thema
Wärmeplanung/Wärmeversorgung für die Bürger der Stadt zu treffen."
„In den Durchführungsverträgen wurde nunmehr die direkte Verknüpfung mit dem
Wärmeversorgungsvorhaben ergänzt."
Herr Volk (GP-Joule): „Die beiden Komponenten gehören zusammen. Ohne
Photovoltaik keine Wärme, mit Photovoltaik kommt auch die Wärme."
Herr Radermacher (GP-Joule): „Wir haben die entsprechenden Sicherheiten, die sind
im städtebaulichen Vertrag angedeutet und in den Durchführungsverträgen
konkretisiert. Es ist zudem so, dass die Gesellschaft mit Kapital aufgeladen ist, wenn
wir das Projekt durchfinanzieren. Dann ist selbstverständlich das Geld für die
Wärmenetze da. Bis dahin bieten wir die Sicherung über ein anderes Modell an, wie
wir es lhnen auch mitgeteilt haben. Es besteht eigentlich kein Grund, daran zu
zweifeln, dass das Projekt nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt."
Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht
abzuwägen. Eine ordnungsgemäße Abwägung setzt voraus, dass der Stadtrat seine
Entscheidung auf Grundlage vollständiger und zutreffender Informationen trifft.
Werden im Rahmen der Beratung wesentliche Aspekte eines Projektes — etwa die
wirtschaftliche oder infrastrukturelle Verknüpfung mit anderen Vorhaben — als
verbindlicher Bestandteil des Projektes dargestellt, obwohl diese tatsächlich nicht
rechtlich verbindlich geregelt sind, kann dies zu einem Abwägungsfehler führen. Ein
solcher Abwägungsfehler liegt insbesondere dann nahe, wenn der Stadtrat seine
2 von 3
Entscheidung unter einer bestimmten Annahme getroffen hat, diese Annahme für die
Entscheidung erheblich war und sich diese Annahme im Nachhinein als unzutreffend
herausstellt.
Vorliegend wurde wiederholt erklärt, dass der Bau der Photovoltaikparks eine
Umsetzungsverpflichtung für mehrere Wärmenetze auslöse und dass beide Projekte
miteinander verknüpft seien.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Südliches Anhalt nach den
Bundes- und Landesrechtlichen Vorgaben verpflichtet ist, bis spätestens 30.06.2028
eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen.
Im Rahmen der Beratungen zu den Photovoltaikprojekten wurde wiederholt
dargestellt, dass die geplanten Wärmenetze einen wichtigen Beitrag zur zukünftigen
Wärmeversorgung mehrerer Ortsteile leisten könnten und damit auch im
Zusammenhang mit den gesetzlichen Anforderungen an die kommunale
Wärmeplanung stehen.
Dieser Gesichtspunkt könnte für viele Mitglieder des Stadtrates ein wesentlicher
Aspekt bei der Abwägung der Beschlussfassung gewesen sein.
Sollte sich jedoch bestätigen, dass die Wärmenetze nicht umgesetzt werden oder
hierfür keine verbindlichen vertraglichen Regelungen bestehen, entfällt ein
wesentlicher Bestandteil der damaligen Entscheidungsgrundlage.
In diesem Fall erscheint es sachgerecht, die entsprechenden Beschlüsse
aufzuheben und eine erneute Beratung auf Grundlage der tatsächlichen Vertragslage
vorzunehmen.
Eine erneute Beschlussfassung könnte erfolgen, sofern künftig klare und verbindliche
Regelungen getroffen werden, die einen nachvollziehbaren Vorteil für die Stadt
Südliches Anhalt sowie ihre Ortsteile gewährleisten.
Fachbereichsleiter Bürgermeister
3 von 3
Text aus PDF extrahiert