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Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029
Angenommen11 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sulzburg |
| Datum | 2025-10-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Sulzburg
Beratungsvorlage GR öffentlich
Sitzung Gemeinderat am 09.10.2025
Verfasser: Häckelmoser,Fabian
Nr. BVGRö/008/2025
Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum
01.01.2027 bis 31.12.2029
Beschlussvorschlag:
1. DerGemeinderatnimmtdieAusschreibungskonzeptionderGt-serviceDienstleistungs-
gesellschaft mbHnebst Anlagenzur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH
(Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Sulzburg ab
01.01.2027,00:00Uhrbis31.12.2029,24:00UhrimRahmendesKonzeptszuZiffer1
zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer
Kooperationspartner bedienenkann.
3. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die
Zuschlagsentscheidungen zu treffen und die Gt-service GmbH Zuschläge im Rahmen
derAusschreibungnachZiffer1undZiffer2namensundimAuftragderStadtSulzburg
zuerteilen.
4. Die Stadt Sulzburg verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich
verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem
Lieferanten/denLieferanten,der/diejeweilsdenZuschlagerhält/erhalten,fürdieDauer
der jeweilsvereinbartenVertragslaufzeit.
5. Die Verwaltungwird beauftragt,Strom mit folgender Qualität im Rahmender
BündelausschreibungenStrom über die Gt-service GmbHauszuschreiben:
100% Strom auserneuerbarenEnergien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Sachverhalt/Begründung:
DerSachverhaltergibtsichzunächstausderbeiliegendenKonzeptionnebstAnlagen,aufdie
insoweit vollumfänglich verwiesen wird. Zusammenfassend bietet die Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-
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Württemberg (Gt-service), Gemeinden, Städten, Landkreisen, Zweckverbänden und
kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zur
Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 01. Januar 2027 00:00 Uhr bis zum
31. Dezember 2029, 24:00 Uhr an. Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt auf
Grundlage einesAuftragsfür eine feste Vertragslaufzeit vondrei Jahren.
Die Stromlieferung wird nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit
ausgeschrieben. Die Gt-service wird bzw. hat für die Beschaffung ein dynamisches
Beschaffungssystemnach§§22und23VgVaufsetzen/aufgesetztbzw.einrichten/eingerichtet.
Die Gt-service führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmende
Kommune bzw. des Zweckverbandes oder der kommunalen Gesellschaft durch. Sie erteilt
dabei im Rahmen der einzelnen Ausschreibungen, die unter dem dynamischen
Beschaffungssystemdurchgeführtwerden,stellvertretendfürdieTeilnehmer,denZuschlagauf
das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss ihres Aufsichtsrates. Für den einzelnen
Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem
erfolgreichenBieter desjeweiligen Loseszustande.
Die Ausschreibung erfolgt in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, d.h. die
PreisederLiefermengenfürdiefesteVertragslaufzeitwerdennichtzueinemStichtaggebildet,
sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage
einerPreisindizierunganmehrerenStichtagen(ggf.handelstäglich).Dadurchsollinsbesondere
das Risiko vermindert werden, dass die Preisbildung an einem einzigen Stichtag in einem
möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für den gesamten, dreijährigen
Lieferzeitraum ist.
Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung. Als
Vertragsmenge (kWh) wird die Summe der prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der
einzelnen Abnahmestellen verstanden. Der vertraglich festgelegte Lieferpreis gilt für eine
tatsächlicheVerbrauchsmengevon90-110%derVertragsmenge.Unter-oderüberschreitetdie
tatsächliche Verbrauchsmenge diese Mengenschranken, so kann der Auftragnehmer dem
Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Dabei wird davon
ausgegangen, dass der Auftragnehmer zu viel beschaffte Mengen am Spotmarkt verkauft und
bei einer Unterdeckung die fehlenden Mengen am Spotmarkt nachbeschafft. Diese Regelung
geht einher mit einer Flexibilisierung des Zeitraums zur Anmeldung von
Eigenerzeugungsanlagen.
Es werden technische Lose (Sondervertrags-, Tarif-, Wärmestrom-, Straßenbeleuchtungs-
Abnahmestellen) und Lose für Ökostrom (mit und ohne Neuanlagenquote) gebildet. Bei sehr
großen Losen erfolgt ggf. eine regionale Losaufteilung (SLP). Nach Bedarf erfolgt eine
Zuschlags- und/oder Loslimitierung.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die
Energielieferpreise sind dagegen für jedes Lieferjahr der Vertragslaufzeit durch die Bieter fest
anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird
insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune
entsprechendder Benutzungsstruktur bildet.
Die Stadt Sulzburg hat bereits erfolgreich an der letzten Bündelausschreibung der Gt-Service
GmbHteilgenommen,eshandelt sichinsofernum eine Folgebeauftragung.
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Für die Ausschreibungerhält die Gt-Service eineinmaligesEntgelt in Höhe von35,70€pro
Abnahmestelle inkl. 19% Mehrwertsteuer.Bei derzeit 54Abnahmestellensinddiesinsgesamt
1.927,80€inkl. Mehrwertsteuer.
Durchdie Bündelausschreibungwerdeneine rechtssichere Vergabe undmöglichst günstige
Konditionen für die Lieferung vonStrom andie städtischenAbnahmestellenerzielt.
Anlagen:
AusschreibungskonzeptionBündelausschreibungStrom 2027bis2029
Sulzburg den22.09.2025
Dirk Blens FabianHäckelmoser
Bürgermeister Rechnungsamtsleiter
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