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Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029

Angenommen11 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSulzburg
Datum2025-10-09
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Stadt Sulzburg Beratungsvorlage GR öffentlich Sitzung Gemeinderat am 09.10.2025 Verfasser: Häckelmoser,Fabian Nr. BVGRö/008/2025 Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029 Beschlussvorschlag: 1. DerGemeinderatnimmtdieAusschreibungskonzeptionderGt-serviceDienstleistungs- gesellschaft mbHnebst Anlagenzur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Sulzburg ab 01.01.2027,00:00Uhrbis31.12.2029,24:00UhrimRahmendesKonzeptszuZiffer1 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienenkann. 3. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen zu treffen und die Gt-service GmbH Zuschläge im Rahmen derAusschreibungnachZiffer1undZiffer2namensundimAuftragderStadtSulzburg zuerteilen. 4. Die Stadt Sulzburg verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/denLieferanten,der/diejeweilsdenZuschlagerhält/erhalten,fürdieDauer der jeweilsvereinbartenVertragslaufzeit. 5. Die Verwaltungwird beauftragt,Strom mit folgender Qualität im Rahmender BündelausschreibungenStrom über die Gt-service GmbHauszuschreiben: 100% Strom auserneuerbarenEnergien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote Sachverhalt/Begründung: DerSachverhaltergibtsichzunächstausderbeiliegendenKonzeptionnebstAnlagen,aufdie insoweit vollumfänglich verwiesen wird. Zusammenfassend bietet die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden- Seite 1von3 Württemberg (Gt-service), Gemeinden, Städten, Landkreisen, Zweckverbänden und kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 01. Januar 2027 00:00 Uhr bis zum 31. Dezember 2029, 24:00 Uhr an. Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt auf Grundlage einesAuftragsfür eine feste Vertragslaufzeit vondrei Jahren. Die Stromlieferung wird nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Gt-service wird bzw. hat für die Beschaffung ein dynamisches Beschaffungssystemnach§§22und23VgVaufsetzen/aufgesetztbzw.einrichten/eingerichtet. Die Gt-service führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmende Kommune bzw. des Zweckverbandes oder der kommunalen Gesellschaft durch. Sie erteilt dabei im Rahmen der einzelnen Ausschreibungen, die unter dem dynamischen Beschaffungssystemdurchgeführtwerden,stellvertretendfürdieTeilnehmer,denZuschlagauf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss ihres Aufsichtsrates. Für den einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichenBieter desjeweiligen Loseszustande. Die Ausschreibung erfolgt in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, d.h. die PreisederLiefermengenfürdiefesteVertragslaufzeitwerdennichtzueinemStichtaggebildet, sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage einerPreisindizierunganmehrerenStichtagen(ggf.handelstäglich).Dadurchsollinsbesondere das Risiko vermindert werden, dass die Preisbildung an einem einzigen Stichtag in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für den gesamten, dreijährigen Lieferzeitraum ist. Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung. Als Vertragsmenge (kWh) wird die Summe der prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen verstanden. Der vertraglich festgelegte Lieferpreis gilt für eine tatsächlicheVerbrauchsmengevon90-110%derVertragsmenge.Unter-oderüberschreitetdie tatsächliche Verbrauchsmenge diese Mengenschranken, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer zu viel beschaffte Mengen am Spotmarkt verkauft und bei einer Unterdeckung die fehlenden Mengen am Spotmarkt nachbeschafft. Diese Regelung geht einher mit einer Flexibilisierung des Zeitraums zur Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen. Es werden technische Lose (Sondervertrags-, Tarif-, Wärmestrom-, Straßenbeleuchtungs- Abnahmestellen) und Lose für Ökostrom (mit und ohne Neuanlagenquote) gebildet. Bei sehr großen Losen erfolgt ggf. eine regionale Losaufteilung (SLP). Nach Bedarf erfolgt eine Zuschlags- und/oder Loslimitierung. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes Lieferjahr der Vertragslaufzeit durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechendder Benutzungsstruktur bildet. Die Stadt Sulzburg hat bereits erfolgreich an der letzten Bündelausschreibung der Gt-Service GmbHteilgenommen,eshandelt sichinsofernum eine Folgebeauftragung. Seite 2von3 Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Für die Ausschreibungerhält die Gt-Service eineinmaligesEntgelt in Höhe von35,70€pro Abnahmestelle inkl. 19% Mehrwertsteuer.Bei derzeit 54Abnahmestellensinddiesinsgesamt 1.927,80€inkl. Mehrwertsteuer. Durchdie Bündelausschreibungwerdeneine rechtssichere Vergabe undmöglichst günstige Konditionen für die Lieferung vonStrom andie städtischenAbnahmestellenerzielt. Anlagen: AusschreibungskonzeptionBündelausschreibungStrom 2027bis2029 Sulzburg den22.09.2025 Dirk Blens FabianHäckelmoser Bürgermeister Rechnungsamtsleiter Seite 3von3

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