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Grundsatzbeschluss zur Verfahrensweise bei möglichen Vorhaben zur Windenergienutzung im Gemeindegebiet der Gemeinde Dohma (schriftlich eingereicht durch GR Weigoldt, GR Mende und GR Mathes)
Angenommen9 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pirna |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Dohma verfolgt das Ziel, die gewachsene Siedlungsstruktur, die Wohn- und Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner, das Landschaftsbild sowie die Entwicklungsziele der Gemeinde dauerhaft zu erhalten und zu schützen.
Die Gemeindeverwaltung Dohma wird beauftragt, bei Planungs-, Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb des Gemeindegebietes sämtliche der Gemeinde zustehenden und rechtlich zulässigen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte wahrzunehmen und die Belange der Gemeinde Dohma umfassend zu vertreten.
Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet aus, soweit diese nach Auffassung der Gemeinde den kommunalen Entwicklungszielen, den Belangen des Landschaftsbildes, der Wohn- und Lebensqualität, des Natur- und Artenschutzes, der Naherholung oder den touristischen Entwicklungsperspektiven der Gemeinde entgegenstehen.
Die Gemeinde Dohma wird gemeindeeigene Grundstücke grundsätzlich nicht für die Errichtung oder den Betrieb von Windenergieanlagen zur Verfügung stellen, verpachten oder veräußern. Ausnahmen bedürfen eines gesonderten Beschlusses des Gemeinderates.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über entsprechende Planungen, Anfragen von Vorhabenträgern sowie laufende Verfahren zu informieren.
Sachverhalt:
Begründung:
Die Gemeinde Dohma befindet sich in einer landschaftlich und kulturell besonders sensiblen Region am Rand des Elbsandsteingebirges. Das Gemeindegebiet ist geprägt durch seine dörflichen Strukturen, seine gewachsene Kulturlandschaft, wertvolle Landschaftsräume sowie seine Bedeutung als Wohn- und Naherholungsstandort.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen Herausforderungen für ländliche Gemeinden ist es ein wesentliches Ziel der Gemeinde Dohma, die Attraktivität des Gemeindegebietes als Wohn- und Lebensraum langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Erhaltung einer hohen Lebensqualität stellt einen wichtigen Faktor für die Bindung bestehender Einwohnerinnen und Einwohner sowie für die Gewinnung neuer Bürgerinnen und Bürger dar.
Der Gemeinderat sieht die Gefahr, dass die Errichtung von Windenergieanlagen aufgrund ihrer erheblichen Bauhöhe und ihrer weiträumigen Sichtbarkeit zu einer nachhaltigen Veränderung des Landschafts- und Ortsbildes führen kann. Die charakteristische Kulturlandschaft und das landschaftliche Erscheinungsbild der Gemeinde stellen aus Sicht des Gemeinderates einen wesentlichen Standortfaktor dar, dessen Erhalt im öffentlichen Interesse liegt.
Darüber hinaus können Windenergieanlagen trotz Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen Auswirkungen auf das Wohnumfeld haben. Hierzu zählen insbesondere Schallimmissionen, periodischer Schattenwurf, nächtliche Hindernisbefeuerung sowie die allgemeine technische Überprägung des Landschaftsraumes. Der Gemeinderat misst dem Schutz der Wohn- und Lebensqualität der Bevölkerung daher eine besondere Bedeutung bei.
Ferner sind mögliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie auf geschützte Tierarten im Rahmen einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung sorgfältig zu berücksichtigen. Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass den Belangen des Natur- und Artenschutzes im Gemeindegebiet ein hoher Stellenwert zukommt.
Der Gemeinderat stellt zugleich fest, dass die Einflussmöglichkeiten der Kommunen auf die Steuerung von Windenergievorhaben durch bundes- und landesrechtliche Vorgaben sowie übergeordnete Planungsinstrumente begrenzt sind. Um die Interessen der Gemeinde Dohma frühzeitig und eindeutig zum Ausdruck zu bringen, soll mit diesem Grundsatzbeschluss die kommunale Position dokumentiert werden.
Im Spannungsfeld zwischen dem politisch gesetzten Auftrag des Einsatzes von erneuerbaren Energien und der örtlichen Gegebenheiten kommt der Gemeinderat zu der Auffassung, dass die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet erhebliche Konflikte mit den Belangen des Landschaftsschutzes, der Wohn- und Lebensqualität, der Naherholung, des Tourismus sowie den langfristigen Entwicklungszielen der Gemeinde hervorrufen kann.
Mit diesem Beschluss bekräftigt der Gemeinderat seinen Willen, die Interessen der Gemeinde Dohma im Rahmen der geltenden Rechtsordnung konsequent zu vertreten und die besonderen Qualitäten des Gemeindegebietes für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung vom 23.06.2026
x Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag stattzugeben.
Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag nicht stattzugeben.
Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag mit Modifizierungen stattzugeben.
Die Verwaltung gibt keine Stellungnahme ab.
Begründung:
Da dies bereits ausführlich begründet wurde ist eine Stellungnahme nicht mehr notwendig.
Heinemann
Bürgermeister
Beschlüsse
23.06.2026 - Gemeinderat Dohma
- ungeändert beschlossen
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