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Einziehung des Fußwegs auf dem Flurstück 1254

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSteinheim am Albuch
Datum2026-07-21
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Amt: Sitzungsvorlage: 0903/2026 Hauptamt Frau Lanzinger Gremium Status Sitzungsdatum Behandlung Gemeinderat öffentlich 21.07.2026 Beratung und Beschlussfassung TOP 13 Einziehung des Fußwegs auf dem Flurstück 1254 Anlagenverzeichnis: Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Absicht der Einziehung des Fußwegs auf dem Flurstück 1254 öffentlich bekannt zu machen. Sachverhalt: Der Fußweg auf dem Flurstück 1254 soll nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen werden, da er für den öffentlichen (Fußgänger-) Verkehr entbehrlich ist. Die einzuziehende Teilfläche ist ein Fußweg, welcher während des Sportbetriebs durch Sportler und Gäste genutzt wird. Zudem wird dieser Weg auch von Spaziergängern und Hundehaltern genutzt. Regelmäßig muss der Sportverein Söhnstetten feststellen, dass auf dem Sportplatz Hinterlassenschaften von Hunden liegen und diese nicht von den Hundehaltern weggemacht werden. Nun soll der Weg mit einem Tor abgesperrt werden und nur im Rahmen des Sportbetriebs für Sportler und Gäste geöffnet werden. Spaziergänger können von Norden kommend über den Parkplatz an der östlichen Seite des Sportgeländes Richtung Gerstetter Berg/Frontal laufen. Dadurch ist der Weg durch das Sportgelände entbehrlich für den öffentlichen Fußgängerverkehr. Die Einziehung erfolgt auf Grund der Entbehrlichkeit für den Verkehr. Die einzuziehende Fläche ist im Lageplan gelb markiert. - 2 - Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen und nach einer Frist von 3 Monaten abschließend vom Gemeinderat zu beschließen. 00014759.docx

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