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Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Wentalhalle, Albuchhalle und Seeberghalle
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Steinheim am Albuch |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt: Sitzungsvorlage:
0909/2026
Hauptamt Frau Stolz
Gremium Status Sitzungsdatum Behandlung
Gemeinderat öffentlich 21.07.2026 Beratung und
Beschlussfassung
TOP 12 Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Wentalhalle,
Albuchhalle und Seeberghalle
Anlagenverzeichnis:
Entgeltordnung für die Benutzung der Wentalhalle, Albuchhalle und Seeberghalle mit
Änderungen
Entgeltordnung für die Benutzung der Wentalhalle, Albuchhalle und Seeberghalle
Kalkulation Wentalhalle
Kalkulation Albuchhalle
Kalkulation Seeberghalle
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der
Wentalhalle, Albuchhalle und Seeberghalle mit Inkrafttreten zum 01.09.2026.
Sachverhalt:
Zuletzt wurde die Gebührenordnung für die Hallen der Gemeinde Steinheim 2014
überarbeitet. Im Hinblick auf die anstehende Einweihung der Wentalhalle, wurden für
die Hallen Neukalkulationen durchgeführt und eine Neufassung der Gebührenordnung
erarbeitet.
Folgende Änderungen wurden in die Neufassung eingearbeitet:
1. Das Wort „Gebühr“ wurde in der ganzen Ordnung durch „Entgelt“ ersetzt.
2. §5: Grundgebühren und Nebengebühren wurden herausgenommen, da es nun
ein Pauschalentgelt geben soll.
3. §7: Das Entgelt für die Übungsstunden wurde auf 6,00 € und für die
Bühnennutzung, auf 1,00 € in der Albuch- und Seeberghalle sowie auf 5,00 €
für ein Hallendrittel der Wentalhalle angepasst.
4. Entsprechend der Kalkulationen wurden die Entgelte angepasst. Alle Entgelte
sind nun in brutto und netto ausgezeichnet. Orientiert an den bisherigen
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Nutzungen und Gegebenheiten der Hallen, wurden die Entgeltkategorien, wie
in der Anlage dargestellt, überarbeitet. Neu ist zum Beispiel die Vermietung
des Foyers in der Wentalhalle sowie der Seeberghalle.
Die Übersicht über die bisherigen und neuen Entgelte kann der Anlage 1 der
neugefassten Entgeltordnung entnommen werden.
00014791.docx
Text aus PDF extrahiert