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Antrag der OWG-Fraktion: Realisierungs- und Finanzierungskonzept zur Sanierung der gemeindlichen Straßen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOststeinbek
Datum2026-06-01
DatenstufeNur Dokumente
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Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2026 ein Realisierungs- und Finanzierungskonzept zur Sanierung der gemeindlichen Straßen zu erarbeiten. Grundlage hierfür ist die Informationsvorlage SG303/22/0099 vom Mai 2022. Sachverhalt: Bereits im Jahr 2015 wurde der Investitionsbedarf an den gemeindlichen Straßen bewertet und dabei zwischen Unterhaltungsmaßnahmen und notwendigem Neubau unterschieden. Schon zu diesem Zeitpunkt wies die Gemeinde Oststeinbek einen Sanierungsbedarf von rund 15,4 Mio. € auf. Aufgrund der massiven Steigerung des Baupreisindexes – 100 € im Jahr 2015 entsprechen nach der Schätzung vom Februar 2022 bereits rund 138 € – erhöhte sich der rechnerische Sanierungsbedarf bis 2022 auf ca. 21,2 Mio. € (Anlage 1 der Informationsvorlage). Es ist davon auszugehen, dass sich die Preise im Straßenbau seitdem weiter deutlich erhöht haben. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass sich diese Summe ausschließlich auf die reinen Maßnahmen an den Fahrbahnflächen bezieht. Planungskosten, Nebenflächen sowie mögliche Mehrkosten durch schlechten oder unzureichenden Fahrbahnaufbau sind hierin nicht enthalten. Nach der Informationsvorlage sind zusätzlich ca. 20 % Planungskosten sowie ca. 20 % Kosten für Bauüberwachung (u. a. Vergabeverfahren, Rechnungsprüfung, Baubesprechungen, Nachträge, Abnahme) anzusetzen. Bereits 2022 summierte sich der daraus resultierende geschätzte Gesamtbedarf auf rund 29,7 Mio. €. Dieser Betrag ist im Rahmen des beantragten Konzeptes auf Basis des aktuellen Baupreisindexes für den Straßenbau fortzuschreiben und realistisch zu aktualisieren. Hinzu kommt, dass seit 2015 keine gemeindliche Straße vollständig ausgebaut, sondern lediglich Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Der Zustand der Straßen ist daher weiterhin als sehr problematisch einzustufen. Eine Vielzahl der Straßen ist seit der Bewertung von 2015 als „vordringlich“ oder „überfällig“ klassifiziert. Der bestehende Sanierungsstau kann ohne ein strukturiertes, mehrjähriges Realisierungs- und Finanzierungskonzept nicht zeitgerecht abgebaut werden. Folgende Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen: Priorisierung der sanierungsbedürftigen Straßen bestätigen Realistische zeitliche Umsetzbarkeit visualisieren (Planungsdauer ca. 1 Jahr, Bauzeit 6–12 Monate je Maßnahme) Überprüfen ob personelle Ressourcen vorhanden sind oder ergänzt werden müssen Prüfung möglicher Gegenfinanzierungsmodelle (z. B. wiederkehrende Straßenausbaubeiträge) Vor diesem Hintergrund ist die Erarbeitung eines belastbaren, aktualisierten Konzeptes zwingend erforderlich, um dem Bauausschuss und der Gemeindevertretung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die kommenden Haushaltsjahre zu geben.

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