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Beschluss über Geldzuwendungen gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO

Angenommen8 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOelsnitz/Vogtl.
Datum2026-07-01
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme der Geldzuwendung der Firma Bang Kransysteme GmbH & Co. KG in Höhe von insgesamt 500,00 Euro. Sachverhalt: Sachverhalt und Begründung: Die Kommune darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Oberbürgermeister, sowie dem Bürgermeister und gegebenenfalls den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO in öffentlicher Sitzung. Die Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl. empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss das Zuwendungsangebot gem. der Anlage anzunehmen.

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