Startseite › Oederan › Antrag

Beschluss zur Aufhebung der Örtlichen Bauvorschrift für den Ortsteil Gahlenz

Angenommen16 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOederan
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am 02.07.2026, die Satzung zur Aufhebung der Satzung: "Örtliche Bauvorschrift der Stadt Oederan für den Ortsteil Gahlenz" vom 11.03.1997. Sachverhalt: Gesetzliche Grundlagen: SächsGemO SächsBO Sachdarstellung/Alternativen Im Jahr 1996 wurde durch freiwillige Selbstbindung der damaligen Gemeinde Gahlenz eine örtliche Bauvorschrift für den jetzigen Ortsteil Gahlenz der Stadt Oederan befürwortet. Im Prozess der früheren Maßnahmen zur Dorferneuerung wurden Gestaltungsgrundsätze zur regionaltypischen, dem Vorerzgebirge entsprechende Bauweise festgesetzt. Die Örtliche Bauvorschrift für den Ortsteil Gahlenz wurde von der Gemeinde Gahlenz am 08.10.1996 als Satzung (Gestaltungssatzung) beschlossen und mit Bescheid vom 28.02.1997 durch das Regierungspräsidium Chemnitz genehmigt. Das Inkrafttreten der Örtlichen Bauvorschrift für den Ortsteil Gahlenz durch die ehemalige Gemeinde Gahlenz erfolgt am 11.03.1997. Die Arbeit mit dieser Satzung hat in letzter Zeit oft zu Unstimmigkeiten geführt, so dass sehr viele Ausnahmen und Befreiungen von den Gestaltungsgrundsätzen vorgenommen wurden. Der Ortschaftsrat Gahlenz hat deshalb in seiner Sitzung am 09.09.2025 mehrheitlich beschlossen, der Stadt Oederan die Aufhebung der Örtlichen Bauvorschrift von Gahlenz zu empfehlen. Talkenberger Sacharbeiterin Bauordnung

Text aus PDF extrahiert