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Aufhebung der Richtlinie zu Kaufpreisnachlässen für energieeffizientes Bauen auf den Verkauf der stadteigenen Grundstücke des Wohngebiets "An der Bleiche"
Angenommen16 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oederan |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am 02.07.2026, den Beschluss 003/01/14 (Richtlinie zu Kaufpreisnachlässen für energieeffizientes Bauen auf den Verkauf der stadteigenen Grundstücke des Wohngebiets „An der Bleiche“) mit Wirkung zum 31. Dezember 2026 aufzuheben.
Gleichzeitig wird festgelegt, dass Anträge auf Kaufpreisnachlass gemäß des Beschlusses 003/01/14 letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden können.
Sachverhalt:
Gesetzliche Grundlagen
§ 28 Abs. 1 SächsGemO
Sachdarstellung/Alternativen
Der Stadtrat der Stadt Oederan beschloss die Richtlinie zu Kaufpreisnachlässen für energieeffizientes Bauen auf den Verkauf der stadteigenen Grundstücke des Wohngebiets „An der Bleiche“ am 30.01.2014.
Gemäß der Richtlinie konnten private Bauherren, die von der Stadt Oederan eine Parzelle des Wohngebiets „An der Bleiche“ erworben und darauf ein besonders energieeffizientes Wohnhaus errichtet hatten, einen Antrag auf Kaufpreisnachlass für ihr Grundstück stellen. Waren die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt, gewährte der Bauausschuss der Stadt Oederan einen Nachlass von 2.500 €.
Die Käufer der Grundstücke stellten insgesamt 6 Anträge gemäß der Richtlinie zu Kaufpreisnachlässen für energieeffizientes Bauen auf den Verkauf der stadteigenen Grundstücke des Wohngebiets „An der Bleiche“. Der Bauausschuss bewilligte alle Anträge. Insgesamt wurden gemäß der Richtlinie Kaufpreisnachlässe in Höhe von 15.000 € gewährt.
Dr. Marco Metzler
SB Wirtschafts- und Tourismusförderung
Text aus PDF extrahiert