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Aufhebung der Richtlinie zu Kaufpreisnachlässen für Familien mit Kind(ern) auf den Verkauf der stadteigenen Grundstücke des Wohngebiets "An der Bleiche"

Angenommen16 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOederan
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am 02.07.2026, den Beschluss 002/01/14 (Richtlinie zu Kaufpreisnachlässen für Familien mit Kind(ern) auf den Verkauf der stadteigenen Grundstücke des Wohngebiets „An der Bleiche“) mit Wirkung zum 31. Dezember 2026 aufzuheben. Gleichzeitig wird festgelegt, dass Anträge auf Kaufpreisnachlass gemäß des Beschlusses 002/01/14 letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden können. Sachverhalt: Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs. 1 SächsGemO Sachdarstellung/Alternativen Die Stadt Oederan verkaufte ab 2014 Grundstücke im Wohngebiet „An der Bleiche“. Angeboten wurden insgesamt 30 Grundstücke in den Größen von 453 m² bis 858 m². Die Quadratmeterpreise lagen je nach Standort innerhalb des Wohngebietes bei 59 €, 64 € oder 69 € pro Quadratmeter. Das letzte Grundstück wurde 2022 verkauft. Nach Beratungen im Verwaltungsausschuss und im Stadtrat beschloss der Stadtrat der Stadt Oederan am 30.01.2014 die Richtlinie zu Kaufpreisnachlässen für Familien mit Kind(ern) auf den Verkauf der stadteigenen Grundstücke des Wohngebiets „An der Bleiche“. Mit der Richtlinie ermöglichte es die Stadt Oederan privaten Bauherren mit Kind(ern), auf Antrag für jedes zum Haushalt gehörende Kind einen Kaufpreisnachlass von 2,50 € je Quadratmeter auf das durch sie von der Stadt Oederan erworbene Grundstück zu erhalten. Parallel zum Kaufpreisnachlass auf Kinder konnte ein Antrag gemäß der ebenfalls am 30.01.2014 beschlossenen Richtlinie zu Kaufpreisnachlässen für energieeffizientes Bauen auf den Verkauf der stadteigenen Grundstücke des Wohngebiets „An der Bleiche“ gestellt werden. Die Kaufpreisnachlässe waren gemäß der Richtlinien kumulierbar. Über die einzelnen Anträge entschied der Bauausschuss der Stadt Oederan in jeweils eigenen Beschlüssen. Das Wohngebiet „An der Bleiche“ bekam 2015 den neuen Namen Wohngebiet „Am Schulberg“. Entsprechend wurde die Bezeichnung der am 30.01.2014 beschlossenen Richtlinien ebenfalls namentlich angepasst. Die Käufer der Grundstücke stellten insgesamt 18 Anträge gemäß der Richtlinie zu Kaufpreisnachlässen für Familien mit Kind(ern) auf den Verkauf der stadteigenen Grundstücke des Wohngebiets „An der Bleiche“. Der Bauausschuss bewilligte alle Anträge. Insgesamt wurden gemäß der Richtlinie Kaufpreisnachlässe in Höhe von 53.292,50 € gewährt. Ziele der Richtlinie waren es, die Attraktivität des Wohngebietes für potentielle Käufer zu steigern und Familien mit Kindern beim Kauf eines Grundstückes für ein Eigenheim zu unterstützen. Dr. Marco Metzler SB Wirtschafts- und Tourismusförderung

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