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Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Neue Mitte“ in Schönaich
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Steinenbronn |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Steinenbronn GRDS-Nr. 2026/081
Ortsbauamt
Larissa Ihring
Steinenbronn, 10.06.2026
S I T Z U N G S V O R L A G E
Beratung im Gemeinderat
am 23.06.2026 öffentlich
Beschluss
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Neue Mitte" in Schönaich
I. Beschlussvorschlag
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Mitte“ in Schönaich wird zur
Kenntnis genommen. Auf die Angabe von Anregungen bzw. einer
Stellungnahme wird verzichtet.
2. Auf die Abgabe von zukünftigen Stellungnahmen im Bebauungsplanverfahren
„Neue Mitte“ in Schönaich wird verzichtet, wenn keine gravierenden negativen
Auswirkungen für die Gemeinde Steinenbronn erkennbar sind.
II. Sachdarstellung
Nachdem der Gemeinderat der Gemeinde Schönaich in seiner Sitzung am 25.11.2025
die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen hat, erfolgte in der Sitzung am
19.05.2026 der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB sowie der betroffenen Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Das Bebauungsplanverfahren „Neue Mitte“ wird nach § 13a BauGB als
„Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich im ehemaligen Honeywell-Areal. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neue Mitte“ umfasst eine Fläche von ca. 2,5
ha.
III. Erfordernis und Zielsetzung der Planung
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um den Ortskern neu zu ordnen, einer
angemessenen Nutzung zuzuführen und somit das ehemalige Honeywell-Areal zu
einer neuen Mitte für Schönaich und einem lebendigen Quartier zu entwickeln. Mit der
Planung wird ein wichtiges Ziel des „Ortsentwicklungskonzepts Schönaich 2035“
umgesetzt. Auf dem Plangebiet soll ein modernes und lebenswertes Zentrum für
Schönaich mit überwiegender Wohnnutzung sowie ergänzenden Nutzungen wie
beispielsweise Einzelhandel und gesundheitsnahen Dienstleistungen realisiert
werden.
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Anlagen:
Anlage 1 Bebauungsplanentwurf_NEUE_MITTE_-_Planteil_23.04.2026 (öffentlich)
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf_NEUE_MITTE_-_Textteil_23.04.2026 (öffentlich)
Anlage 3 Bebauungsplanentwurf_NEUE_MITTE_-_Begründung_23.04.2026
(öffentlich)
Anlage 4 Bebauungsplanentwurf_NEUE_MITTE_-
_Habitatpotenzialanalyse_18.12.2025 (öffenlich)
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