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Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Neue Mitte“ in Schönaich

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSteinenbronn
Datum2026-06-23
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Gemeinde Steinenbronn GRDS-Nr. 2026/081 Ortsbauamt Larissa Ihring Steinenbronn, 10.06.2026 S I T Z U N G S V O R L A G E Beratung im Gemeinderat am 23.06.2026 öffentlich Beschluss Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Neue Mitte" in Schönaich I. Beschlussvorschlag 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Mitte“ in Schönaich wird zur Kenntnis genommen. Auf die Angabe von Anregungen bzw. einer Stellungnahme wird verzichtet. 2. Auf die Abgabe von zukünftigen Stellungnahmen im Bebauungsplanverfahren „Neue Mitte“ in Schönaich wird verzichtet, wenn keine gravierenden negativen Auswirkungen für die Gemeinde Steinenbronn erkennbar sind. II. Sachdarstellung Nachdem der Gemeinderat der Gemeinde Schönaich in seiner Sitzung am 25.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen hat, erfolgte in der Sitzung am 19.05.2026 der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der betroffenen Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Das Bebauungsplanverfahren „Neue Mitte“ wird nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Das Plangebiet befindet sich im ehemaligen Honeywell-Areal. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neue Mitte“ umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. III. Erfordernis und Zielsetzung der Planung Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um den Ortskern neu zu ordnen, einer angemessenen Nutzung zuzuführen und somit das ehemalige Honeywell-Areal zu einer neuen Mitte für Schönaich und einem lebendigen Quartier zu entwickeln. Mit der Planung wird ein wichtiges Ziel des „Ortsentwicklungskonzepts Schönaich 2035“ umgesetzt. Auf dem Plangebiet soll ein modernes und lebenswertes Zentrum für Schönaich mit überwiegender Wohnnutzung sowie ergänzenden Nutzungen wie beispielsweise Einzelhandel und gesundheitsnahen Dienstleistungen realisiert werden. 1 von 2 Anlagen: Anlage 1 Bebauungsplanentwurf_NEUE_MITTE_-_Planteil_23.04.2026 (öffentlich) Anlage 2 Bebauungsplanentwurf_NEUE_MITTE_-_Textteil_23.04.2026 (öffentlich) Anlage 3 Bebauungsplanentwurf_NEUE_MITTE_-_Begründung_23.04.2026 (öffentlich) Anlage 4 Bebauungsplanentwurf_NEUE_MITTE_- _Habitatpotenzialanalyse_18.12.2025 (öffenlich) 2 von 2

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