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Musikverein Steinenbronn e. V.

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSteinenbronn
Datum2026-06-23
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Gemeinde Steinenbronn GRDS-Nr. 2026/080 Finanzverwaltung Sigrid Klein Steinenbronn, 08.06.2026 S I T Z U N G S V O R L A G E Beratung im Gemeinderat am 23.06.2026 öffentlich Beschluss Musikverein Steinenbronn e. V. - Investitionskostenzuschuss (Nachbestellung für die Neuausstattung der Musiker- und Helfer-Bekleidung) I. Beschlussvorschlag 1. Der Musikverein Steinenbronn e. V. erhält für die Nachbestellung für die Neuausstattung der Musiker- und Helfer-Bekleidung einen Investitionskostenzuschuss i. H. v. 15 %, max. 502,00 €. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Mittel in den Haushalt 2027 einzuplanen. II. Sachdarstellung Die nachfolgende Sachdarstellung ist vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Lage der Gemeinde kritisch zu prüfen und zu beraten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Gemeinde derzeit in einem Konsolidierungsprozess befindet, dessen Ergebnis noch offen ist. Unabhängig von der konkreten Höhe des jeweiligen Betrages ist die Angelegenheit grundsätzlich im Kontext freiwilliger Leistungen der Gemeinde zu betrachten. Im Vordergrund steht daher nicht der einzelne Betrag, sondern die grundsätzliche Frage, ob und in welchem Umfang freiwillige Leistungen künftig weiterhin gewährt werden können. Dies gilt insbesondere deshalb, weil im Rahmen des Konsolidierungsprozesses voraussichtlich auch solche Leistungen auf den Prüfstand gestellt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es trotz alledem wichtig dem Musikverein Steinenbronn e.V. ein Signal zu geben, wie die Gemeinde zu den Vorhaben steht, sodass auch der Verein Planungssicherheit hat. Siehe Antrag des Musikvereins Steinenbronn e.V. vom 10.04.2026 (Anlage). 1 von 2 Es wird vorgeschlagen, einen Investitionskostenzuschuss i. H. v. 15 % zu gewähren; dies bedeutet: ca. 3.347,47 € x 15 % = 502,00 €. III. Finanzen Der Investitionskostenzuschuss wird bei dem Produktsachkonto 26.20.0000 - 43180001 und der Kostenstelle 932205 (Investitionskostenzuschuss konsumtiv) gebucht. Die Deckung erfolgt über das Querschnittsbudget 4318 Vereinsförderung. Bei der Haushaltsplanung 2027 muss dieser Investitionskostenzuschuss berücksichtigt werden. Anlagen: Antrag Investitionskostenzuschuss MV 2 von 2

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