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Musikverein Steinenbronn e. V.
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Steinenbronn |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Steinenbronn GRDS-Nr. 2026/080
Finanzverwaltung
Sigrid Klein
Steinenbronn, 08.06.2026
S I T Z U N G S V O R L A G E
Beratung im Gemeinderat
am 23.06.2026 öffentlich
Beschluss
Musikverein Steinenbronn e. V.
- Investitionskostenzuschuss (Nachbestellung für die Neuausstattung der
Musiker- und Helfer-Bekleidung)
I. Beschlussvorschlag
1. Der Musikverein Steinenbronn e. V. erhält für die Nachbestellung für die
Neuausstattung der Musiker- und Helfer-Bekleidung einen
Investitionskostenzuschuss i. H. v. 15 %, max. 502,00 €.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Mittel in den Haushalt 2027 einzuplanen.
II. Sachdarstellung
Die nachfolgende Sachdarstellung ist vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen
Lage der Gemeinde kritisch zu prüfen und zu beraten. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass sich die Gemeinde derzeit in einem Konsolidierungsprozess befindet, dessen
Ergebnis noch offen ist.
Unabhängig von der konkreten Höhe des jeweiligen Betrages ist die Angelegenheit
grundsätzlich im Kontext freiwilliger Leistungen der Gemeinde zu betrachten. Im
Vordergrund steht daher nicht der einzelne Betrag, sondern die grundsätzliche Frage,
ob und in welchem Umfang freiwillige Leistungen künftig weiterhin gewährt werden
können. Dies gilt insbesondere deshalb, weil im Rahmen des
Konsolidierungsprozesses voraussichtlich auch solche Leistungen auf den Prüfstand
gestellt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist es trotz alledem wichtig dem Musikverein Steinenbronn
e.V. ein Signal zu geben, wie die Gemeinde zu den Vorhaben steht, sodass auch der
Verein Planungssicherheit hat.
Siehe Antrag des Musikvereins Steinenbronn e.V. vom 10.04.2026
(Anlage).
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Es wird vorgeschlagen, einen Investitionskostenzuschuss i. H. v. 15 % zu gewähren;
dies bedeutet:
ca. 3.347,47 € x 15 % = 502,00 €.
III. Finanzen
Der Investitionskostenzuschuss wird bei dem Produktsachkonto 26.20.0000 -
43180001 und der Kostenstelle 932205 (Investitionskostenzuschuss konsumtiv)
gebucht. Die Deckung erfolgt über das Querschnittsbudget 4318 Vereinsförderung.
Bei der Haushaltsplanung 2027 muss dieser Investitionskostenzuschuss
berücksichtigt werden.
Anlagen:
Antrag Investitionskostenzuschuss MV
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