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Informationen zum Sachstand Ganztagsschule

Angenommen14 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSteinenbronn
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Gemeinde Steinenbronn GRDS-Nr. 2026/085 Hauptamt Lisa Schreiber Steinenbronn, 18.06.2026 S I T Z U N G S V O R L A G E Beratung im Gemeinderat am 14.07.2026 öffentlich Beschluss Informationen zum Sachstand Ganztagsschule -Informationen durch das Schulamt Böblingen -Beschluss Elternbefragung I. Beschlussvorschlag 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des staatlichen Schulamtes zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Informationsmaßnahmen vorzubereiten und eine Elternbefragung bei den Eltern der Kinder in den Kindertageseinrichtungen sowie der Grundschule durchzuführen. II. Sachdarstellung Der Gemeinderat hat die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 28.04.2026 beauftragt die fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Einführung einer Ganztagsschule nach Schulgesetz Baden-Württemberg, sowohl mit als auch ohne Wahlform, zu prüfen und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung vorzulegen. Aus der damaligen Beratung ging hervor, dass bei der Prüfung der Schwerpunkt bei einer Ganztagsschule mit Wahlform liegen soll. Im Rahmen dieser Prüfung wird das Staatliche Schulamt Böblingen in der Sitzung über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen sowie den Ablauf des Antragsverfahrens zur Einrichtung einer Ganztagsschule informieren. Darüber hinaus werden die wesentlichen Merkmale einer Ganztagsgrundschule in Wahlform vorgestellt. Ganztagsschule in Wahlform: Bei der Ganztagsgrundschule in Wahlform handelt es sich um ein Angebot, bei dem die Eltern selbst entscheiden können, ob ihr Kind am Ganztagsbetrieb teilnimmt oder 1 von 3 die Schule weiterhin in der Halbtagsschulform besucht. Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist nach der Anmeldung verbindlich. Die Ganztagsschule umfasst neben dem regulären Unterricht weitere pädagogische Angebote, Lernzeiten sowie außerunterrichtliche Aktivitäten, die über den Schultag verteilt stattfinden. Der Unterricht und die ergänzenden Angebote werden dabei in einem pädagogischen Gesamtkonzept miteinander verknüpft. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern sowie Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Die Einführung einer Ganztagsgrundschule in Wahlform bedeutet nicht, dass sämtliche Schülerinnen und Schüler verpflichtend am Ganztagsbetrieb teilnehmen müssen. Vielmehr besteht für die Eltern die Möglichkeit, zwischen dem Ganztagsangebot und der bisherigen Halbtagsschule zu wählen. Unabhängig von einer möglichen Einführung der Ganztagsgrundschule soll auch künftig ein ergänzendes Betreuungsangebot für Schulkinder bestehen bleiben. Die Schulkindbetreuung mit flexibler Nachmittagsbetreuung stellt insbesondere für Familien einen wichtigen Baustein zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten dar. Auch bei Einführung einer Ganztagsschule werden Betreuungsbedarfe bestehen, beispielsweise in Randzeiten vor Unterrichtsbeginn, nach Ende des Ganztagsbetriebs oder an unterrichtsfreien Tagen, gerade auch im Hinblick auf die Ferienbetreuung. Die Schulkindbetreuung bleibt daher ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Betreuungslandschaft. Im Rahmen der weiteren Planungen wird geprüft, wie die bestehende Schulkindbetreuung mit einer möglichen Ganztagsschule in Wahlform organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll verzahnt werden kann. Dabei sind insbesondere die Betreuungszeiten, die Auslastung der Angebote sowie die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Nach aktuellem Stand ist aufgrund des zeitlichen Vorlaufs sowie des umfangreichen Antragsverfahrens eine Einführung frühestens zum Schuljahr 2027/2028 möglich. Die Antragstellung muss rechtzeitig vorbereitet und mit den beteiligten Stellen abgestimmt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist die Durchführung einer Elternbefragung. Hierbei sind sowohl die Eltern der Kinder in den Kindertageseinrichtungen als auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Grundschule einzubeziehen. Ziel der Befragung ist die Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs und der Akzeptanz einer Ganztagsschule in Wahlform sowie der einer verbindlichen Ganztagsschule. Damit die Eltern eine fundierte Entscheidung treffen können und ein aussagekräftiges Ergebnis erzielt wird, sind im Vorfeld umfassende Informationsmaßnahmen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung von Informationsmaterialien sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen, in denen das Konzept der Ganztagsschule, deren organisatorische Ausgestaltung sowie die Auswirkungen auf den Schulalltag erläutert werden. 2 von 3 Die Verwaltung wird nach Vorliegen der Informationen des Staatlichen Schulamts und nach Durchführung der notwendigen Vorbereitungen die weiteren Schritte mit dem Gemeinderat abstimmen. Anlagen: - keine - 3 von 3

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