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Informationen zum Sachstand Ganztagsschule
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Steinenbronn |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Steinenbronn GRDS-Nr. 2026/085
Hauptamt
Lisa Schreiber
Steinenbronn, 18.06.2026
S I T Z U N G S V O R L A G E
Beratung im Gemeinderat
am 14.07.2026 öffentlich
Beschluss
Informationen zum Sachstand Ganztagsschule
-Informationen durch das Schulamt Böblingen
-Beschluss Elternbefragung
I. Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des staatlichen Schulamtes zur
Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen
Informationsmaßnahmen vorzubereiten und eine Elternbefragung bei den Eltern
der Kinder in den Kindertageseinrichtungen sowie der Grundschule durchzuführen.
II. Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 28.04.2026
beauftragt die fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer
möglichen Einführung einer Ganztagsschule nach Schulgesetz Baden-Württemberg,
sowohl mit als auch ohne Wahlform, zu prüfen und dem Gemeinderat zur weiteren
Beratung vorzulegen.
Aus der damaligen Beratung ging hervor, dass bei der Prüfung der Schwerpunkt bei
einer Ganztagsschule mit Wahlform liegen soll.
Im Rahmen dieser Prüfung wird das Staatliche Schulamt Böblingen in der Sitzung
über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen sowie den Ablauf des
Antragsverfahrens zur Einrichtung einer Ganztagsschule informieren. Darüber hinaus
werden die wesentlichen Merkmale einer Ganztagsgrundschule in Wahlform
vorgestellt.
Ganztagsschule in Wahlform:
Bei der Ganztagsgrundschule in Wahlform handelt es sich um ein Angebot, bei dem
die Eltern selbst entscheiden können, ob ihr Kind am Ganztagsbetrieb teilnimmt oder
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die Schule weiterhin in der Halbtagsschulform besucht. Die Teilnahme am
Ganztagsangebot ist nach der Anmeldung verbindlich.
Die Ganztagsschule umfasst neben dem regulären Unterricht weitere pädagogische
Angebote, Lernzeiten sowie außerunterrichtliche Aktivitäten, die über den Schultag
verteilt stattfinden. Der Unterricht und die ergänzenden Angebote werden dabei in
einem pädagogischen Gesamtkonzept miteinander verknüpft. Ziel ist es, die
Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern sowie Familien bei der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu unterstützen.
Die Einführung einer Ganztagsgrundschule in Wahlform bedeutet nicht, dass
sämtliche Schülerinnen und Schüler verpflichtend am Ganztagsbetrieb teilnehmen
müssen. Vielmehr besteht für die Eltern die Möglichkeit, zwischen dem
Ganztagsangebot und der bisherigen Halbtagsschule zu wählen.
Unabhängig von einer möglichen Einführung der Ganztagsgrundschule soll auch
künftig ein ergänzendes Betreuungsangebot für Schulkinder bestehen bleiben. Die
Schulkindbetreuung mit flexibler Nachmittagsbetreuung stellt insbesondere für
Familien einen wichtigen Baustein zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten
Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten dar.
Auch bei Einführung einer Ganztagsschule werden Betreuungsbedarfe bestehen,
beispielsweise in Randzeiten vor Unterrichtsbeginn, nach Ende des Ganztagsbetriebs
oder an unterrichtsfreien Tagen, gerade auch im Hinblick auf die Ferienbetreuung. Die
Schulkindbetreuung bleibt daher ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen
Betreuungslandschaft.
Im Rahmen der weiteren Planungen wird geprüft, wie die bestehende
Schulkindbetreuung mit einer möglichen Ganztagsschule in Wahlform organisatorisch
und wirtschaftlich sinnvoll verzahnt werden kann. Dabei sind insbesondere die
Betreuungszeiten, die Auslastung der Angebote sowie die finanziellen Auswirkungen
zu berücksichtigen.
Nach aktuellem Stand ist aufgrund des zeitlichen Vorlaufs sowie des umfangreichen
Antragsverfahrens eine Einführung frühestens zum Schuljahr 2027/2028 möglich. Die
Antragstellung muss rechtzeitig vorbereitet und mit den beteiligten Stellen abgestimmt
werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist die Durchführung einer
Elternbefragung. Hierbei sind sowohl die Eltern der Kinder in den
Kindertageseinrichtungen als auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler der
Grundschule einzubeziehen. Ziel der Befragung ist die Ermittlung des tatsächlichen
Bedarfs und der Akzeptanz einer Ganztagsschule in Wahlform sowie der einer
verbindlichen Ganztagsschule.
Damit die Eltern eine fundierte Entscheidung treffen können und ein aussagekräftiges
Ergebnis erzielt wird, sind im Vorfeld umfassende Informationsmaßnahmen
erforderlich. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung von
Informationsmaterialien sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen, in
denen das Konzept der Ganztagsschule, deren organisatorische Ausgestaltung sowie
die Auswirkungen auf den Schulalltag erläutert werden.
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Die Verwaltung wird nach Vorliegen der Informationen des Staatlichen Schulamts und
nach Durchführung der notwendigen Vorbereitungen die weiteren Schritte mit dem
Gemeinderat abstimmen.
Anlagen:
- keine -
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