Startseite › Neustrelitz › Antrag
Neuordnung der Ausschussstruktur
Angenommen16 Ja · 8 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neustrelitz |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des Innovationsausschusses.
Die Stadtvertretung beschließt die Bildung eines nichtöffentlichen Ausschusses für Ordnung und Sicherheit (7 Mitglieder).
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, eine Änderung der Hauptsatzung der Residenzstadt Neustrelitz vorzubereiten, mit dem Ziel, den Ausschuss für Ordnung und Sicherheit als ständigen beratenden Ausschuss in § 7 Absatz 2 aufzunehmen, und diese der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis
Gremium
Sitzung am
TOP
einstimmig
mit Stimmen-mehrheit
ja
nein
Enthaltung
laut Beschluss-vorschlag
abweichender Beschluss (Rücks.)
Sachverhalt:
Zu 1. Aufhebung des Innovationsausschusses
Der Innovationsausschuss geht ursprünglich auf die Bildung eines temporären Sonderausschusses als Haushaltsausschuss zurück, der im Zuge der Haushaltsberatungen eingerichtet wurde, um gemeinsam mit der Verwaltung Einspar-, Einnahme- und Synergiepotenziale zu identifizieren und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig zu sichern .
Der Ausschuss hat in dieser Phase wichtige Impulse gesetzt und einen Beitrag dazu geleistet, finanzielle und strukturelle Fragestellungen vertieft zu betrachten. Die geleistete Arbeit sowie die erzielten Ergebnisse sind ausdrücklich anzuerkennen.
Im weiteren Verlauf wurde der Ausschuss thematisch breiter aufgestellt und als Innovationsausschuss fortgeführt. Ziel war es, über klassische Haushaltsfragen hinaus strukturelle Weiterentwicklungen und neue Ansätze für die Stadt zu begleiten.
In der praktischen Arbeit hat sich jedoch gezeigt, dass die wesentlichen Themenbereiche, insbesondere im Hinblick auf Haushaltskonsolidierung, Strukturfragen und Investitionen, inzwischen in den zuständigen Fachausschüssen – vor allem im Finanzausschuss und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau – intensiver, kontinuierlicher und mit direktem Bezug zu konkreten Beschlusslagen behandelt werden.
Zugleich wurde deutlich, dass die eigenständige Themenfindung im Innovationsausschuss zunehmend erschwert war und die Tagesordnungen nicht mehr durchgehend mit ausreichend tragfähigen Beratungsgegenständen gefüllt werden konnten.
Vor diesem Hintergrund stellt die Aufhebung des Innovationsausschusses keine Abkehr von den ursprünglichen Zielsetzungen dar, sondern vielmehr eine konsequente Weiterentwicklung der Gremienstruktur. Die inhaltlichen Aufgaben werden weiterhin wahrgenommen, jedoch in den fachlich zuständigen Ausschüssen gebündelt und damit effizienter bearbeitet.
Zu 2. Bildung eines Ausschusses für Ordnung und Sicherheit sowie entsprechende Ergänzung der Hauptsatzung
Die Themen Ordnung und Sicherheit haben für das kommunale Leben in den vergangenen Jahren sichtbar an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig zeigt sich, dass entsprechende Fragestellungen bislang in verschiedenen Ausschüssen meist nur am Rande mitbehandelt werden. Eine kontinuierliche, vertiefte und klar zugeordnete Beratung findet bislang nicht in dem Maße statt, wie es der Bedeutung dieser Themen für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger entspricht.
Dies betrifft insbesondere Fragen des Brandschutzes und der Feuerwehr, der personellen und organisatorischen Entwicklung im Bereich des Ordnungsamtes, der allgemeinen öffentlichen Ordnung sowie den Umgang mit Problemimmobilien oder auffälligen Ruinen.
Darüber hinaus sind zahlreiche ordnungsrechtliche Themen betroffen, die das tägliche Zusammenleben in der Stadt unmittelbar prägen. Hierzu zählen unter anderem die Parkraumkontrolle, Fragen des Wildcampings, die Nutzung und Kontrolle von Wohnmobilstellplätzen, die Einhaltung der Sauberkeitspflichten auf Gehwegen sowie die Kontrolle von Hundemarken und vergleichbaren ordnungsrechtlichen Vorgaben.
Auch aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit Drogenkonsum, auffälligem Verhalten im öffentlichen Raum sowie Herausforderungen im Umgang mit Jugendlichen machen deutlich, dass eine stärkere und strukturierte Befassung erforderlich ist. Ergänzend wird aus der Praxis zunehmend signalisiert, dass das Ordnungsamt an seine Leistungsgrenzen gelangt und die Aufgabenentwicklung eine intensivere politische Begleitung erfordert. Auch Hinweise aus dem Bereich der Polizei unterstreichen die Notwendigkeit, dass ordnungsrechtliche Themen stärker in den Fokus rücken und mit entsprechender politischer Aufmerksamkeit begleitet werden müssen.
Zudem mehren sich die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, dass das subjektive Sicherheitsempfinden in Teilen der Stadt nachlässt. Unabhängig von der objektiven Sicherheitslage ist dieses Empfinden ernst zu nehmen, da es das Vertrauen in die kommunale Handlungsfähigkeit unmittelbar beeinflusst.
Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, einen Ausschuss für Ordnung und Sicherheit als ständigen beratenden Ausschuss zu bilden und diesen in der Hauptsatzung in § 7 Absatz 2 ausdrücklich aufzunehmen. Dadurch wird eine klare Zuständigkeit innerhalb der Ausschussstruktur geschaffen. Künftig können die genannten Themen gebündelt, kontinuierlich und fachlich vertieft beraten werden. Dies stärkt die politische Steuerung, verbessert die Schwerpunktsetzung innerhalb der Gremienarbeit und trägt dazu bei, den gewachsenen Anforderungen in diesem Bereich angemessen Rechnung zu tragen.
Die Bildung eines solchen Ausschusses ist damit nicht nur eine organisatorische Anpassung, sondern Ausdruck der gestiegenen Bedeutung von Ordnung und Sicherheit für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger.
Text aus PDF extrahiert