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Einzelbeschluss für das Haushaltsjahr 2026 über eine weitere Zuführung aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in den investiven Bereich gemäß § 12 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neustrelitz |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Neustrelitz beschließt eine weitere planmäßige Zuführung aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2026 gem. § 12 Abs. 4 GemHVO-Doppik in Höhe von 4.347.900 EUR.
Beratungsergebnis
Gremium
Sitzung am
TOP
einstimmig
mit Stimmen-mehrheit
ja
nein
Enthaltung
laut Beschluss-vorschlag
abweichender Beschluss (Rücks.)
Sachverhalt:
Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2026 der Residenzstadt Neustrelitz vom 05.06.2026 wurde seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde angeordnet, einen Einzelbeschluss für das Haushaltsjahr 2026 über eine weitere Zuführung aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in der Höhe zu beschließen, die benötigt wird, um den zum 31. Dezember 2026 geplanten negativen Saldo der Investitionstätigkeit auszugleichen.
Während der Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2026 seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde wurde festgestellt, dass die Residenzstadt Neustrelitz im laufenden Haushaltsjahr 2026 Investitionen aus vorhandener Liquidität im laufenden Bereich finanziert, ohne eine ausreichende Zuführung nach § 12 Nummer 4 GemHVO-Doppik vorzunehmen.
Der geplante Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen im Haushalt 2026 zzgl. der übertragenen investiven Haushaltsermächtigungen 2025 ergeben einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von 7.737.500 Euro. Dieser Bedarf kann teilweise aus dem laufenden Bereich finanziert werden. Deshalb ist eine zusätzliche Zuführung in Höhe von 4.347.900 Euro einzuplanen. Der Restbetrag i. H. v. 3.389.613 Euro wird über die geplanten Investitionskredite finanziert.
Der Beschluss dient der Bereinigung der Darstellung zur Wahrung der Haushaltsgrundsätze der Haushaltswahrheit und -klarheit.
Haushaltsjahr 2026
in EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit zum 31.12.2025
0,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit aus Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren (HHR 2025)
-7.267.802,26
Jahresbez. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zum 31.12.2026
-469.700,00
= Finanzierungsbedarf
-7.737.502,26
Finanzierung
Geplante zusätzliche Zuführung gem. § 12 (4) GemHVO-Doppik (Anordnung der Rechtsaufsicht)
4.347.889,00
Geplante Investitionskredite
3.389.613,26
= Finanzierungsbedarf
0,00
Text aus PDF extrahiert