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Einbeziehungssatzung Nr. 5 „Nord-Westlich Loch", Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Zusammenfassender Beschluss und Satzungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stein |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amtsperiode 2026/2032
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90547Stein
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zur 3. Sitzung des Stadtrates
am 30.06.2026
zu Drucksachen Nr.: 1429/2026/1
Einbeziehungssatzung Nr. 5 „Nord-Westlich Loch",
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
Zusammenfassender Beschluss und Satzungsbeschluss
Sachverhalt (Problembeschreibung/Begründung):
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen, die im Zuge der Abwägung geprüft
wurden.
Die sich daraus ergebenden Änderungen wurden in die Einbeziehungssatzung Nr. 5 „Nord-
Westlich Loch“ sowie in die dazugehörige Begründung eingearbeitet.
Die Ergänzungen bzgl. der Ausgleichsfläche und der Meldung zum Ökokonto wurden
eingearbeitet.
Nach Durchführung der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die
Einbeziehungssatzung Nr. 5 „Nord-Westlich Loch“ der Stadt Stein in der Fassung vom
23.04.2026 als Satzung beschlossen werden.
Beschluss:
Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in die Einbeziehungssatzung Nr. 5
„Nord-Westlich Loch“ sowie in die dazugehörige Begründung einzuarbeiten.
Die Einbeziehungssatzung Nr. 5 „Nord-Westlich Loch" sowie die Begründung in der Fassung
vom 23.04.2026 wird gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen.
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