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Einbeziehungssatzung Nr. 5 „Nord-Westlich Loch", Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Zusammenfassender Beschluss und Satzungsbeschluss

Angenommen
TypAntrag
GemeindeStein
Datum2026-06-30
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Amtsperiode 2026/2032 Hauptstrasse 56 90547Stein Bürgerinformation Telefon: 0911-6801 - 0 Telefax: 0911-6801 -1977 [email protected] www. stadt-stein.de zur 3. Sitzung des Stadtrates am 30.06.2026 zu Drucksachen Nr.: 1429/2026/1 Einbeziehungssatzung Nr. 5 „Nord-Westlich Loch", Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Zusammenfassender Beschluss und Satzungsbeschluss Sachverhalt (Problembeschreibung/Begründung): Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen, die im Zuge der Abwägung geprüft wurden. Die sich daraus ergebenden Änderungen wurden in die Einbeziehungssatzung Nr. 5 „Nord- Westlich Loch“ sowie in die dazugehörige Begründung eingearbeitet. Die Ergänzungen bzgl. der Ausgleichsfläche und der Meldung zum Ökokonto wurden eingearbeitet. Nach Durchführung der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Einbeziehungssatzung Nr. 5 „Nord-Westlich Loch“ der Stadt Stein in der Fassung vom 23.04.2026 als Satzung beschlossen werden. Beschluss: Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in die Einbeziehungssatzung Nr. 5 „Nord-Westlich Loch“ sowie in die dazugehörige Begründung einzuarbeiten. Die Einbeziehungssatzung Nr. 5 „Nord-Westlich Loch" sowie die Begründung in der Fassung vom 23.04.2026 wird gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen. Seite 1 von 1

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