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Bebauungsplan Nr. 38 "Windpark und Freiflächen Photovoltaik-Anlagen Rodenkircherwurp", 1. Änderung und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Auslegungsbeschlüsse
Angenommen14 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadland |
| Datum | 2026-04-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV/041/2026
Amt: Bauverwaltung Datum: 26.03.2026
Verfasser: DBere aBrübregietermr: eister Harald Stindt
Bearbeiter: Harald Stindt
Bearbeiter: Harald Stindt
Beratungsfolge Termin Behandlung
Infrastrukturausschuss 09.04.2026 öffentlich
Verwaltungsausschuss 16.04.2026 nicht öffentlich
Rat 23.04.2026 öffentlich
Bebauungsplan Nr. 38 "Windpark und Freiflächen Photovoltaik-Anlagen
Rodenkircherwurp", 1. Änderung und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Parallelverfahren - 1. Übernahme der geänderten Planunterlagen
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung
der Behörden und der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
3. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung
der Behörden und der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB für den Bebauungsplan Nr. 38 "Windpark und Freiflächen Photovoltaik-
Anlagen Rodenkircherwurp", 1. Änderung
Sach- und Rechtslage:
Für den Bebauungsplan wurde am 30.06.2023 ein entsprechender Aufstellungsbeschluss durch
den Gemeinderat gefasst.
Es fanden bereits Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange
statt.
Nun ist eine weitere öffentliche Auslegung der Pläne notwendig geworden. Durch die Anpassung
des Geltungsbereichs (Änderung auf „Rotor-In“) ist dies erforderlich. Weiterhin gab der Landkreis
Wesermarsch als Genehmigungsbehörde des Flächennutzungsplans auf, dass unter anderem
auch in der Abwägung und Begründung die Interessen der Altanlagenbetreiber weitergehend
gewürdigt werden sollten.
Diese Punkte wurden berücksichtigt und die Begründung dahingehend präzisiert.
Die textliche Begründung wird aktuell durch den von der Gemeinde beauftragten Fachanwalt
geprüft. Spätestens zur nächsten Ratssitzung wird dessen Stellungnahme vorgelegt.
Finanzierung:
Die entstehenden Ausgaben durch das Bebauungsplanverfahren einschließlich der
Flächennutzungsplanänderung sind durch den Vorhabenträger aufgrund des Abschlusses eines
städtebaulichen Vertrages zu erstatten.
Beschlussempfehlung:
1. Der Rat nimmt die angepassten Pläne zur Kenntnis. Es wird beschlossen, die geänderten
Entwürfe gemäß Anlage für das weitere Planverfahren zu übernehmen.
2. Der Rat beschließt die öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der
Behörden und der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die 40.
Änderung des Flächennutzungsplanes
3. Der Rat beschließt die öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der
Behörden und der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den
Bebauungsplan Nr. 38 „Windpark und Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen Rodenkircherwurp“ 1.
Änderung
Anlagen:
01_Abwägung_1. Änd. B-Plan Nr. 38+F-Plan Stadland 4.2
02 40. FNP Ä. WEP Rodenk.-Wurp. Begründung , überarbeitet 3_2026
03 40. FNP Ä. Planzeichnung, überarbeitet 3_2026
04 BP38.1, WEP Rodenk.-Wurp., Begründung, überarbeitet 3_2026
05 BP38.1, WEP Rodenk.-Wurp., Planzeichnung, überarbeitet 3_2026
07 40. Ä. FNP, BP38.1, Umweltbericht, überarbeitet 3_2026
08 40. A. FNP, BP38.1, Umweltbericht, Anlage 1 Biotope
09 40. Ä. FNP, BP38.1, Umweltbericht, Anlage 2 Brutvoegel
10 40. Ä. FNP, BP38.1, Umweltbericht, Anlage 3 Gastvoegel
11 40. Ä. FNP, BP38.1, Umweltbericht, Anlage 4 Fledermäuse
BV/041/2026 Seite 2 von 2
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