Startseite › Stadland › Antrag

Bebauungsplan Nr. 38 "Windpark und Freiflächen Photovoltaik-Anlagen Rodenkircherwurp", 1. Änderung und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Auslegungsbeschlüsse

Angenommen14 Ja · 1 Nein
TypAntrag
GemeindeStadland
Datum2026-04-23
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/041/2026 Amt: Bauverwaltung Datum: 26.03.2026 Verfasser: DBere aBrübregietermr: eister Harald Stindt Bearbeiter: Harald Stindt Bearbeiter: Harald Stindt Beratungsfolge Termin Behandlung Infrastrukturausschuss 09.04.2026 öffentlich Verwaltungsausschuss 16.04.2026 nicht öffentlich Rat 23.04.2026 öffentlich Bebauungsplan Nr. 38 "Windpark und Freiflächen Photovoltaik-Anlagen Rodenkircherwurp", 1. Änderung und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - 1. Übernahme der geänderten Planunterlagen 2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes 3. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 38 "Windpark und Freiflächen Photovoltaik- Anlagen Rodenkircherwurp", 1. Änderung Sach- und Rechtslage: Für den Bebauungsplan wurde am 30.06.2023 ein entsprechender Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. Es fanden bereits Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange statt. Nun ist eine weitere öffentliche Auslegung der Pläne notwendig geworden. Durch die Anpassung des Geltungsbereichs (Änderung auf „Rotor-In“) ist dies erforderlich. Weiterhin gab der Landkreis Wesermarsch als Genehmigungsbehörde des Flächennutzungsplans auf, dass unter anderem auch in der Abwägung und Begründung die Interessen der Altanlagenbetreiber weitergehend gewürdigt werden sollten. Diese Punkte wurden berücksichtigt und die Begründung dahingehend präzisiert. Die textliche Begründung wird aktuell durch den von der Gemeinde beauftragten Fachanwalt geprüft. Spätestens zur nächsten Ratssitzung wird dessen Stellungnahme vorgelegt. Finanzierung: Die entstehenden Ausgaben durch das Bebauungsplanverfahren einschließlich der Flächennutzungsplanänderung sind durch den Vorhabenträger aufgrund des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages zu erstatten. Beschlussempfehlung: 1. Der Rat nimmt die angepassten Pläne zur Kenntnis. Es wird beschlossen, die geänderten Entwürfe gemäß Anlage für das weitere Planverfahren zu übernehmen. 2. Der Rat beschließt die öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes 3. Der Rat beschließt die öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 38 „Windpark und Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen Rodenkircherwurp“ 1. Änderung Anlagen: 01_Abwägung_1. Änd. B-Plan Nr. 38+F-Plan Stadland 4.2 02 40. FNP Ä. WEP Rodenk.-Wurp. Begründung , überarbeitet 3_2026 03 40. FNP Ä. Planzeichnung, überarbeitet 3_2026 04 BP38.1, WEP Rodenk.-Wurp., Begründung, überarbeitet 3_2026 05 BP38.1, WEP Rodenk.-Wurp., Planzeichnung, überarbeitet 3_2026 07 40. Ä. FNP, BP38.1, Umweltbericht, überarbeitet 3_2026 08 40. A. FNP, BP38.1, Umweltbericht, Anlage 1 Biotope 09 40. Ä. FNP, BP38.1, Umweltbericht, Anlage 2 Brutvoegel 10 40. Ä. FNP, BP38.1, Umweltbericht, Anlage 3 Gastvoegel 11 40. Ä. FNP, BP38.1, Umweltbericht, Anlage 4 Fledermäuse BV/041/2026 Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert