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Bebauungsplan Nr. 4, Gelbe Gate
Angenommen15 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadland |
| Datum | 2026-04-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag
Vorlage Nr.: AN/033/2026
Amt: Fachbereich II Datum: 20.03.2026
Verfasser: DBere aBrübregietermr: eister Robby Müller
Bearbeiter: Robby Müller
Bearbeiter: Robby Müller
Beratungsfolge Termin Behandlung
Infrastrukturausschuss 09.04.2026 öffentlich
Verwaltungsausschuss 16.04.2026 nicht öffentlich
Rat 23.04.2026 öffentlich
Bebauungsplan Nr. 4, Gelbe Gate,
Antrag auf Abweichung von der Festsetzung zur Dachneigung
Sach- und Rechtslage:
Die Antragstellerin bewirbt sich für das Grundstück Gelbe Gate, Flurstück 79/24, Flur 12, RK:
Mit Datum vom 15.03.2026 stellt eine Grundstückbewerberin für ihr Kleinhaus-Bauvorhaben auf
dem Grundstück Gelbe Gate, Flurstück 79/24 den Antrag auf Abweichung von der Festsetzung
Bebauungsplans Nr. 4, Gelbe Gate, II Nr. 5:
(Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 4, Kleinensiel)
Die Antragstellerin beabsichtigt das Grundstück mit einem, in Serie gefertigten Kleinhaus zu
bebauen. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein serienmäßiges Fertighausmodell
mit einer Dachneigung von 25° (Herstellerspezifizierter Standard).
Das Vorhaben soll innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 4, Gelbe Gate,
Kleinensiel, errichtet werden. Gemäß den Textlichen Festsetzung ist in den örtlichen
Bauvorschriften Nr. 5 des Bebauungsplans eine Dachneigung zwischen 30°und 50° festgesetzt.
Das Bauvorhaben mit der geplanten Dachneigung widerspricht der vorgenannten Festsetzung.
Eine Änderung der Dachneigung, so die Antragstellerin, würde eine Änderung des Modells, der
Statik, der Fertigung der Bauteile u.v.a. bedeuten. Der Hersteller würde eine Änderung aufgrund
der Serienfertigung des Hausmodells nicht vornehmen und somit das gewünschte Kleinhaus nicht
mit einer Dachneigung von 30° anbieten und liefern.
Die Antragstellerin macht den Vertragsabschluss zum Grundstück 79/24, Flur 12, RK, allerdings
von der möglichen Bebauung mit einem ihrer Vorstellung entsprechenden Kleinhauses abhängig.
Aktuell sind noch 10 Grundstücke im Baugebiet Gelbe Gate nicht bebaut. Für ein Grundstück
(79/25) liegt eine Reservierung vor, der Untererbbaurechtsvertrag wird zurzeit vom Notariat erstellt.
Untererbbaurechte für Dritte an einem Grundstück im Baugebiet Gelbe Gate wurden und werden
im Erbbaugrundbuch eingetragen und, auf Grundlage des zwischen Eigentümer/in und Gemeinde
geschlossenen Erbbauvertrages, maximal bis zum 30.06.2082 bestellt.
Das Grundstück 79/24 ist mit einer Größe von 445 qm für die Bebauung mit einem Kleinhaus
geeignet. Mit einer Hausgrundfläche von ca. 8 m x 6 m auf dem relativ kleinen Grundstück fügt
sich das Vorhaben in die vorhandene Bebauung ein.
Finanzierung:
Die mit dem Abschluss des Untererbbauvertrages verbundenen Kosten trägt die Antragstellerin.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, dem Antrag auf Abweichung von der Bauvorschrift Nr. 5, der örtlichen
Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 4, Kleinensiel, für das Vorhaben, Errichtung eines
Kleinhauses, mit einer reduzierten Dachneigung von 25° auf dem Grundstück Gelbe Gate,
Flurstück 79/24, Flur 12, Gemarkung Rodenkirchen, stattzugeben.
Anlagen:
Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen B-Plan 4, Kls., Dachneigung
AN/033/2026 Seite 2 von 2
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