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Antrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2026: Einrichtung einer Querungshilfe in der Glücksburger Straße, Satrup, in Höhe der Zufahrt des Baugebietes Elkjär
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Mittelangeln |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Begründung:
Im Bebauungsplan Nr. 21 „Elkjär“ wird erläutert, dass die Errichtung des Baugebietes „Elkjär“ zu einer signifikanten Entlastung und Entschärfung des innerörtlichen Kreuzungsbereiches in Satrup beiträgt. Insbesondere Schülerinnen und Schüler sollen künftig die Möglichkeit erhalten, den Bereich über das geplante Baugebiet zu umfahren bzw. zu umgehen, um das Schulzentrum zu erreichen.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die bestehende Kreuzung Glücksburger Str. / Flensburger Str. derzeit die einzige Möglichkeit darstellt, die Glücksburger Straße sicher zu queren. Dies betrifft insbesondere Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Die Glücksburger Straße ist als Hauptverkehrsstraße innerhalb der Gemeinde Mittelangeln durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt, insbesondere zu den Zeiten des Schulbeginns und Schulendes.
Um eine sichere Überquerung der Glücksburger Straße bei der Nutzung des Baugebietes Elkjär – insbesondere als Schulweg – zu gewährleisten, beantragt die SPD-Fraktion mit Datum vom 04.05.2026 (siehe Anhang), die Errichtung einer Querungshilfe auf der Glücksburger Straße in Höhe der Zufahrt des Baugebiet Elkjär. Durch die Maßnahme soll die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger deutlich verbessert werden.
Bei der betroffenen Straße handelt es sich um eine Landesstraße in der Straßenbaulast des Landes Schleswig-Holstein. Zuständiger Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH). Da die geplante Maßnahme in den Straßenkörper einer Landesstraße eingreift, ist eine Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger erforderlich. Die notwendigen Zustimmungen sind vor Durchführung der Maßnahme einzuholen.
Die Zuständigkeit des Landes ergibt sich insbesondere aus § 11 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH) hinsichtlich der Straßenbaulast für Landesstraßen.
Bei positiven Votum, schlägt die Verwaltung daher vor - nach Abstimmung mit dem LVB.SH - zur Haushaltsplanung des Jahres 2027 die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln und die finale Entscheidung mit den Haushaltsberatungen zu treffen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme zur Errichtung einer Querungshilfe auf der Glücksburger Straße, in Höhe der Zufahrt des Baugebiet Elkjär, mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH), abzustimmen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind nach einer Investitionskostenermittlung – im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2027 – in die Haushaltsberatungen aufzunehmen.
Text aus PDF extrahiert