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Neubau des Bauhofsgebäudes der Gemeinde Sörup; Hier: Maßnahmenfinanzierung

Angenommen14 Ja · 2 Nein
TypAntrag
GemeindeAmt Mittelangeln
Datum2026-06-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Begründung: Im Haushaltsplan des Jahres 2026 der Gemeinde Sörup ist die Maßnahme des Neubaus des gemeindlichen Bauhofgebäudes im Gewerbegebiet Schulstraße-West (B-Plan Nr. 25) unter der Investitionsnummer I06-012, dem Kostenträger 57330 (Bauhof) sowie dem Sachkonto 09 mit investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 2.460.000,00 € veranschlagt sowie seitens der Gemeindevertretung über den Haushaltsbeschluss beschlossen worden. Mit Beschlussvorlage 17/0652 vom 11.05.2025 wurde der Neubau des gemeindlichen Bauhofes im Gewerbegebiet Schulstraße-West (Bebauungsplan Nr. 25) auf einer Teilfläche von 4.509,65 m² des Flurstückes 291, Flur 25, Gemarkung Sörup, ebenso bestätigt. Der Beschluss lautete (Beschlussauszug): „Der Neubau des gemeindlichen Bauhofes im Gewerbegebiet Schulstraße-West (Bebauungsplan Nr. 25) auf einer Teilfläche von 4.509,65 m² des Flurstückes 291, Flur 25, Gemarkung Sörup, in der Gemeinde Sörup, wird beschlossen.“ Gegenstand der vorliegenden Beschlussfassung ist nicht erneut die Durchführung der Baumaßnahme selbst, sondern ausschließlich die Finanzierung der Maßnahme. Nach der derzeitigen Investitionskostenschätzung des beauftragten Architekten ist aktuell von Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 2.734.528,97 € auszugehen. Eine aktualisierte Kostenschätzung – unter Berücksichtigung der Fachplaner – wird nach derzeitiger Planung nicht vor Einladung der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.06.2026 bekannt sein. Gemäß der ursprünglichen Haushaltsplanung sollte die Finanzierung vollständig aus Eigenmitteln beziehungsweise ergänzend über kreditfinanzierte Mittel (Kommunalkredit) erfolgen. Zwischenzeitlich haben sich jedoch zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten ergeben, die zur Reduzierung der Eigen- bzw. Kreditfinanzierung herangezogen werden sollen. Hierzu zählen insbesondere: ein Zuschuss aus dem KfW-Programm 499 „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“ (Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude) in Höhe von voraussichtlich 45.186,00 €, Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von bis zu 1.790.545,78 €. Hierbei handelt es sich um den vollständigen Betrag, welcher der Gemeinde Sörup nach dem derzeit vorgesehenen Verteilungsschlüssel zustehen würde. Der verbleibende Restbetrag von voraussichtlich 898.797,19 € soll weiterhin aus Eigenmitteln der Gemeinde finanziert werden. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Haushaltslage kann ergänzend eine teilweise Finanzierung über im Haushalt 2026 veranschlagte Kreditermächtigungen erforderlich werden. Durch die dargestellte Finanzierungsstruktur kann die Belastung des gemeindlichen Haushaltes gegenüber der ursprünglichen Finanzierungsplanung im Haushalt 2026 erheblich reduziert werden. Beschlussvorschlag: Die Finanzierung des Neubaus des gemeindlichen Bauhofgebäudes im Gewerbegebiet Schulstraße-West (B-Plan Nr. 25) wird entsprechend der nachstehenden Finanzierungssystematik beschlossen: Einwerbung eines Zuschusses aus dem KfW-Programm 499 „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“ (Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude) in Höhe von voraussichtlich 45.186,00 €. Finanzierung aus Mitteln des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes in Höhe von bis zu 1.790.545,78 € - entsprechend der auf die Gemeinde Sörup derzeit vorgesehenen entfallenden Verteilung. Finanzierung des verbleibenden Restbetrages aus Eigenmitteln der Gemeinde sowie – abhängig von der weiteren Haushaltsentwicklung – ergänzend über kreditfinanzierte Mittel. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förder- und Finanzierungsanträge vorzubereiten und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Finanzierung einzuleiten.

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