Startseite › Amt Mittelangeln › Antrag

Beteiligungsverfahren zu den 3. Entwürfen der Neuaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein

Angenommen16 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAmt Mittelangeln
Datum2026-06-08
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Extrahierter Text

Begründung: Allgemeine Informationen: Die Länder sind nach dem Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) verpflichtet, für ihre Teilräume Regionalpläne aufzustellen (§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ROG). Diese sind gemäß § 9 Satz 1 Landesplanungsgesetz aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln und zeitnah an ihn anzupassen (§ 5 Absatz 8 LaplaG). Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein ist fortgeschrieben worden und am 17.12.2021 in Kraft getreten, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 05.02.2025. Damit besteht die Verpflichtung, die Regionalpläne an die Fortschreibung anzupassen. Mit der Neuaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III sollen die derzeit noch gültigen Regionalpläne für die ehemaligen Planungsräume I bis V ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung in Schleswig-Holstein für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten der neuen Regionalpläne festgelegt werden. Die Regionalpläne enthalten unter anderem Festlegungen zu: Siedlungsachsen und zentralen Orten regionalen Grünzügen und Freiraumschutz Gewerbe- und Industriestandorten Tourismus- und Erholungsräumen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur- und Hochwasserschutz Rohstoffabbau und Küstenschutz Nicht Bestandteil der Neuaufstellung sind: Windenergieplanung, Solarfreiflächenanlagen, großflächiger Einzelhandel sowie wohnbauliche Entwicklungsrahmen. Diese Themen werden über den Landesentwicklungsplan oder gesonderte Verfahren geregelt. Verfahrensstand: In der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 09.11.2023 erfolgten die förmlichen Beteiligungsverfahren zu den ersten Entwürfen der Neuaufstellung der Regionalpläne. Die Beteiligungsverfahren zu den zweiten Entwürfen erfolgten vom 08.05.2025 bis einschließlich 08.08.2025. Nach Auswertung der Stellungnahmen wurden aufgrund vorzunehmender Änderungen an den Plänen dritte Entwürfe der Regionalpläne erforderlich. Diesen dritten Entwürfen hat die Landesregierung am 14.04.2026 zugestimmt und die Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren hierzu beschlossen. Die öffentlichen Beteiligungsverfahren zu den dritten Entwürfen der Regionalplan-Neuaufstellung für die Planungsräume I, II und III erfolgen vom 29.04. bis 29.06.2026. Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens sind allein die gegenüber den zweiten Entwürfen der Regionalplan-Neuaufstellung vorgenommenen Änderungen der Planunterlagen. Die Entwürfe der Landesverordnungen sowie ihre Anlagen stehen im Online-Beteiligungsportal BOB.SH Landesplanung (www.bolapla-sh.de) zur Verfügung. Die gegenüber den zweiten Entwürfen geänderten Teile der Planunterlagen sind jeweils in Text und Karte markiert und die Kartenänderungen für jeden Planungsraum in einem gesonderten Dokument nummeriert aufgelistet. Auswirkungen auf die Gemeinde Sörup: Für die Gemeinde Sörup sind die Unterlagen zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I maßgeblich. Dies sind: Plantext für den Regionalplan Planungsraum I – Neuaufstellung, 3. Entwurf 2026; Karte für den Regionalplan Planungsraum I – Neuaufstellung, 3. Entwurf 2026; Umweltbericht für den Regionalplan Planungsraum I – Neuaufstellung, 3. Entwurf 2026. Darüber hinaus sind folgende erläuternde Unterlagen von Relevanz: Übersichtskarte zu den Änderungen des 3. Entwurfs 2026 des Regionalplans für den Planungsraum I; tabellarische Übersicht zu den Kartenänderungen des 3. Entwurfs 2026 des Regionalplans für den Planungsraum I. Die Unterlagen können über das oben genannte Online-Beteiligungsportal aufgerufen werden. In die Karte für den Regionalplan Planungsraum I – Neuaufstellung, 3. Entwurf 2026 – wurde der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebiet östlich und westlich der Angelner Straße“ in der Gestalt übernommen, dass das baulich zusammenhängende Siedlungsgebiet um den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert wurde. Die weiteren Änderungen des dritten Entwurfes wirken sich nach Prüfung der Verwaltung nicht auf die Gemeinde Sörup aus, sodass aus ihrer Sicht die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. Heutige Entscheidung: Es ist nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, ob im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu den 3. Entwürfen der Regionalplan-Neuaufstellung für die Planungsräume I, II und III eine Stellungnahme abgegeben werden soll. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine Stellungnahme zu den 3. Entwürfen der Neuaufstellung der Regionalpläne I, II und III in Schleswig-Holstein abgegeben wird, wie folgt: Stellungnahme: nein  Stellungnahme: ja  mit folgenden Hinweisen, Einwendungen: 1. 2. 3. …

Text aus PDF extrahiert