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Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt der Gemeinde Sörup (GV im Juni 2026)

Angenommen16 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAmt Mittelangeln
Datum2026-06-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Begründung: Aufgrund der sich zunehmenden Verschlechterung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Sörup wurde mit Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 10.02.2025 die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Zielsetzung der Gemeinde Sörup, entsprechende Konsolidierungsvorschläge ab dem Jahr 2026 ff. zu erstellen. Es erfolgte sodann im Rahmen eines Haushaltsstabilisierungs- und konsolidierungsprogramms (kurz: Haushaltskonsolidierungsprogramm) eine Erarbeitung eines entsprechenden Maßnahmenkatalogs, welcher diverse Einzelmaßnahmen enthält und die Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, den Fachdienstleistungen und der Finanzverwaltung erstellt wurde. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.11.2025 wurde als eine Maßnahme des Haushaltskonsolidierungsprogramms ab dem Jahr 2026 ff. die Anpassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Sörup beschlossen. Gemäß § 6 Abs. 1 der derzeitig gültigen Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Sörup vom 21.02.2022 beträgt die Gebühr für die Betreuung in der Regelbetreuungszeit (07:30 bis 12:30 Uhr) für U3 Kinder 5,80 € und für Ü3 Kinder 5,28 € pro Betreuungsstunde. Eine Verlängerung der Betreuungszeit ist möglich (Randzeitbetreuung). Für Kinder unter und über drei Jahren werden derzeit je nach Betreuungszeit unterschiedliche Gebühren erhoben. Zeiten Stunden Gebühr mtl. ALT Gebühr mtl. NEU Regelbetreuung U3 07:30 – 12:30 5 Std. pro Tag 145,00 € 145,00 € Regelbetreuung Ü3 07:30 – 12:30 5 Std. pro Tag 132,00 € 141,50 € Randzeiten U3 07:00 – 07:30 0,5 Std. pro Tag 12,50 € 14,50 € Randzeiten U3 12:30 – 14:00 1,5 Std. pro Tag 27,53 € 43,50 € Randzeiten U3 12:30 – 15:00 2,5 Std. pro Tag 42,50 € 72,50 € Randzeiten U3 12:30 – 16:00 3,5 Std. pro Tag 57,58 € 101,50 € Randzeiten Ü3 07:00 – 07:30 0,5 Std. pro Tag 12,50 € 14,15 € Randzeiten Ü3 12:30 – 14:00 1,5 Std. pro Tag 27,53 € 42,45 € Randzeiten Ü3 12:30 – 15:00 2,5 Std. pro Tag 42,50 € 70,75 € Randzeiten Ü3 12:30 – 16:00 3,5 Std. pro Tag 57,58 € 99,05 € Die Förderungen gem. dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM-Standard) seitens des Landes an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nicht auskömmlich. Damit das Defizit – zumindest in Teilen – gedeckt wird, sind die Kita-Gebühren, welche durch die Erziehungsberechtigten zu leisten sind, auf den Deckelbetrag gem. § 31 KiTaG anzupassen. Der Deckelbetrag für die U3 Kinder beträgt maximal 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde und für Ü3 Kinder liegt der Deckelbetrag bei 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde. Als Anlage ist ein Entwurf der Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Sörup vom 08.06.2026 mit dem o.g. Anpassungen der Gebühren beigefügt. Die Satzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Sörup vom 14.03.2016, einschließlich der Änderungssatzungen. Beschlussvorschlag: Die Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Sörup vom 08.06.2026 wird in der vorliegenden Fassung, ggf. mit folgenden Änderungen, beschlossen. Der Bürgermeister wird zur Ausfertigung und Bekanntmachung ermächtigt.

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