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Haushalterischer Jahresabschluss des Jahres 2025 des Amtes Mittelangeln

Angenommen2 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMittelangeln
Datum2026-08-10
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Jahresabschluss 2025 des Amtes Mittelangeln wurde nach Prüfung durch den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung genehmigt. Das Amt erzielte einen Jahresüberschuss von 597.036,40 Euro, hauptsächlich durch die Auflösung von Pensionsrückstellungen (396.000 Euro), höhere Gebührenerträge und Kostenumlagen. Die Gesamterträge betrugen 5.508.412,99 Euro, die Aufwendungen 4.911.376,59 Euro. Der Jahresüberschuss wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt, da die erforderliche Mindestquote von 20 % der Bilanzsumme nicht erreicht wird.

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Extrahierter Text

Begründung: Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2025 wurde gemäß § 18 Abs. 1 der Amtsordnung (AO) i. V. m. § 91 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie den §§ 44 ff. der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) von der Verwaltung erstellt und ist vom Amtsausschuss des Amtes Mittelangeln zu beschließen. Zuvor ist der Jahresabschluss gemäß § 92 Abs. 1 und Abs. 4 GO durch den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung des Amtes Mittelangeln zu prüfen. Des Weiteren sind über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu entscheiden. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 44 GemHVO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz sowie dem Anhang einschließlich Lagebericht. Gemäß § 82 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung des Amtes Mittelangeln für das Haushaltsjahr 2025 konnte die Amtsvorsteherin unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,00 Euro zustimmen. Im Haushaltsjahr 2025 wurden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von insgesamt 21.690,93 Euro geleistet. Die Deckung erfolgte aus Minderaufwendungen im Ergebnishaushalt. Darüber hinaus entstanden im Haushaltsjahr 2025 unerhebliche über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von insgesamt 8.147,28 €. Diese sind insbesondere auf Investitionen zur Verbesserung der Sicherheit der Beschäftigten, die Anschaffung eines Mobiltelefons sowie eine höhere Investitionsumlage an den IT-Zweckverband Kommunit zurückzuführen. Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 597.036,40 Euro aus und verbessert sich somit wesentlich gegenüber der Haushaltsplanung, welche ein ausgeglichenes Jahresergebnis vorgesehen hat. Über die Behandlung des Jahresüberschusses des Jahres 2025 ist gem. § 26 Abs. 2 i. V. m. § 25 Abs. 3 GemHVO zu beschließen. Mit der Einführung der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024 wurden die Vorschriften über den Haushaltsausgleich neu geregelt. Voraussetzung für eine Zuführung des Jahresüberschusses zur Ausgleichsrücklage ist gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO jedoch, dass die Allgemeine Rücklage mindestens 20 % der Bilanzsumme beträgt. Diese Voraussetzung erfüllt das Amt Mittelangeln nicht, sodass der Jahresüberschuss der Allgemeinen Rücklage zuzuführen ist. Hierdurch wird das Eigenkapital des Amtes nachhaltig gestärkt und die finanzielle Leistungsfähigkeit weiter verbessert. Das Ergebnis stellt sich im Wesentlichen aufgrund nachfolgender Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung wie folgt dar. Mehrerträge • Verwaltungsgebühren: + rd. 17.900,00 Euro • Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte: + rd. 15.000,00 Euro • Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen: + rd. 89.800,00 € • Mahngebühren: + rd. 3.300,00 Euro • Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen: + rd. 396.000,00 Euro • Zinserträge aus Geldanlagen: + rd. 10.700,00 Euro. Die Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren beruhen insbesondere auf höheren Gebührenerträgen in den Bereichen Ordnungswesen, Einwohnermeldewesen und Standesamt. Darüber hinaus konnten bei der Klärschlammentsorgung aufgrund einer bedarfsgerechten Durchführung der Regel-, Bedarfs- und Einzelabfuhren höhere Gebühren erzielt werden. Die Mehrerträge bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen resultieren insbesondere aus höheren Verwaltungskostenbeiträgen des Schulverbandes Mittelangeln, höheren Erstattungen aus der Umlage des IT-Zweckverbandes Kommunit, zusätzlichen Erstattungen im Rahmen des Behördenleasings sowie höheren Erstattungen der Wahlkosten. Weitere Erträge ergaben sich aus der Erstattung der Kosten für die Erstausstattung von Asylunterkünften. Den größten positiven Einfluss auf das Jahresergebnis hatte die Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen infolge der Versetzung einer Beamtin zu einem anderen Dienstherrn. Mit dem Übergang der künftigen Versorgungsverpflichtungen konnten die entsprechenden Rückstellungen ertragswirksam aufgelöst werden. Hierdurch verbesserte sich das Jahresergebnis um rund 396.000 Euro. Darüber hinaus konnten aufgrund der Anlage freier Liquidität als Termingeld höhere Zinserträge erzielt werden als im Rahmen der Haushaltsplanung erwartet. Mindererträge • Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte: – rd. 18.000,00 Euro • Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Land: – rd. 25.100,00 Euro • Säumniszuschläge und Vollstreckungsgebühren: – rd. 5.200,00 Euro Demgegenüber ergaben sich insbesondere Mindererträge bei den Benutzungsgebühren, den Kostenerstattungen des Landes sowie den Säumniszuschlägen und Vollstreckungsgebühren. Die geringeren Benutzungsgebühren und Landeserstattungen sind im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass dem Amt Mittelangeln im Haushaltsjahr 2025 weniger Asylsuchende zugewiesen wurden als ursprünglich angenommen. Aufgrund der rückläufigen Belegungszahlen konnten entsprechend geringere Benutzungsgebühren erhoben und niedrigere Erstattungen des Landes vereinnahmt werden. Die Mindererträge bei den Säumniszuschlägen und Vollstreckungsgebühren beruhen auf einem verbesserten Zahlungsverhalten der Zahlungspflichtigen sowie einer geringeren Anzahl durchgeführter Vollstreckungsverfahren. Die Haushaltsplanung des Jahres 2025 hat Erträge von insgesamt 5.022.700,00 Euro vorgesehen. Zum Jahresabschluss konnten Erträge in Höhe von insgesamt 5.508.412,99 Euro und somit eine Mehrung von 485.712,99 Euro ausgewiesen werden. Minderaufwendungen Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen: - rd. 2.700,00 Euro Mieten und Pachten: - rd. 88.300,00 Euro Bewirtschaftungskosten: - rd. 26.600,00 Euro Aus- und Fortbildung: - rd. 28.000,00 Euro Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen: - rd. 15.200,00 Euro Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen: -5.700,00 Euro den Zuschüssen an öffentliche Sonderrechnungen: - rd. 6.500,00 Euro sonstige Personalaufwendungen: - rd. 4.500,00 Euro den Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten: -2.100,00 Euro Die größten Einsparungen ergaben sich bei den Mietaufwendungen für Wohnungen zur Unterbringung von Asylsuchenden. Aufgrund der rückläufigen Zahl untergebrachter Personen konnten angemietete Wohnungen aufgegeben werden. Gleichzeitig nahm die Zahl der Selbstanmietungen zu, wodurch sich der Bedarf an durch das Amt bereitgestelltem Wohnraum verringerte. Weitere Einsparungen ergaben sich im Bereich der Aus- und Fortbildung, da mehrere geplante Schulungen nicht durchgeführt oder hausintern organisiert wurden. Ebenso wurden geringere Aufwendungen bei verschiedenen Dienstleistungen sowie im Bereich der Gesundheitsförderung erzielt. Auch bei den Bewirtschaftungskosten ergaben sich Einsparungen, da die im Rahmen der Haushaltsplanung erwarteten Preissteigerungen für Strom und Wärme nicht in dem prognostizierten Umfang eingetreten sind. Mehraufwendungen Personalaufwendungen: + rd. 28.700,00 Euro Haltung von Fahrzeugen: + rd. 3.500,00 Euro Steuern, Versicherungen, Schadensfälle: + rd. 1.600,00 Euro Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit: + rd. 26.000,00 Euro Verluste aus dem Abgang v. beweglichen Sachen des Anlagevermögens: + rd. 2.600,00 Euro Bilanzielle Abschreibungen: + rd. 5.000,00 Euro Demgegenüber entstanden insbesondere Mehraufwendungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen, den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen, der Unterhaltung von Fahrzeugen, den bilanziellen Abschreibungen, den Umlagen an den IT-Zweckverband Kommunit, den Personalabrechnungskosten der Versorgungsausgleichskasse, der Klärschlammbeseitigung sowie ordnungsbehördlichen Ersatzvornahmen. Die höheren Personalaufwendungen resultieren aus gegenläufigen Entwicklungen innerhalb der Personalaufwandskonten. Während bei den Besoldungs- und Entgeltaufwendungen Minderaufwendungen erzielt wurden, ergaben sich insbesondere bei den Sozialversicherungsbeiträgen sowie den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen Mehraufwendungen. Weitere Mehraufwendungen entstanden durch eine einmalige Umlage sowie höhere Wartungs- und Betriebskosten des IT-Zweckverbandes Kommunit. Darüber hinaus entstanden zusätzliche Aufwendungen durch die seit dem zweiten Quartal 2025 von der Versorgungsausgleichskasse übernommene Personalabrechnung der Beamtinnen und Beamten. Diese Entwicklungen waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht absehbar. Die Haushaltsplanung des Jahres 2025 hat Aufwendungen von insgesamt 5.022.700,00 Euro vorgesehen. Zum Jahresschluss konnten Aufwendungen von insgesamt 4.911.376,59 Euro und somit eine Minderung von 111.323,41 Euro ausgewiesen werden. Finanzrechnung Die Finanzrechnung weist zum 31.12.2025 einen Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 2.238.291,05 Euro aus. Gegenüber dem Vorjahresbestand von 2.247.044,99 Euro verringerte sich die Liquidität um 8.753,94 Euro. Die Entwicklung der Finanzrechnung wurde maßgeblich durch die laufende Verwaltungstätigkeit sowie die Investitionstätigkeit geprägt. Die Investitionstätigkeit schließt im Haushaltsjahr 2025 mit einem Saldo in Höhe von -543.279,30 Euro ab. Gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Saldo von -3.959.120,83 Euro vorsah, ergibt sich eine Abweichung in Höhe von 3.415.841,53 Euro. Die erhebliche Abweichung gegenüber der Haushaltsplanung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die für die Baumaßnahmen „Neubau des Amtsgebäudes“ sowie „Neubau Bahnhofstraße 38“ veranschlagten Haushaltsmittel im Berichtsjahr nur teilweise in Anspruch genommen wurden. Die Maßnahmen befinden sich weiterhin in der Planungs- bzw. Ausführungsphase, sodass sich die Auszahlungen entsprechend dem Baufortschritt auf mehrere Haushaltsjahre verteilen. Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden insgesamt negative Einzahlungen in Höhe von 94.942,84 Euro ausgewiesen. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Rückzahlung einer im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises festgestellten Überzahlung der Fördermaßnahme „Verwaltung 4.0“ in Höhe von 36.667,95 Euro. Darüber hinaus wurden im Zuge der Jahresabschlussarbeiten aufgrund der endgültigen Abrechnung der Fördermaßnahme entsprechende Umbuchungen vom Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen auf Ertragskonten vorgenommen. Diese Umbuchungen dienten der periodengerechten Zuordnung der Fördererträge und hatten keine Auswirkungen auf die Finanzrechnung. Die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen weisen einen negativen Betrag in Höhe von 21.328,91 Euro aus. Ursache hierfür ist insbesondere eine Gutschrift des IT-Zweckverbandes Kommunit in Höhe von 32.652,45 Euro aus der nachträglichen Abrechnung der manuellen Einmalumlage 2024. Die Gutschrift betrifft Abzüge für die Umstellung auf VOIS/MESO sowie das Terminbuchungssystem communice. Darüber hinaus erfolgten Investitionen in Büroausstattung, Ausstattungsgegenstände für die Unterbringung von Personen, Ausstattung des Ordnungswesens sowie Maßnahmen zur Verwaltungsdigitalisierung. Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 23.124,00 Euro betreffen im Wesentlichen die Erhöhung des Stammkapitals beim IT-Zweckverband Kommunit in Höhe von 22.500,00 Euro sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an der GEWOBA Nord eG in Höhe von 624,00 Euro im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen beliefen sich auf insgesamt 439.240,13 Euro. Diese betreffen im Wesentlichen die Großprojekte „Neubau des Amtsgebäudes“ sowie „Neubau Bahnhofstraße 38“. Im Haushaltsjahr 2025 wurden hierfür insbesondere Planungsleistungen, Bauvorbereitungsmaßnahmen sowie erste Bau- und Abbruchleistungen erbracht. Darüber hinaus wurden Auszahlungen für die Errichtung einer Fahrradüberdachung mit Fahrradständern an der Liegenschaft Rüder Dorfstraße 1 geleistet. Insgesamt wurden die für Investitionen veranschlagten Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2025 nur teilweise in Anspruch genommen. Die Abweichungen gegenüber der Planung sind überwiegend auf den zeitlichen Baufortschritt der laufenden Großbaumaßnahmen zurückzuführen. Die hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel werden entsprechend der weiteren Umsetzung der Maßnahmen in den Folgejahren in Anspruch genommen. Bilanz (Vermögensrechnung) Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus dem beigefügten Jahresabschluss. Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und Passivseite hat sich zum 31.12.2025 von 20.304.581,27 Euro auf 19.976.152,21 Euro vermindert. Im Rahmen der zum Jahresabschluss durchgeführten Inventur wurden einzelne Bilanzpositionen überprüft und erforderliche Berichtigungen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass ein Grundstück mit einem Buchwert von 2.413,00 Euro bislang der Gemeinde Mittelangeln (GKZ 07) zugeordnet war. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse war das Grundstück jedoch dem Amt Mittelangeln (GKZ 01) zuzuordnen und wurde daher zum 31.12.2025 entsprechend erfolgsneutral umgebucht. Darüber hinaus wurde zum 31.12.2025 eine Beteiligung an der WiREG mit einem Wert von 73,00 Euro erstmalig im Amtshaushalt bilanziell erfasst. Hierdurch wurde die Darstellung der Finanzanlagen entsprechend den tatsächlichen Vermögensverhältnissen vervollständigt. Anhang und Lagebericht Gemäß §§ 51 und 52 GemHVO sind dem Jahresabschluss ein Anhang sowie ein Lagebericht beizufügen. Der Anhang erläutert die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die einzelnen Positionen der Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung. Der Lagebericht vermittelt darüber hinaus ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes Mittelangeln. Anhang und Lagebericht sind Bestandteil des beigefügten Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2025 wird gemäß § 92 GO stichprobenartig durch den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung des Amtes Mittelangeln geprüft. Ein Protokoll über die durchgeführte Prüfung wurde erstellt und einvernehmlich von den anwesenden Ausschussmitgliedern unterzeichnet. Der Prüfbericht ist der Beschlussvorlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Dem beigefügten doppischen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 des Amtes Mittelangeln einschließlich Anhang und Lagebericht mit einem ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 597.036,40 Euro wird – nach Prüfung durch den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung des Amtes Mittelangeln – zugestimmt. Der ausgewiesene Jahresüberschuss wird gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage ist gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO nicht möglich, da die Allgemeine Rücklage des Amtes Mittelangeln nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbestand von 20 % der Bilanzsumme erreicht.

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