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Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Sonnenbühl

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSonnenbühl
Datum2026-06-18
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Beschlussvorlage-GR Gemeinde Sonnenbühl Landkreis Reutlingen GR-DS Nr. 2026-050 Erstellt von Sebastian Herrmann Gremium Termin Zuständigkeit Gemeinderat 18.06.2026 Entscheidung öffentlich Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Sonnenbühl Beschlussvorschlag: DerGemeinderatstelltdenJahresabschlussderGemeindeSonnenbühlfürdasHaushaltsjahr2021 gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg mit den Werten auf der Seite 4 und 5 bzw.Seite79desJahresabschlussesundRechenschaftsberichtes2021derGemeindeSonnenbühl (Anlage 1) fest. Soweit sich im Jahresabschluss über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungenergeben,erteiltderGemeinderatdazudieZustimmunggemäß§84Abs.1Satz2und Absatz 2 der Gemeindeordnung, soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen geschehen ist. Kosten/Finanzielle Auswirkungen: Siehe Anlage 1 – Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht 2021 samt Haushaltsrechnung Sachdarstellung/Begründung: Die Gemeinde Sonnenbühl hat ihr Finanz- und Rechnungswesen, wie viele Kommunen, zum 01.01.2020 von der Kameralistik auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)umgestellt.FürdiezukünftigeVermögensrechnung(Bilanz)wares hierbeierforderlich,das gesamte kommunale Vermögen zu erfassen und zu bewerten. Nach Abschluss dieser umfangreichen Vorarbeiten konnte im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2022 die Eröffnungsbilanzzum01.01.2020miteinemgesamtenBilanzvolumenvon97.628.335,42€inAktiva und Passiva festgestellt werden. Die Eröffnungsbilanz wurde zwischenzeitlich auch von der Gemeindeprüfungsanstalt geprüft und testiert. Der Jahresabschluss 2020 wurde vom Gemeinderat am 07.10.2024 beschlossen. Hiervon abgeleitet ist nunmehr der Jahresabschluss 2021 erstellt worden und wird nun dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Die Jahresabschlüsse für die Jahre2022und2023sollendemGemeinderatbisspätestenszumBeginndes4.Quartals2026zum Beschluss vorgelegt werden. Weiter ist angedacht die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 dem Gemeinderat bis zum Ende des 1. Quartals 2027 zum Beschluss vorzulegen. Aktuell sind mit Ausnahme der jeweiligen Rechenschaftsberichte die Jahresabschlüsse bis zum Ende des Jahres 2023 fertig gestellt. Die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 befinden sich aktuell noch in der Erstellung. Mit dem aktuellen Stand ist die Gemeinde Sonnenbühl mit an vorderster Stelle im Landkreis und beim Kundenstamm der Kommunen beim Rechenzentrum Komm.One. Nach § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat hierbei sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Im Rahmen des Seite 1 von 2 JahresabschlussesunddesRechenschaftsberichtssinddietatsächlichenVermögens-,Ertrags-und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Der Jahresabschluss 2021 ist in der beigefügten Anlage ausführlich dargestellt und erläutert. Eine kompakte Zusammenfassung des Jahresabschlusses ergibt sich aus dem Rechenschaftsbericht. Der Jahresabschluss ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vomGemeinderatnach§95bAbs.1GemOinnerhalbeinesJahresnachEndedesHaushaltsjahres festzustellen. Auf Grund des immensen Umstellungsaufwands im Rahmen des NKHR kann der Jahresabschluss 2021 erst jetzt vorgelegt werden. Der Feststellungsbeschluss ist in der Anlage auf den Seiten 4 und 5 bzw. 79 des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichts 2021 enthalten. Anlagen: Anlage_1_Jahresabschluss_Rechenschaftsbericht_Haushaltsrechnung_2021 Seite 2 von 2

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