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Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Sonnenbühl
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sonnenbühl |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage-GR
Gemeinde Sonnenbühl
Landkreis Reutlingen GR-DS Nr. 2026-050
Erstellt von
Sebastian Herrmann
Gremium Termin Zuständigkeit
Gemeinderat 18.06.2026 Entscheidung öffentlich
Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Sonnenbühl
Beschlussvorschlag:
DerGemeinderatstelltdenJahresabschlussderGemeindeSonnenbühlfürdasHaushaltsjahr2021
gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg mit den Werten auf der Seite 4 und 5
bzw.Seite79desJahresabschlussesundRechenschaftsberichtes2021derGemeindeSonnenbühl
(Anlage 1) fest. Soweit sich im Jahresabschluss über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungenergeben,erteiltderGemeinderatdazudieZustimmunggemäß§84Abs.1Satz2und
Absatz 2 der Gemeindeordnung, soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen geschehen ist.
Kosten/Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage 1 – Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht 2021 samt Haushaltsrechnung
Sachdarstellung/Begründung:
Die Gemeinde Sonnenbühl hat ihr Finanz- und Rechnungswesen, wie viele Kommunen, zum
01.01.2020 von der Kameralistik auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen
(NKHR)umgestellt.FürdiezukünftigeVermögensrechnung(Bilanz)wares hierbeierforderlich,das
gesamte kommunale Vermögen zu erfassen und zu bewerten. Nach Abschluss dieser
umfangreichen Vorarbeiten konnte im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2022 die
Eröffnungsbilanzzum01.01.2020miteinemgesamtenBilanzvolumenvon97.628.335,42€inAktiva
und Passiva festgestellt werden. Die Eröffnungsbilanz wurde zwischenzeitlich auch von der
Gemeindeprüfungsanstalt geprüft und testiert. Der Jahresabschluss 2020 wurde vom Gemeinderat
am 07.10.2024 beschlossen. Hiervon abgeleitet ist nunmehr der Jahresabschluss 2021 erstellt
worden und wird nun dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Die Jahresabschlüsse für die
Jahre2022und2023sollendemGemeinderatbisspätestenszumBeginndes4.Quartals2026zum
Beschluss vorgelegt werden. Weiter ist angedacht die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 dem
Gemeinderat bis zum Ende des 1. Quartals 2027 zum Beschluss vorzulegen. Aktuell sind mit
Ausnahme der jeweiligen Rechenschaftsberichte die Jahresabschlüsse bis zum Ende des Jahres
2023 fertig gestellt. Die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 befinden sich aktuell noch in der
Erstellung. Mit dem aktuellen Stand ist die Gemeinde Sonnenbühl mit an vorderster Stelle im
Landkreis und beim Kundenstamm der Kommunen beim Rechenzentrum Komm.One.
Nach § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeinde zum Schluss
eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat hierbei
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Im Rahmen des
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JahresabschlussesunddesRechenschaftsberichtssinddietatsächlichenVermögens-,Ertrags-und
Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Der Jahresabschluss 2021 ist in der beigefügten Anlage ausführlich dargestellt und erläutert. Eine
kompakte Zusammenfassung des Jahresabschlusses ergibt sich aus dem Rechenschaftsbericht.
Der Jahresabschluss ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und
vomGemeinderatnach§95bAbs.1GemOinnerhalbeinesJahresnachEndedesHaushaltsjahres
festzustellen. Auf Grund des immensen Umstellungsaufwands im Rahmen des NKHR kann der
Jahresabschluss 2021 erst jetzt vorgelegt werden. Der Feststellungsbeschluss ist in der Anlage auf
den Seiten 4 und 5 bzw. 79 des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichts 2021 enthalten.
Anlagen:
Anlage_1_Jahresabschluss_Rechenschaftsbericht_Haushaltsrechnung_2021
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