Startseite › Soltau › Antrag
Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 8 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (Entscheidung Rat)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Soltau |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister Soltau, den 18.05.2026
Fachgruppe 20 Bearbeiterin: Frau Weigel
Vorlage Nr.: BV/047/2026
öffentlich
Abstimmungs-
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Status ergebnis
Ja Nein Enth.
Verwaltungsausschuss Vorberatung 11.06.2026 N
Rat Entscheidung 18.06.2026 Ö
Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 8 Nds. Kommunalverfassungs-
gesetz (Entscheidung Rat)
1. Sachverhalt und Rechtslage:
Der Rat entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen von
mehr als 2.000,00 € (§ 111 Abs. 8 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 26
Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, KomHKVO).
Werden mehrere Einzelzuwendungen eines Gebers innerhalb eines Haushaltsjahres
geleistet, deren Wert erst in der Summierung die für die Zuständigkeit von
Bürgermeister und Verwaltungsausschuss maßgeblichen Wertgrenzen übersteigen,
liegt eine Kettenzuwendung vor. Gemäß § 26 Abs. 3 KomHKVO entscheidet vom
Zeitpunkt der Überschreitung einer dieser Wertgrenzen an das für den Gesamtwert
zuständige Organ.
Die im Beschlussvorschlag genannten Zuwendungen sollen der Stadt Soltau zur
Verfügung gestellt werden.
2. Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass die Stadt Soltau folgende Zuwendungen annimmt:
L fd. Zuwendungs- Zuwendungs- Zuwendungs- Zuwendungs-
Nr. geber art wert zweck
Aktivitäten und
Förderverein Weihnachtsgeschenke
1 Kindertagesstätte Sachspenden 2.100,00 € für die Gruppen der
Berliner Platz e. V. Kindertagesstätte
Berliner Platz
Kreissparkasse Ausrichtung Stadtfest
2 Geldspende 1.500,00 €
Soltau 2026
- 1 -
Text aus PDF extrahiert