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Antrag auf Mitgliedschaft in der AGFK Niedersachsen/Bremen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Soltau |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister Soltau, den 19.05.2026
Fachgruppe 61 Bearbeiter: Herr Buhr
Vorlage Nr.: BV/036/2026
öffentlich
Abstimmungs-
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Status ergebnis
Ja Nein Enth.
Bauausschuss Vorberatung 02.06.2026 Ö
Verwaltungsausschuss Vorberatung 11.06.2026 N
Rat Entscheidung 18.06.2026 Ö
Antrag auf Mitgliedschaft in der AGFK Niedersachsen/Bremen e.V.
Anlagen:
Anlage 1 - Vereinssatzung. AGFK Niedersachsen/Bremen e.V.
Anlage 2 - Beitragssatzung. AGFK Niedersachsen/Bremen e.V.
Anlage 3 - Aufnahmekriterien. AGFK Niedersachsen/Bremen e.V.
Anlage 4 - Gründe für eine Mitgliedschaft. AGFK Niedersachsen/Bremen e.V.
1. Sachverhalt und Rechtslage:
Im Februar 2010 bildete sich eine Initiative zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft
Fahrradfreundlicher Kommunen in Niedersachsen (AGFK). Die Vereinsgründung
erfolgte schließlich mit zunächst 28 Gründungsmitgliedern am 21. Mai 2015 in
Hannover.
Nach § 2 Abs. 3 der Vereinssatzung (Anlage 1) ist der Zweck des Vereins die
Förderung von Umweltschutz und Erziehung und zwar durch systematische
Förderung der Nahmobilität und hier schwerpunktmäßig des Radverkehrs, um
insbesondere den Verkehrsanteil des Radverkehres zu erhöhen und die
Verkehrssicherheit der Radfahrenden zu verbessern.
Mittlerweile sind 108 Kommunen in Niedersachsen Mitglied der AGFK, sodass 87,7%
der Bevölkerung von Niedersachsen und Bremen in einer Mitgliedskommune leben.
Innerhalb des Heidekreises ist derzeit nur die Stadt Walsrode Mitglied der AGFK.
Seit dem 1. Mai 2016 ist die AGFK-Geschäftsstelle hauptamtlich besetzt.
Die AGFK finanziert sich grundsätzlich über Mitgliedsbeiträge, die gestaffelt nach
Größe der Kommunen erhoben werden (siehe Anlage 2). Die Aufnahmekriterien sind
bewusst niedrigschwellig gehalten und in Anlage 3 ersichtlich. Neben der politischen
Beschlussfassung zum Beitritt ist auch das Hinwirken auf die Erfüllung der
Voraussetzungen für die Zertifizierung "Fahrradfreundliche Kommune" erforderlich.
Dabei muss auch der politische Wille zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der
Radverkehrsförderung erkennbar sein.
Die Stadt Soltau hat sich bereits mit dem Beschluss des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes 2019 verschiedene Leitziele für das Handlungsfeld
Verkehr und technische Infrastruktur gesetzt. Insbesondere die Leitziele VI1, VI2, VI6
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und VI7 zielen darauf ab, das Verkehrsgeschehen in der Stadt Soltau künftig
klimafreundlicher zu gestalten. Außerdem sollen die Multimodalität und der
Umweltverbund gestärkt werden.
Dieser Wille wurde durch den Beschluss des Integrierten Verkehrsentwicklungsplans
2040 (VEP) der Stadt Soltau, beschlossen durch den Rat der Stadt (Bezug Vorlage
Nr. BV/047/2025), erkenntlich. Der VEP und das Klimaschutzkonzept des
Landkreises Heidekreis legen die Grundsteine für die nachhaltige Stärkung der
Nahmobilität durch Förderung des Umweltverbundes.
Die intensive Förderung des Radverkehrs ist ein wesentlicher Baustein der
Nahmobilität und damit für eine gute Lebensqualität sowie ein Beitrag zum Klima-
und Umweltschutz und zur Gesundheitsförderung. Eine Mitgliedschaft in der
Arbeitsgemeinschaft bietet darüber hinaus weitere Vorteile, welche als Auflistung
seitens der AGFK der Anlage 4 entnommen werden können.
Vor diesem Hintergrund wird der Beitritt der Stadt Soltau in die Arbeitsgemeinschaft
Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK) empfohlen.
2. Haushaltsmäßige Beurteilung:
Die Mitgliedschaft kostet für die Stadt Soltau einen Beitrag von 1.500,- EUR pro Jahr.
Diese Mittel stehen für 2026 im Teilhaushalt 61.1 der Fachgruppe 61 zur Verfügung
und werden ab dem nächsten Jahr im Teilhaushalt 10.1 der Fachgruppe 10
eingeplant.
3. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Soltau beschließt, einen Antrag zur Aufnahme in die AGFK
Niedersachsen / Bremen e.V. zu stellen. Die Stadt Soltau erfüllt die von der AGFK
genannten Aufnahmekriterien und wird kontinuierlich an der Weiterentwicklung der
Radverkehrsförderung arbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Ziel zu
verfolgen.
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Text aus PDF extrahiert