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Antrag auf Mitgliedschaft in der AGFK Niedersachsen/Bremen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSoltau
Datum2026-06-18
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Der Bürgermeister Soltau, den 19.05.2026 Fachgruppe 61 Bearbeiter: Herr Buhr Vorlage Nr.: BV/036/2026 öffentlich Abstimmungs- Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Status ergebnis Ja Nein Enth. Bauausschuss Vorberatung 02.06.2026 Ö Verwaltungsausschuss Vorberatung 11.06.2026 N Rat Entscheidung 18.06.2026 Ö Antrag auf Mitgliedschaft in der AGFK Niedersachsen/Bremen e.V. Anlagen: Anlage 1 - Vereinssatzung. AGFK Niedersachsen/Bremen e.V. Anlage 2 - Beitragssatzung. AGFK Niedersachsen/Bremen e.V. Anlage 3 - Aufnahmekriterien. AGFK Niedersachsen/Bremen e.V. Anlage 4 - Gründe für eine Mitgliedschaft. AGFK Niedersachsen/Bremen e.V. 1. Sachverhalt und Rechtslage: Im Februar 2010 bildete sich eine Initiative zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Niedersachsen (AGFK). Die Vereinsgründung erfolgte schließlich mit zunächst 28 Gründungsmitgliedern am 21. Mai 2015 in Hannover. Nach § 2 Abs. 3 der Vereinssatzung (Anlage 1) ist der Zweck des Vereins die Förderung von Umweltschutz und Erziehung und zwar durch systematische Förderung der Nahmobilität und hier schwerpunktmäßig des Radverkehrs, um insbesondere den Verkehrsanteil des Radverkehres zu erhöhen und die Verkehrssicherheit der Radfahrenden zu verbessern. Mittlerweile sind 108 Kommunen in Niedersachsen Mitglied der AGFK, sodass 87,7% der Bevölkerung von Niedersachsen und Bremen in einer Mitgliedskommune leben. Innerhalb des Heidekreises ist derzeit nur die Stadt Walsrode Mitglied der AGFK. Seit dem 1. Mai 2016 ist die AGFK-Geschäftsstelle hauptamtlich besetzt. Die AGFK finanziert sich grundsätzlich über Mitgliedsbeiträge, die gestaffelt nach Größe der Kommunen erhoben werden (siehe Anlage 2). Die Aufnahmekriterien sind bewusst niedrigschwellig gehalten und in Anlage 3 ersichtlich. Neben der politischen Beschlussfassung zum Beitritt ist auch das Hinwirken auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zertifizierung "Fahrradfreundliche Kommune" erforderlich. Dabei muss auch der politische Wille zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Radverkehrsförderung erkennbar sein. Die Stadt Soltau hat sich bereits mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2019 verschiedene Leitziele für das Handlungsfeld Verkehr und technische Infrastruktur gesetzt. Insbesondere die Leitziele VI1, VI2, VI6 - 1 - und VI7 zielen darauf ab, das Verkehrsgeschehen in der Stadt Soltau künftig klimafreundlicher zu gestalten. Außerdem sollen die Multimodalität und der Umweltverbund gestärkt werden. Dieser Wille wurde durch den Beschluss des Integrierten Verkehrsentwicklungsplans 2040 (VEP) der Stadt Soltau, beschlossen durch den Rat der Stadt (Bezug Vorlage Nr. BV/047/2025), erkenntlich. Der VEP und das Klimaschutzkonzept des Landkreises Heidekreis legen die Grundsteine für die nachhaltige Stärkung der Nahmobilität durch Förderung des Umweltverbundes. Die intensive Förderung des Radverkehrs ist ein wesentlicher Baustein der Nahmobilität und damit für eine gute Lebensqualität sowie ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und zur Gesundheitsförderung. Eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft bietet darüber hinaus weitere Vorteile, welche als Auflistung seitens der AGFK der Anlage 4 entnommen werden können. Vor diesem Hintergrund wird der Beitritt der Stadt Soltau in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK) empfohlen. 2. Haushaltsmäßige Beurteilung: Die Mitgliedschaft kostet für die Stadt Soltau einen Beitrag von 1.500,- EUR pro Jahr. Diese Mittel stehen für 2026 im Teilhaushalt 61.1 der Fachgruppe 61 zur Verfügung und werden ab dem nächsten Jahr im Teilhaushalt 10.1 der Fachgruppe 10 eingeplant. 3. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Soltau beschließt, einen Antrag zur Aufnahme in die AGFK Niedersachsen / Bremen e.V. zu stellen. Die Stadt Soltau erfüllt die von der AGFK genannten Aufnahmekriterien und wird kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Radverkehrsförderung arbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Ziel zu verfolgen. - 2 -

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