Startseite › Soltau › Antrag
Änderung der Vergnügungssteuersatzung
Angenommen24 Ja · 2 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Soltau |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister Soltau, den 02.06.2026
Fachgruppe 20 Bearbeiter/in: Frau Schlote
Vorlage Nr.: BV/098/2025
öffentlich
Abstimmungs-
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Status ergebnis
Ja Nein Enth.
Verwaltungsausschuss Vorberatung 11.06.2026 N
Rat Entscheidung 18.06.2026 Ö
Änderung der Vergnügungssteuersatzung
Anlage:
Satzung der Stadt Soltau zur 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom
21.12.2023
1. Sachverhalt und Rechtslage:
Der Rat der Stadt Soltau hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 das
Haushaltssicherungskonzept (HSK) für den Konsolidierungszeitraum 2026 bis 2029
beschlossen. Im Rahmen dieses Konzepts wurde nach politischem Antrag eine
Maßnahme festgelegt, die eine Erhöhung der Kartensteuer um 0,5 Prozentpunkte
vorsieht.
Der Steuersatz für die Kartensteuer wurde zuletzt im Jahr 2015 angepasst. Damals
wurde der Steuersatz von 1,5 % auf 2,25 % angehoben.
Die letzte Vergnügungssteuersatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft. Dabei wurde
jedoch keine Änderung des Steuersatzes für die Kartensteuer vorgenommen.
Gemäß § 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
steht der Kommune ein Entscheidungsspielraum zu, wie die Finanzierung ihrer
Aufgaben im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung gestaltet wird. Diese
Entscheidung betrifft auch die Festsetzung und Anpassung der Steuersätze für
kommunale Abgaben.
Nach § 3 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)
gehört die Vergnügungssteuer zu den kommunalen Abgaben, deren Höhe die
jeweilige Kommune im Rahmen ihrer Satzungsautonomie festlegt.
Die Erhöhung der Kartensteuer um 0,5 Punkte auf 2,75 Punkte dient der Umsetzung
des Haushaltssicherungskonzepts, dessen Ziel es ist, die finanzielle
Handlungsfähigkeit der Stadt in den kommenden Jahren sicherzustellen. Die
Anpassung der Steuer entspricht der Notwendigkeit, die Liquidität der Kommune zu
stabilisieren und die kommunalen Aufgaben auch in Zukunft effizient erfüllen zu
können. Der Satzungsentwurf sieht eine Erhöhung zum 01.07.2026 vor.
- 1 -
2. Haushaltsmäßige Beurteilung:
Die Anhebung der Vergnügungssteuersätze führt im Haushaltsjahr 2026 zu
Mehrerträgen von voraussichtlich 100.000 €.
3. Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Soltau vom 21.12.2023
wird mit Wirksamkeit zum 01.07.2026 beschlossen.
- 2 -
Text aus PDF extrahiert