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Änderung der Vergnügungssteuersatzung

Angenommen24 Ja · 2 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeSoltau
Datum2026-06-18
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Der Bürgermeister Soltau, den 02.06.2026 Fachgruppe 20 Bearbeiter/in: Frau Schlote Vorlage Nr.: BV/098/2025 öffentlich Abstimmungs- Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Status ergebnis Ja Nein Enth. Verwaltungsausschuss Vorberatung 11.06.2026 N Rat Entscheidung 18.06.2026 Ö Änderung der Vergnügungssteuersatzung Anlage: Satzung der Stadt Soltau zur 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 21.12.2023 1. Sachverhalt und Rechtslage: Der Rat der Stadt Soltau hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 das Haushaltssicherungskonzept (HSK) für den Konsolidierungszeitraum 2026 bis 2029 beschlossen. Im Rahmen dieses Konzepts wurde nach politischem Antrag eine Maßnahme festgelegt, die eine Erhöhung der Kartensteuer um 0,5 Prozentpunkte vorsieht. Der Steuersatz für die Kartensteuer wurde zuletzt im Jahr 2015 angepasst. Damals wurde der Steuersatz von 1,5 % auf 2,25 % angehoben. Die letzte Vergnügungssteuersatzung trat zum 01.01.2024 in Kraft. Dabei wurde jedoch keine Änderung des Steuersatzes für die Kartensteuer vorgenommen. Gemäß § 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) steht der Kommune ein Entscheidungsspielraum zu, wie die Finanzierung ihrer Aufgaben im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung gestaltet wird. Diese Entscheidung betrifft auch die Festsetzung und Anpassung der Steuersätze für kommunale Abgaben. Nach § 3 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) gehört die Vergnügungssteuer zu den kommunalen Abgaben, deren Höhe die jeweilige Kommune im Rahmen ihrer Satzungsautonomie festlegt. Die Erhöhung der Kartensteuer um 0,5 Punkte auf 2,75 Punkte dient der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts, dessen Ziel es ist, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt in den kommenden Jahren sicherzustellen. Die Anpassung der Steuer entspricht der Notwendigkeit, die Liquidität der Kommune zu stabilisieren und die kommunalen Aufgaben auch in Zukunft effizient erfüllen zu können. Der Satzungsentwurf sieht eine Erhöhung zum 01.07.2026 vor. - 1 - 2. Haushaltsmäßige Beurteilung: Die Anhebung der Vergnügungssteuersätze führt im Haushaltsjahr 2026 zu Mehrerträgen von voraussichtlich 100.000 €. 3. Beschlussvorschlag: Die 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Soltau vom 21.12.2023 wird mit Wirksamkeit zum 01.07.2026 beschlossen. - 2 -

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