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9. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach i. Br. und Simonswald im Bereich "Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik":

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSimonswald
Datum2026-01-28
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Gemeinde Simonswald Datum: 08.01.2026 Amt: Hauptamt Bearbeiter/in: Mario Schlafke Aktenzeichen: 022.31 Sitzungsvorlage - öffentlich Vorlage-Nr.: SV/100/2026 Beratung Gremien Beratung Termin Typ Technischer Ausschuss öffentlich 28.01.2026 Entscheidung Betrifft: 9. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach i. Br. und Simonswald im Bereich "Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik": Beschlussvorschlag: 1. Der gemeinsame Ausschuss der VVG Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald beschließt die Einleitung der 9. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ auf der Gemarkung Waldkirch. 2. Der gemeinsame Ausschuss der VVG Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab und behandelt die im 9. Punktuellen Flächennutzungsplanänderungsverfahren 1 „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ eingegangenen Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung entsprechend der Vorlage der Verwaltung. 3. Der gemeinsame Ausschuss der VVG Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald billigt den Entwurf der 9. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ und beschließt die Durchführung der Veröffentlichung (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sachverhalt: Am Kandelnordfuß befindet sich das Gelände der orts- und auch landschaftsbildprägenden ehemaligen Herz-Kreislauf-Klinik, die 1972 eröffnet wurde. Nach der Einstellung des Klinikbetriebs zum Jahresende 2003 fungierte die Anlage zwischenzeitlich als Pflegeklinik bevor sie 2015 aufgrund mangelhaften Brandschutzes endgültig schließen musste. Eine Nachnutzung konnte bisher nicht vereinbart werden, die Gebäudesubstanz verschlechtert sich fortlaufend und greift negativ in das Stadtbild ein. Auf der anderen Seite hat sich Waldkirch innerhalb der Region zu einem beliebten Wohnort entwickelt, so dass Waldkirch auch als „Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ im Sinne von § 201a des Baugesetzbuchs klassifiziert wurde. Die Stadt Waldkirch will auch weiterhin Wohnbauland zur Verfügung stellen. Auf dem Areal der ehemaligen Herz-Kreislauf- Klinik ergibt sich nun die Chance, eine Fläche mit einer Größe von ca. 2,84 ha neu zu ordnen und einer Wohnnutzung in Form Geschosswohnungsbauten zuzuführen. Zur Sicherung der städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Waldkirch wird der Bebauungsplan „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung und Ein-griffs-/Ausgleichsbilanzierung aufgestellt. Da der Flächennutzungsplan die vorgesehene Fläche gegenwärtig noch als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Herz-Kreislauf-Klinik“ darstellt, ist die 9. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans im zweistufigen Regelverfahren erforderlich, um anschließend den Be-bauungsplan aus diesem entwickeln zu können. Inhalt der vorliegenden Änderung ist einer-seits die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich des ehemaligen Klinikareals. Anderer-seits muss in gleichem Umfang auf eine im Flächennutzungsplan dargestellt, noch nicht realisierte Wohnbaufläche verzichtet werden, so dass im Sinne eines Flächentausches keine weiteren Flächen in Anspruch genommen werden. Dementsprechend soll nördlich des ehemali-gen Klinikgeländes flächengleich auf die geplante Wohnbebauung im Bereich der Flotzebene verzichtet und diese Fläche wieder als landwirtschaftliche Fläche dargestellt werden. Der ca. 3,1 ha große Teilbereich „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ befindet sich im Osten der Kernstadt. Im Norden verläuft die Kandelstraße, im Osten befinden sich die L186 und der 2 Park am Seerosenteich, im Süden und Westen schließen unmittelbar der Kandel sowie die Bebauungen des Wohngebietes „Flotz- und Wisserswand“ an. Das Gelände steigt von Norden nach Süden sukzessive an. Der Teilbereich „Nördliche Flotzebene“ (ca. 2,83 ha) ist nördlich des Teilbereiches „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ gelegen und wird insbesondere umschlossen von der B294 im Nordwesten und der L186 im Nordosten. Südlich bzw. südwestlich dessen befinden sich Landwirtschaftsflächen. Aus plangraphischen Gründen werden die zwei Teilbereiche zu einem Geltungsbereich zusammengefasst. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Waldkirch fallen für die 9. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ über den üblichen Verwaltungsaufwand hinaus keine externen Kosten an. Durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Projektentwickler werden alle Kosten, einschließlich anfallender Gutachterkosten, vom Projektentwickler getragen. Anlagen: - 1_9 FNPÄ_Cover_Veröffentlichung - 2_9 FNPÄ_HKK_Deckblatt_Veröffentlichung - 3_9 FNPÄ_HKK_Begründung_Veröffentlichung - 4_9 FNPÄ_HKK_Steckbrief_Veröffentlichung - 5_9 FNPÄ_HKK_Umweltbericht_Veröffentlichug - 6_9 FNPÄ_HKK_Abwägung Frühzeitige Beteiligung - Lageplan des Plangebiets 3

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