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9. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach i. Br. und Simonswald im Bereich "Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik":
Angenommen7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Simonswald |
| Datum | 2026-01-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Simonswald Datum: 08.01.2026
Amt: Hauptamt
Bearbeiter/in: Mario Schlafke
Aktenzeichen: 022.31
Sitzungsvorlage - öffentlich
Vorlage-Nr.: SV/100/2026
Beratung
Gremien Beratung Termin Typ
Technischer Ausschuss öffentlich 28.01.2026 Entscheidung
Betrifft: 9. Punktuelle Änderung des
Flächennutzungsplans der Vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft der Großen
Kreisstadt Waldkirch mit den Gemeinden
Gutach i. Br. und Simonswald im Bereich
"Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik":
Beschlussvorschlag: 1. Der gemeinsame Ausschuss der VVG
Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald
beschließt die Einleitung der 9. Punktuellen
Flächennutzungsplanänderung „Ehemalige
Herz-Kreislauf-Klinik“ auf der Gemarkung
Waldkirch.
2. Der gemeinsame Ausschuss der VVG
Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald
wägt die
öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander gerecht
ab und behandelt die im 9. Punktuellen
Flächennutzungsplanänderungsverfahren
1
„Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“
eingegangenen Stellungnahmen der
Frühzeitigen Beteiligung entsprechend der
Vorlage der Verwaltung.
3. Der gemeinsame Ausschuss der VVG
Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald
billigt den Entwurf der 9. Punktuellen
Flächennutzungsplanänderung „Ehemalige
Herz-Kreislauf-Klinik“ und beschließt die
Durchführung der Veröffentlichung
(Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB).
Sachverhalt:
Am Kandelnordfuß befindet sich das Gelände der orts- und auch landschaftsbildprägenden
ehemaligen Herz-Kreislauf-Klinik, die 1972 eröffnet wurde. Nach der Einstellung des
Klinikbetriebs zum Jahresende 2003 fungierte die Anlage zwischenzeitlich als Pflegeklinik
bevor sie 2015 aufgrund mangelhaften Brandschutzes endgültig schließen musste. Eine
Nachnutzung konnte bisher nicht vereinbart werden, die Gebäudesubstanz verschlechtert
sich fortlaufend und greift negativ in das Stadtbild ein.
Auf der anderen Seite hat sich Waldkirch innerhalb der Region zu einem beliebten Wohnort
entwickelt, so dass Waldkirch auch als „Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ im
Sinne von § 201a des Baugesetzbuchs klassifiziert wurde. Die Stadt Waldkirch will auch
weiterhin Wohnbauland zur Verfügung stellen. Auf dem Areal der ehemaligen Herz-Kreislauf-
Klinik ergibt sich nun die Chance, eine Fläche mit einer Größe von ca. 2,84 ha neu zu ordnen
und einer Wohnnutzung in Form Geschosswohnungsbauten zuzuführen.
Zur Sicherung der städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Waldkirch wird der
Bebauungsplan „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ im zweistufigen Regelverfahren mit
Umweltprüfung und Ein-griffs-/Ausgleichsbilanzierung aufgestellt.
Da der Flächennutzungsplan die vorgesehene Fläche gegenwärtig noch als Sonderbaufläche
mit der Zweckbestimmung „Herz-Kreislauf-Klinik“ darstellt, ist die 9. punktuelle Änderung des
Flächennutzungsplans im zweistufigen Regelverfahren erforderlich, um anschließend den
Be-bauungsplan aus diesem entwickeln zu können. Inhalt der vorliegenden Änderung ist
einer-seits die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich des ehemaligen Klinikareals.
Anderer-seits muss in gleichem Umfang auf eine im Flächennutzungsplan dargestellt, noch
nicht realisierte Wohnbaufläche verzichtet werden, so dass im Sinne eines Flächentausches
keine weiteren Flächen in Anspruch genommen werden. Dementsprechend soll nördlich des
ehemali-gen Klinikgeländes flächengleich auf die geplante Wohnbebauung im Bereich der
Flotzebene verzichtet und diese Fläche wieder als landwirtschaftliche Fläche dargestellt
werden.
Der ca. 3,1 ha große Teilbereich „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ befindet sich im Osten der
Kernstadt. Im Norden verläuft die Kandelstraße, im Osten befinden sich die L186 und der
2
Park am Seerosenteich, im Süden und Westen schließen unmittelbar der Kandel sowie die
Bebauungen des Wohngebietes „Flotz- und Wisserswand“ an. Das Gelände steigt von
Norden nach Süden sukzessive an.
Der Teilbereich „Nördliche Flotzebene“ (ca. 2,83 ha) ist nördlich des Teilbereiches
„Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ gelegen und wird insbesondere umschlossen von der B294
im Nordwesten und der L186 im Nordosten. Südlich bzw. südwestlich dessen befinden sich
Landwirtschaftsflächen. Aus plangraphischen Gründen werden die zwei Teilbereiche zu
einem Geltungsbereich zusammengefasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Stadt Waldkirch fallen für die 9. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans
„Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ über den üblichen Verwaltungsaufwand hinaus keine
externen Kosten an. Durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem
Projektentwickler werden alle Kosten, einschließlich anfallender Gutachterkosten, vom
Projektentwickler getragen.
Anlagen:
- 1_9 FNPÄ_Cover_Veröffentlichung
- 2_9 FNPÄ_HKK_Deckblatt_Veröffentlichung
- 3_9 FNPÄ_HKK_Begründung_Veröffentlichung
- 4_9 FNPÄ_HKK_Steckbrief_Veröffentlichung
- 5_9 FNPÄ_HKK_Umweltbericht_Veröffentlichug
- 6_9 FNPÄ_HKK_Abwägung Frühzeitige Beteiligung
- Lageplan des Plangebiets
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