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Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 - Beitrittsbeschluss

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSimonswald
Datum2026-03-25
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Gemeinde Simonswald Datum: 12.03.2026 Amt: Rechnungsamt Bearbeiter/in: Tobias Scherzinger Aktenzeichen: 902.4 Sitzungsvorlage - öffentlich Vorlage-Nr.: SV/123/2026 Beratung Gremien Beratung Termin Typ Gemeinderat öffentlich 25.03.2026 Entscheidung Betrifft: Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 - Beitrittsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, der durch das Landratsamt Emmendingen – Kommunalamt – ergangenen Verfügung zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplanes 2026 vom 10.03.2026 bezüglich der Kürzung der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beizutreten. Sachverhalt: Der am 28.01.2026 beschlossene Haushaltsplan der Gemeinde Simonswald sah Verpflichtungsermächtigungen (VEs) für Folgejahre in Höhe von 1.764.000 Euro vor. Durch das Landratsamt wurden diese nur im reduzierten Umfang von 1.355.100 Euro genehmigt. Nach § 86 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) sind die Verpflichtungsermächtigungen (VEs) insoweit genehmigungspflichtig, als in den vorbelasteten Jahren im Finanzplan Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Die Genehmigung ist somit ein vorbeugendes Instrument zur Begrenzung der Verschuldung unter dem Aspekt der dauernden Leistungsfähigkeit nach § 87 Abs. 2 S. 3 GemO. 1 Die für das Jahr 2027 veranschlagte Kreditaufnahme (1.675.000 Euro) übersteigt die für 2027 eingeplanten VEs, so dass diese in voller Höhe genehmigungspflichtig werden. Da für das Jahr 2027 der genehmigungsfähige Kredithöchstbetrag nach der derzeitigen mittelfristigen Finanzplanung aber bei 1.355.100 Euro (=Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit) liegt, können die im Jahr 2026 veranschlagten VEs dem Kommunalamt zufolge auch nur bis maximal zu diesem Betrag genehmigt werden, was einer Reduktion um 408.900 Euro entspricht. Eine Übersicht zur Berechnung der jeweils genehmigungsfähigen Beträge sowie weitere Erläuterungen und Hinweise zur Haushaltsplanung 2026 können dem als Anlage beigefügten Genehmigungsschreiben des Kommunalamtes Emmendingen entnommen werden. Die VEs waren in der Planung im Jahr 2026 wie folgt eingeplant: Anschluss an AZV Breisgauer Bucht: 1.322.000 Euro Erneuerung Brücke Haslach 26: 442.000 Euro Bei den aktuell beginnenden weiteren Planungen für die Umbaumaßnahmen im Klärwerk Simonswald zeichnen sich derzeit Möglichkeiten zur Kosteneinsparung gegenüber den im Haushalt verwendeten Zahlen in nennenswerter Höhe ab. Ebenso wird derzeit beim Brückenbauwerk beim Anwesen Haslach 26 noch versucht, eine gegenüber der ursprünglichen Planung wesentlich günstigere Variante zur Umsetzung zu bringen, so dass nach neuestem Stand die veranschlagten VEs aller Voraussicht nach gar nicht in der angesetzten Höhe benötigt werden. Sollten bis zu den entsprechenden Auftragsvergaben im Sommer und Herbst 2026 dann doch noch Mittel fehlen, könnten diese beim Überschreiten der hierfür maßgebenden Schwellenwerte über einen Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Zur Korrektur des Gesamtbetrages der VEs im Feststellungsbeschluss des Gemeinderates zum Haushaltsplan hat der Gemeinderat einen Beitrittsbeschluss zu fassen, mit dem die Höhe der vorgesehenen VEs korrigiert wird. Eines Nachtragshaushaltes bedarf es hierzu nicht. Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Rahmen des Haushaltsvollzugs wie oben beschrieben zu reduzieren. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachverhalt. Anlagen:  Genehmigungsverfügung des Landratsamtes Emmendingen vom 10.03.2026  Wortlaut §§ 86 und 87 GemO 2

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