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Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 - Beitrittsbeschluss
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Simonswald |
| Datum | 2026-03-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Simonswald Datum: 12.03.2026
Amt: Rechnungsamt
Bearbeiter/in: Tobias Scherzinger
Aktenzeichen: 902.4
Sitzungsvorlage - öffentlich
Vorlage-Nr.: SV/123/2026
Beratung
Gremien Beratung Termin Typ
Gemeinderat öffentlich 25.03.2026 Entscheidung
Betrifft: Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 -
Beitrittsbeschluss
Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, der durch das
Landratsamt Emmendingen – Kommunalamt
– ergangenen Verfügung zur Bestätigung
der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplanes
2026 vom 10.03.2026 bezüglich der Kürzung
der veranschlagten
Verpflichtungsermächtigungen beizutreten.
Sachverhalt:
Der am 28.01.2026 beschlossene Haushaltsplan der Gemeinde Simonswald sah
Verpflichtungsermächtigungen (VEs) für Folgejahre in Höhe von 1.764.000 Euro vor. Durch
das Landratsamt wurden diese nur im reduzierten Umfang von 1.355.100 Euro genehmigt.
Nach § 86 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) sind die Verpflichtungsermächtigungen (VEs)
insoweit genehmigungspflichtig, als in den vorbelasteten Jahren im Finanzplan
Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Die Genehmigung ist somit ein vorbeugendes Instrument
zur Begrenzung der Verschuldung unter dem Aspekt der dauernden Leistungsfähigkeit nach
§ 87 Abs. 2 S. 3 GemO.
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Die für das Jahr 2027 veranschlagte Kreditaufnahme (1.675.000 Euro) übersteigt die für
2027 eingeplanten VEs, so dass diese in voller Höhe genehmigungspflichtig werden. Da für
das Jahr 2027 der genehmigungsfähige Kredithöchstbetrag nach der derzeitigen
mittelfristigen Finanzplanung aber bei 1.355.100 Euro (=Finanzierungsmittelbedarf aus
Investitionstätigkeit) liegt, können die im Jahr 2026 veranschlagten VEs dem Kommunalamt
zufolge auch nur bis maximal zu diesem Betrag genehmigt werden, was einer Reduktion um
408.900 Euro entspricht. Eine Übersicht zur Berechnung der jeweils genehmigungsfähigen
Beträge sowie weitere Erläuterungen und Hinweise zur Haushaltsplanung 2026 können dem
als Anlage beigefügten Genehmigungsschreiben des Kommunalamtes Emmendingen
entnommen werden.
Die VEs waren in der Planung im Jahr 2026 wie folgt eingeplant:
Anschluss an AZV Breisgauer Bucht: 1.322.000 Euro
Erneuerung Brücke Haslach 26: 442.000 Euro
Bei den aktuell beginnenden weiteren Planungen für die Umbaumaßnahmen im Klärwerk
Simonswald zeichnen sich derzeit Möglichkeiten zur Kosteneinsparung gegenüber den im
Haushalt verwendeten Zahlen in nennenswerter Höhe ab. Ebenso wird derzeit beim
Brückenbauwerk beim Anwesen Haslach 26 noch versucht, eine gegenüber der
ursprünglichen Planung wesentlich günstigere Variante zur Umsetzung zu bringen, so dass
nach neuestem Stand die veranschlagten VEs aller Voraussicht nach gar nicht in der
angesetzten Höhe benötigt werden. Sollten bis zu den entsprechenden Auftragsvergaben im
Sommer und Herbst 2026 dann doch noch Mittel fehlen, könnten diese beim Überschreiten
der hierfür maßgebenden Schwellenwerte über einen Nachtragshaushalt zur Verfügung
gestellt werden.
Zur Korrektur des Gesamtbetrages der VEs im Feststellungsbeschluss des Gemeinderates
zum Haushaltsplan hat der Gemeinderat einen Beitrittsbeschluss zu fassen, mit dem die
Höhe der vorgesehenen VEs korrigiert wird. Eines Nachtragshaushaltes bedarf es hierzu
nicht. Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Rahmen des Haushaltsvollzugs wie oben
beschrieben zu reduzieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt.
Anlagen:
Genehmigungsverfügung des Landratsamtes Emmendingen vom 10.03.2026
Wortlaut §§ 86 und 87 GemO
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Text aus PDF extrahiert