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Stellungnahme Regionalplan Südlicher Oberrhein - Teilfortschreibung Windenergie
Angenommen10 Ja · 2 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Simonswald |
| Datum | 2026-03-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Simonswald Datum: 03.03.2026
Amt: Bürgermeister
Bearbeiter/in: Britta Dohmen
Aktenzeichen: 022.31
Sitzungsvorlage - öffentlich
Vorlage-Nr.: SV/120/2026
Beratung
Gremien Beratung Termin Typ
Gemeinderat öffentlich 25.03.2026 Entscheidung
Betrifft: Stellungnahme Regionalplan Südlicher
Oberrhein - Teilfortschreibung Windenergie
Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die als
Anlage beigefügte Stellungnahme zur
Teilfortschreibung Windenergie des
Regionalplans Südlicher Oberrhein.
2. Gegen die Vorranggebiete W-116 und
W-118 werden keine Einwendungen
erhoben.
3. Hinsichtlich der Vorranggebiete W-109
und W-110 werden erhebliche Prüf-
und Abwägungsbelange geltend
gemacht.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Stellungnahme fristgerecht an den
Regionalverband Südlicher Oberrhein
zu übermitteln.
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Sachverhalt:
Der Regionalverband Südlicher Oberrhein führt die Teilfortschreibung des Regionalplans zur
Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen durch. Die Gemeinde ist durch
mehrere geplante Flächen im Bereich Simonswald betroffen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist eine Stellungnahme der
Gemeinde vorgesehen.
Die Gemeinde unterstützt grundsätzlich den Ausbau erneuerbarer Energien sowie eine
räumlich gesteuerte Konzentration geeigneter Standorte.
Zu den Vorranggebieten W-116 und W-118 bestehen nach Abwägung aus fachlicher Sicht
keine Einwendungen.
Hinsichtlich der Vorranggebiete W-109 und W-110 ergeben sich jedoch standortbezogene
Prüf- und Abwägungsaspekte, insbesondere in Bezug auf:
Landschaftsbild und Fernwirkung,
besondere Funktion als staatlich anerkannter Erholungsort,
touristische Entwicklungsgrundlagen,
Trinkwasserversorgung und Wasserhaushalt,
artenschutzrechtliche Sensibilitäten,
Waldinanspruchnahme und Erschließung,
mögliche Auswirkungen auf Wohnumfeld und Standortqualität.
Die Stellungnahme stellt diese Aspekte fachlich dar und regt eine vertiefte Prüfung im
weiteren Verfahren an.
Die genannten Belange sind im Rahmen der planerischen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7
BauGB zu berücksichtigen. Eine hinreichende Ermittlung und Bewertung der
standortspezifischen Auswirkungen ist Voraussetzung für eine rechtlich tragfähige Planung.
Finanzielle Auswirkungen:
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen entstehen nicht.
Langfristige Auswirkungen auf Tourismus, Standortqualität und Infrastruktur können nicht
ausgeschlossen werden.
Anlagen:
Stellungnahme der Gemeinde zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans
Südlicher Oberrhein
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Text aus PDF extrahiert