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Stellungnahme Regionalplan Südlicher Oberrhein - Teilfortschreibung Windenergie

Angenommen10 Ja · 2 Nein
TypAntrag
GemeindeSimonswald
Datum2026-03-25
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Gemeinde Simonswald Datum: 03.03.2026 Amt: Bürgermeister Bearbeiter/in: Britta Dohmen Aktenzeichen: 022.31 Sitzungsvorlage - öffentlich Vorlage-Nr.: SV/120/2026 Beratung Gremien Beratung Termin Typ Gemeinderat öffentlich 25.03.2026 Entscheidung Betrifft: Stellungnahme Regionalplan Südlicher Oberrhein - Teilfortschreibung Windenergie Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Stellungnahme zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Südlicher Oberrhein. 2. Gegen die Vorranggebiete W-116 und W-118 werden keine Einwendungen erhoben. 3. Hinsichtlich der Vorranggebiete W-109 und W-110 werden erhebliche Prüf- und Abwägungsbelange geltend gemacht. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht an den Regionalverband Südlicher Oberrhein zu übermitteln. 1 Sachverhalt: Der Regionalverband Südlicher Oberrhein führt die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen durch. Die Gemeinde ist durch mehrere geplante Flächen im Bereich Simonswald betroffen. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist eine Stellungnahme der Gemeinde vorgesehen. Die Gemeinde unterstützt grundsätzlich den Ausbau erneuerbarer Energien sowie eine räumlich gesteuerte Konzentration geeigneter Standorte. Zu den Vorranggebieten W-116 und W-118 bestehen nach Abwägung aus fachlicher Sicht keine Einwendungen. Hinsichtlich der Vorranggebiete W-109 und W-110 ergeben sich jedoch standortbezogene Prüf- und Abwägungsaspekte, insbesondere in Bezug auf:  Landschaftsbild und Fernwirkung,  besondere Funktion als staatlich anerkannter Erholungsort,  touristische Entwicklungsgrundlagen,  Trinkwasserversorgung und Wasserhaushalt,  artenschutzrechtliche Sensibilitäten,  Waldinanspruchnahme und Erschließung,  mögliche Auswirkungen auf Wohnumfeld und Standortqualität. Die Stellungnahme stellt diese Aspekte fachlich dar und regt eine vertiefte Prüfung im weiteren Verfahren an. Die genannten Belange sind im Rahmen der planerischen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Eine hinreichende Ermittlung und Bewertung der standortspezifischen Auswirkungen ist Voraussetzung für eine rechtlich tragfähige Planung. Finanzielle Auswirkungen: Unmittelbare finanzielle Auswirkungen entstehen nicht. Langfristige Auswirkungen auf Tourismus, Standortqualität und Infrastruktur können nicht ausgeschlossen werden. Anlagen: Stellungnahme der Gemeinde zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Südlicher Oberrhein 2

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