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Neubau eines Einfamilienhauses, Görlitzerweg 7, Flst. 1349/8

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSigmaringendorf
Datum2025-10-27
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Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 2025/076 Bereich: Hauptamt Datum: 22.10.2025 Bearbeiter: Carolin Schoßer AZ: Beratungsfolge Termin Behandlung Zuständigkeit Technischer Ausschuss 27.10.2025 öffentlich Entscheidung Neubau eines Einfamilienhauses, Görlitzerweg 7, Flst. 1349/8 Sachverhalt: Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses im Görlitzerweg 7, Flst. 1349/8. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung gemäß § 34 BauGB, d. h. das Vorhaben muss sich hinsichtlich Maß, Art und Weise der Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen. Wie aus dem Lageplan ersichtlich, liegt das geplante Gebäude jedoch innerhalb des nach § 4 Abs. 3 Landesbauordnung Baden-Württemberg vorgeschriebenen Mindestabstands von 30 m zum Wald. Dieser Abstand dient unter anderem dem Schutz der angrenzenden Gebäude und der sich darin befindenden Personen. Eine Bebauung mit Unterschreitung des Waldabstandes wäre nur mit der Übernahme einer Baulast durch die Gemeinde zulässig, mit der sich die Gemeinde als Waldeigentümerin dauerhaft verpflichtet, diesen Abstand zu sichern. Nach umfassender Prüfung ist die Übernahme einer derartigen Baulast für die Gemeinde nicht vertretbar, da damit eine erhebliche Haftungsgefahr (z. B. bei Windbruch, Astfall oder Brandereignissen) verbunden wäre. Aus diesen Gründen kann dem Bauvorhaben nicht zugestimmt werden. Beschluss: Das Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses im Görlitzerweg 7, Flst. 1349/8 wird nicht erteilt. Dominik Mattes Bürgermeister Anlagen Ansichten Nord-Ost, Görlitzerweg 7, Flst. 1349_8 Ansichten Süd-West, Görlitzerweg 7, Flst. 1349_8 Lageplan, Görlitzerweg 7, Flst. 1349_8

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