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Neubau eines Einfamilienhauses, Görlitzerweg 7, Flst. 1349/8
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sigmaringendorf |
| Datum | 2025-10-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2025/076
Bereich: Hauptamt Datum: 22.10.2025
Bearbeiter: Carolin Schoßer AZ:
Beratungsfolge Termin Behandlung Zuständigkeit
Technischer Ausschuss 27.10.2025 öffentlich Entscheidung
Neubau eines Einfamilienhauses, Görlitzerweg 7, Flst. 1349/8
Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses im Görlitzerweg 7, Flst.
1349/8.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung
gemäß § 34 BauGB, d. h. das Vorhaben muss sich hinsichtlich Maß, Art und Weise
der Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen.
Wie aus dem Lageplan ersichtlich, liegt das geplante Gebäude jedoch innerhalb des
nach § 4 Abs. 3 Landesbauordnung Baden-Württemberg vorgeschriebenen
Mindestabstands von 30 m zum Wald.
Dieser Abstand dient unter anderem dem Schutz der angrenzenden Gebäude und
der sich darin befindenden Personen.
Eine Bebauung mit Unterschreitung des Waldabstandes wäre nur mit der
Übernahme einer Baulast durch die Gemeinde zulässig, mit der sich die Gemeinde
als Waldeigentümerin dauerhaft verpflichtet, diesen Abstand zu sichern.
Nach umfassender Prüfung ist die Übernahme einer derartigen Baulast für die
Gemeinde nicht vertretbar, da damit eine erhebliche Haftungsgefahr (z. B. bei
Windbruch, Astfall oder Brandereignissen) verbunden wäre.
Aus diesen Gründen kann dem Bauvorhaben nicht zugestimmt werden.
Beschluss:
Das Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses im Görlitzerweg 7, Flst.
1349/8 wird nicht erteilt.
Dominik Mattes
Bürgermeister
Anlagen
Ansichten Nord-Ost, Görlitzerweg 7, Flst. 1349_8
Ansichten Süd-West, Görlitzerweg 7, Flst. 1349_8
Lageplan, Görlitzerweg 7, Flst. 1349_8
Text aus PDF extrahiert