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Rahmenvereinbarung Einsatzvergütung von Hilfsorganisationen bei Feuerwehreinsätzen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sigmaringendorf |
| Datum | 2025-10-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2025/068
Bereich: Kämmerei Datum: 10.10.2025
Bearbeiter: Hartmut Diesch AZ:
Beratungsfolge Termin Behandlung Zuständigkeit
Gemeinderat 27.10.2025 öffentlich Entscheidung
Rahmenvereinbarung Einsatzvergütung von Hilfsorganisationen bei
Feuerwehreinsätzen
- Beratung und Beschluss -
Sachverhalt:
Bei Feuerwehreinsätzen kommt es oft zum Zusammenspiel von Feuerwehren und
Hilfsorganisationen (z.B. DRK, Malteser Hilfsdienst (MHD), …). Während die
eigentlichen Rettungseinsätze der Hilfsorganisationen finanziell abgedeckt sind,
unterliegen verschiedene Leistungen der Hilfsorganisationen, die im Rahmen von
Feuerwehreinsätzen erbracht werden, oft keiner Vergütungsregelung.
Zu solchen Leistungen gehören unter anderem
die Absicherung von Einsatzkräften der Feuerwehr bei Atemschutzeinsätzen, bei
ABC-Gefahren oder auch bei Flächenereignissen,
die Unterstützung bei der Sicherung von Feuerwehreinsatzkräften und
Hilfsbedürftigen im absturzgefährdeten Bereich,
die Betreuung/Versorgung von Angehörigen oder Betroffenen,
die Verpflegung von Einsatzkräften und Betroffenen bei längeren oder komplexen
Einsatzlagen.
Vorschlag:
Ansatz ist, für alle Städte und Gemeinden im Landkreis ein kreisweit einheitliches
Regelwerk zur Entschädigung für Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zu etablieren.
Dazu hat der Landkreis eine Rahmenvereinbarung erarbeitet, die bereits in einer
Bürgermeisterdienstversammlung vorgestellt wurde. In den Nachbarlandkreisen der
Region Bodensee - Oberschwaben (Bodenseekreis und Landkreis Ravensburg) gibt
es schon vergleichbare Regelungen, jeweils angelehnt an dortige Regelungen zur
Überlandhilfe.
Inhalt der Rahmenvereinbarung ist, dass Tätigkeiten von Hilfsorganisationen (dazu
gehören bei uns im Landkreis insbesondere DRK, MHD, DLRG und Notfallseelsorge)
einer Erstattungsfähigkeit seitens der jeweiligen Kommune unterliegen, soweit es
dazu seitens Einsatzleitung oder Bürgermeister/in eine konkrete Beauftragung
gegeben hat (z.B. Alarmierung entsprechend Anlage 1 und 2 der
Rahmenvereinbarung)
nach mit der Kommune abgestimmten Vorgaben seitens der Leitstelle eine
entsprechende Mit-Alarmierung erfolgt ist.
Vorgesehen ist, dass jede Einsatzkraft in Anlehnung an die Entschädigungssätze zur
Überlandhilfe pauschal pro angefangene Einsatzstunde mit 15 Euro vergütet wird,
eingesetzte Fahrzeuge ungeachtet der Größe pauschal mit 50 Euro pro Einsatz. Die
Entschädigung wird über die jeweilige Hilfsorganisation an die Helfer ausbezahlt. Die
ordnungsgemäße Weiterleitung hierzu obliegt der jeweiligen Hilfsorganisation.
Bei Kostenersatzansprüchen gegenüber Dritten kann die Kommune grundsätzlich
über die Regelungen der Feuerwehrsatzung ihre Feuerwehreinsatzkosten
abrechnen. Damit dies auch bei entstandenen Kosten für angeforderte Einsatzzeiten
von Hilfsorganisationen erfolgen kann, wären, falls noch nicht gegeben,
entsprechende Regelungen über die kommunale Feuerwehrsatzung aufzunehmen.
Die vom Kreisbrandmeister, Herrn Reitter, erarbeitete „Rahmenvereinbarung zur
Einsatzvergütung von Leistungen von Hilfsorganisationen bei Feuerwehreinsätzen“
ist als Anlage beigefügt.
Beschluss:
1. Der vorgestellten Rahmenvereinbarung zur Einsatzvergütung von Leistungen
von Hilfsorganisationen bei Feuerwehreinsätzen wird zugestimmt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt die weiteren erforderlichen Schritte für den
Abschluss der Rahmenvereinbarung vorzunehmen.
Dominik Mattes
Bürgermeister
Anlagen
HiOrg Rahmenvereinbarung - Stand 09-2025
Text aus PDF extrahiert