Startseite › Sigmaringendorf › Antrag

Rahmenvereinbarung Einsatzvergütung von Hilfsorganisationen bei Feuerwehreinsätzen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSigmaringendorf
Datum2025-10-27
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 2025/068 Bereich: Kämmerei Datum: 10.10.2025 Bearbeiter: Hartmut Diesch AZ: Beratungsfolge Termin Behandlung Zuständigkeit Gemeinderat 27.10.2025 öffentlich Entscheidung Rahmenvereinbarung Einsatzvergütung von Hilfsorganisationen bei Feuerwehreinsätzen - Beratung und Beschluss - Sachverhalt: Bei Feuerwehreinsätzen kommt es oft zum Zusammenspiel von Feuerwehren und Hilfsorganisationen (z.B. DRK, Malteser Hilfsdienst (MHD), …). Während die eigentlichen Rettungseinsätze der Hilfsorganisationen finanziell abgedeckt sind, unterliegen verschiedene Leistungen der Hilfsorganisationen, die im Rahmen von Feuerwehreinsätzen erbracht werden, oft keiner Vergütungsregelung. Zu solchen Leistungen gehören unter anderem  die Absicherung von Einsatzkräften der Feuerwehr bei Atemschutzeinsätzen, bei ABC-Gefahren oder auch bei Flächenereignissen,  die Unterstützung bei der Sicherung von Feuerwehreinsatzkräften und Hilfsbedürftigen im absturzgefährdeten Bereich,  die Betreuung/Versorgung von Angehörigen oder Betroffenen,  die Verpflegung von Einsatzkräften und Betroffenen bei längeren oder komplexen Einsatzlagen. Vorschlag: Ansatz ist, für alle Städte und Gemeinden im Landkreis ein kreisweit einheitliches Regelwerk zur Entschädigung für Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zu etablieren. Dazu hat der Landkreis eine Rahmenvereinbarung erarbeitet, die bereits in einer Bürgermeisterdienstversammlung vorgestellt wurde. In den Nachbarlandkreisen der Region Bodensee - Oberschwaben (Bodenseekreis und Landkreis Ravensburg) gibt es schon vergleichbare Regelungen, jeweils angelehnt an dortige Regelungen zur Überlandhilfe. Inhalt der Rahmenvereinbarung ist, dass Tätigkeiten von Hilfsorganisationen (dazu gehören bei uns im Landkreis insbesondere DRK, MHD, DLRG und Notfallseelsorge) einer Erstattungsfähigkeit seitens der jeweiligen Kommune unterliegen, soweit es  dazu seitens Einsatzleitung oder Bürgermeister/in eine konkrete Beauftragung gegeben hat (z.B. Alarmierung entsprechend Anlage 1 und 2 der Rahmenvereinbarung)  nach mit der Kommune abgestimmten Vorgaben seitens der Leitstelle eine entsprechende Mit-Alarmierung erfolgt ist. Vorgesehen ist, dass jede Einsatzkraft in Anlehnung an die Entschädigungssätze zur Überlandhilfe pauschal pro angefangene Einsatzstunde mit 15 Euro vergütet wird, eingesetzte Fahrzeuge ungeachtet der Größe pauschal mit 50 Euro pro Einsatz. Die Entschädigung wird über die jeweilige Hilfsorganisation an die Helfer ausbezahlt. Die ordnungsgemäße Weiterleitung hierzu obliegt der jeweiligen Hilfsorganisation. Bei Kostenersatzansprüchen gegenüber Dritten kann die Kommune grundsätzlich über die Regelungen der Feuerwehrsatzung ihre Feuerwehreinsatzkosten abrechnen. Damit dies auch bei entstandenen Kosten für angeforderte Einsatzzeiten von Hilfsorganisationen erfolgen kann, wären, falls noch nicht gegeben, entsprechende Regelungen über die kommunale Feuerwehrsatzung aufzunehmen. Die vom Kreisbrandmeister, Herrn Reitter, erarbeitete „Rahmenvereinbarung zur Einsatzvergütung von Leistungen von Hilfsorganisationen bei Feuerwehreinsätzen“ ist als Anlage beigefügt. Beschluss: 1. Der vorgestellten Rahmenvereinbarung zur Einsatzvergütung von Leistungen von Hilfsorganisationen bei Feuerwehreinsätzen wird zugestimmt. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt die weiteren erforderlichen Schritte für den Abschluss der Rahmenvereinbarung vorzunehmen. Dominik Mattes Bürgermeister Anlagen HiOrg Rahmenvereinbarung - Stand 09-2025

Text aus PDF extrahiert