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Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Volsemenhusen "Ortslage Volsemenhusen"; hier: Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMarne
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Auf Antrag von … beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Volsemenhusen wie folgt: 1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Volsemenhusen „Ortslage Volsemenhusen“ für das Gebiet der Landesstraße L 142 "Volsemenhusen" sowie 45 m bis 115 m nördlich und 55 m bis 210 m südlich davon, westlich der Straße Volsemenhusen und 4 m bis 350 m westlich des Helser Fleets sowie östlich des Grundstückes Volsemenhusen 3 und östlich des Vorfluters 0111“ und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt: im Umweltbericht, in der Biotopkartierung (Anhang 2), im Artenschutzbericht (Anhang 3) und im wasserwirtschaftlichen Konzept (Anhang 5) ist das Teilgebiet WA 3 sowie die angrenzenden Grünflächen gem. Teil A – Planzeichnung mit entsprechenden Aussagen - zu ergänzen. In die Begründung sind die Ergebnisse der vorgenannten geänderten Unterlagen einzuarbeiten. Die vorgenannten geänderten Unterlagen sind der Begründung anzuhängen. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet bestimmt, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichungsfrist zu benachrichtigen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Einsichtnahme in der Amtsverwaltung des Amtes Marne-Nordsee (Rathaus), Alter Kirchhof 4/5 in 25709 Marne. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...; davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ... Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend:.

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