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Antrag auf Nutzungsänderung einer Garage und eines Stallgebäudes zu Wohnfläche und Heizraum auf dem Grundstück Flst. Nr. 342, Gemarkung Schönwald

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSchönwald
Datum2026-06-16
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Beschlussvorlage Vorlage: 2026/080 Fachamt: Bauamt Verfasser: Herdner,Andreas Bearbeiter: AndreasHerdner Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 16.06.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich AntragaufNutzungsänderungeinerGarageundeinesStallgebäudeszuWohnfläche undHeizraumaufdemGrundstückFlst.Nr.342,GemarkungSchönwald Sachverhalt NutzungsänderungeinerGarageundeinesStallgebäudeszuWohnflächeund HeizraumaufdemGrundstückFlst.Nr.342,Schwarzenbach9b,GemarkungSchönwald. DasobengenannteVorhabenstellteingenehmigungspflichtigesVorhabennach§49 LandesbauordnungfürBaden-Württemberg(LBO)dar.DieAntragstellungerfolgthier imvereinfachtenVerfahrengemäß§52LBO. DasGrundstückliegtimAußenbereich.DieZulässigkeitdesobengenanntenVorhabens richtetsichsomitnach§35BauGB. DasehemaligeStall-undGaragengebäudewirdbereitsseit30Jahrenvonden AntragstellernalsWohnraumgenutzt.DieeingezeichneteStückholzheizungimEG wurdebereitsvor2Jahreneingebaut. BeieinerAnfrageaufderBaurechtsbehördestelltesichheraus,dasshierfürjedochin derVergangenheitnochnieeineerforderlicheNutzungsänderungbeantragtwurde. DurchdennungestelltenAntragsolldieaktuelleNutzungnunauchbaurechtlich gesichertwerden.VondenAntragstellernwurdebishernieeineNutzungsänderung beantragt,damanseitensderAntragstellervoneinerVerfahrensfreiheitim vorliegendenFallausgegangenist. DieaktuellgenutzteWohnung,welchevondenAntragstellernbewohntwirdumfasst verteiltüberdasEG,OGundDGeineWohnflächevonrund117m². AusSichtderVerwaltungliegengrundsätzlichkeineEinwendungengegendie Nutzungsänderungvor,weshalbhierempfohlenwirddasEinvernehmenzuerteilen. Beschlussvorschlag EswirdempfohlendasEinvernehmenfürdasBauvorhabennach§36BauGBzuerteilen. FinanzielleAuswirkungen keine Anlagen Anlage1_Baupläne Anlage2_AngabenzurBauherrschaft

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