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Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Garage mit Schuppen auf dem Grundstück Flst. Nr. 101/8, Gemarkung Schönwald
Angenommen7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schönwald |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: 2026/081
Fachamt: Bauamt
Verfasser:
Bearbeiter: AndreasHerdner
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
07.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
AntragaufBaugenehmigungfürdenNeubaueinerGaragemitSchuppenaufdem
GrundstückFlst.Nr.101/8,GemarkungSchönwald
Sachverhalt
AntragaufBaugenehmigungfürdenNeubaueinerGaragemitSchuppenaufdem
GrundstückFlst.Nr.101/8,Robert-Gerwig-Straße9,GemarkungSchönwald.
FürdasBauvorhabenistaufgrunddergeplantenGrößeeineBaugenehmigung
erforderlich.DasVorhabengrundstückliegtimunbeplantenInnenbereichgemäß§34
BauGB.Maßgeblichistdaher,obsichdasVorhabennachArtundMaßderbaulichen
Nutzung,derBauweisesowiederüberbautenGrundstücksflächeindieEigenartder
näherenUmgebungeinfügtunddieErschließunggesichertist.
BeantragtwirdderNeubaueinerGaragemitSchuppeninHolzkonstruktion.DerNeubau
istmiteinerBreitevon3,65mundeinerLängevon15,18mgeplant.DasDachdes
geplantenNeubaussollalsPultdachausgeführtwerden,wobeidieFirsthöhe3,00m
beträgtunddieGebäudehöhezuröffentlichenVerkehrsflächehinauf2,50mausläuft.
DerAbstandzumangrenzendenöffentlichenGehwegbeträgt1,50m.Die
DacheindeckungerfolgtmitTrapezblechundgleichtsichdamitdergeplanten
EindeckungdesbestehendenHauptgebäudesan.ZuröffentlichenVerkehrsflächehin
sindfünfFenstervorgesehen,welchefüreinegewisseTransparenzdesBaukörpershin
zumöffentlichenGehwegsorgen.DerGaragenteildesGebäudeserstrecktsichauf
einerLängevonca.8mundbietetPlatzfüreinenStellplatz.DerSchuppenanteil
erstrecktsichüberca.7m.
AusSichtderVerwaltungfügtsichdasgeplanteGebäudehinsichtlichdesAbstands
zumöffentlichenGehwegundauchoptischindieUmgebungein,weshalbmanhierdie
ErteilungdesEinvernehmensempfehlenwürde.
Beschlussvorschlag
EswirdempfohlendasEinvernehmenfürdasgeplanteBauvorhabennach§36BauGB
zuerteilen.
FinanzielleAuswirkungen
Keine.
Anlagen
Anlage1_Baupläne
Anlage2_UnterlagenzurBauherrschaft
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