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Antrag Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN - Anpassung der Öffnungszeiten der Spielplätze im Gemeindegebiet Mainhausen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mainhausen |
| Datum | 2026-08-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN beantragt, die Öffnungszeiten der Gemeindespielplätze von 08:00 bis 20:00 Uhr anzupassen, um sie den Nachbargemeinden Seligenstadt und Karlstein anzugleichen. Begründet wird dies mit den Bedürfnissen von Familien mit Kleinkindern, die in den kühleren Morgenstunden spielen möchten, sowie mit zunehmenden Hitzeperioden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass Spielplätze täglich von 08:00 Uhr (frühestens ab Sonnenaufgang) bis 20:00 Uhr (spätestens bis Einbruch der Dunkelheit) nutzbar sein sollen, außer bei abweichenden Sonderregelungen vor Ort.
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Extrahierter Text
Begründung:
In den Nachbargemeinden, wie beispielsweise Seligenstadt und Karlstein, sind die Spielplätze täglich zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr geöffnet. In unserer Gemeinde hingegen beginnt die Nutzungszeit später, was insbesondere in den Sommermonaten zu Einschränkungen für Familien mit Kleinkindern führt.
Aufgrund der zunehmend häufigen Hitzeperioden und der besonderen Bedürfnisse von Kleinkindern regen wir an, die Öffnungszeiten der Spielplätze entsprechend anzupassen.
Viele Kleinkinder sind früh wach und halten am späten Vormittag eine Schlafpause, sodass ein Spielplatzbesuch in den kühleren Morgenstunden oftmals nicht möglich ist. Eine frühere Öffnung würde Familien und Kindern eine bessere Möglichkeit bieten, die Spielplätze wettergerecht und ihrem Tagesrhythmus entsprechend zu nutzen.
Daher beantragen wir die Anpassung der Öffnungszeiten der Spielplätze in Mainhausen, sodass diese ab 08:00 Uhr zugänglich sind. Dies würde den Bedürfnissen der Familien in unserer Gemeinde besser entsprechen und zur Förderung eines kindgerechten Umfelds beitragen.
Es gibt mehrere Gerichtsurteile, die sich mit der Frage befassen, ob Nachbarn den Lärm eines Kinderspielplatzes hinnehmen müssen. Grundsätzlich gilt, dass Kinderlärm in Deutschland privilegiert ist und nicht als schädliche Umwelteinwirkung gewertet wird. Das bedeutet, dass Nachbarn den Geräuschpegel eines Spielplatzes in der Regel akzeptieren müssen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Kinderspielplätze dürfen von 08.00 Uhr (frühestens jedoch ab Sonnenaufgang) bis 20.00 Uhr (spätestens jedoch bis zum Einbruch der Dunkelheit) entsprechend ihrem Zweck genutzt werden. Ausgenommen sind Sonderregelungen, die direkt am Spielplatz angebracht sind. Außerhalb dieser Zeiten ist der Aufenthalt verboten.
Text aus PDF extrahiert