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Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau und Netzverstärkung Rippolingen - Istein Genehmigungsabschnitt 1 a, Niderdossenbach - Hüsingen; Stellungnahme der Gemeinde
Angenommen9 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schwörstadt |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gemeinderat Schwörstadt
Fachbereich Vorlagen-Nr.
FB2Bürgerservice&Ordnung GR/2026/059
Verfasser/in Aktenzeichen Anlagedatum
Schneider,Beate 794.818 19.06.2026
Verhandlungsgegenstand
PlanfeststellungsverfahrenErsatzneubauundNetzverstärkungRippolingen-Istein
Genehmigungsabschnitt1a,Niderdossenbach-Hüsingen;StellungnahmederGemeinde
Beratungsfolge
Gremium Sitzungstermin Sitzungsform Aktion
Gemeinderat 25.06.2026 öffentlich Entscheidung
Beschlussvorschlag
DerGemeinderatbeschließt,derStellungnahme,wieinderSitzungbesprochen,
zuzustimmen.
Wirkungskreis
Pflichtaufgabe freiwilligeAufgabe
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen
Anlage1-StellungnahmederGemeinde
Anlage2-Erlaeuterungsbericht
Anlage3-Uebersichtsplan
Anlage4.1-Legendenplan
Anlage4.2LageplanBlatt1
Anlage4.3Lageplan-Blatt2
Anlage4.4Lageplan-Blatt3
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Erläuterungen
1. Vorhaben
Die TransnetBW plant den Ersatzneubau der Leitungsanlagen (LA) 7550 und 5150
zwischen Rippolingen und Istein. Das Vorhaben ist in drei Genehmigungsabschnitte
unterteilt (Abschnitt 2/3, 1 a und 1 b), die jeweils in separaten
Planfeststellungsverfahren behandelt werden. Für den Abschnitt 2/3 hat die
Gemeinde im Juni 2025 bereits eine Stellungnahme abgegeben.
Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 1 a
beim Regierungspräsidium Freiburg. Dieser Abschnitt umfasst den Ersatzneubau der
LA 7750 und der LA 8550 zwischen Niederdossenbach und Hüsingen (Gemeinde
Steinen). Die Gemeinde Schwörstadt ist vom Ersatzneubau der LA 7750 betroffen;
die LA 8550 verläuft außerhalb des Gemeindegebiets.
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Seit dem 20.04.2026 sind die Planunterlagen öffentlich einsehbar. Einwendungen
können bis zum 30.06.2026 elektronisch oder zur Niederschrift beim
Regierungspräsidium Freiburg eingereicht werden. Ortsansässige Betroffene wurden
über die Badische Zeitung (21.04.2026) informiert; nicht ortsansässige Betroffene
wurden von der Gemeinde Schwörstadt angeschrieben. Parallel läuft die Anhörung
der Träger öffentlicher Belange und Verbände.
3. Betroffenheit der Gemeinde Schwörstadt
Im Genehmigungsabschnitt 1 a werden auf den Gemarkungen Schwörstadt und
Dossenbach insgesamt 10 Masten neu gebaut und 10 Masten zurückgebaut (2
achsgleich in der Bestandstrasse, 8 in der neuen Trasse). Die Trassenlänge im
Gesamtabschnitt beträgt 11,2 km.
Für den achsgleichen Ersatzneubau zwischen den Masten 7550/051 B und
7550/053 A ist ein bauzeitliches Provisorium nördlich der Bestandstrasse erforderlich
(3 neue Masten). Es rückt näher an die Bebauung Niederdossenbach 1 bis 11. Die
Bauzeit beträgt ca. 4 Wochen für den Leitungsrückbau und 11 Wochen für den
Leitungsneubau.
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Die Gemeinde ist durch das Vorhaben in folgenden Bereichen betroffen:
– Inanspruchnahme gemeindeeigener Straßen und Wege (Zuwegung zu den
Arbeitsflächen)
– Wohnbebauung in Niederdossenbach (Schallimmissionen)
– Auswirkungen auf den Steineggershaugraben (Überflutungsgefahr bei
Starkregen)
4. Umweltprüfung und Ausgleich
Dem Vorhaben liegt eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor, die alle relevanten
Schutzgüter (Mensch, Natur, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles
Erbe) untersucht und die Umweltverträglichkeit gutachterlich festgestellt hat. Ein
Landschaftspflegerischer Begleitplan weist nach, dass unvermeindbare Eingriffe in
Naturhaushalt und Landschaftsbild durch Ausgleichs- und
Rekultivierungsmaßnahmen kompensiert werden können.
5. Stellungnahme
Die beigefügte Stellungnahme an das Regierungspräsidium Freiburg enthält die
Anforderungen der Gemeinde zu folgenden Schwerpunkten:
– Schutz des Steineggershaugrabens vor Beeinträchtigungen durch
Bauarbeiten und Sicherung des Wasserablaufs
– Nutzungsbedingungen für gemeindliche Straßen, Wege und Grundstücke
(inkl. Beweissicherung und Schadensersatz)
– Schutz der Wohnbevölkerung in Niederdossenbach vor Lärm durch Emission
– Boden-, Gewässer- und Naturschutz gemäß den Planunterlagen
– Kommunikation, Bauablauf und Dokumentation
6. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, der beigefügten Stellungnahme an das
Regierungspräsidium Freiburg zuzustimmen.
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Dokumente des Planfeststellungsverfahrens sind hier einsehbar:
https://cloud.landbw.de/index.php/s/CKioa5Tz6afbwp7/download
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Text aus PDF extrahiert