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Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau und Netzverstärkung Rippolingen - Istein Genehmigungsabschnitt 1 a, Niderdossenbach - Hüsingen; Stellungnahme der Gemeinde

Angenommen9 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSchwörstadt
Datum2026-06-25
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Beschlussvorlage Gemeinderat Schwörstadt Fachbereich Vorlagen-Nr. FB2Bürgerservice&Ordnung GR/2026/059 Verfasser/in Aktenzeichen Anlagedatum Schneider,Beate 794.818 19.06.2026 Verhandlungsgegenstand PlanfeststellungsverfahrenErsatzneubauundNetzverstärkungRippolingen-Istein Genehmigungsabschnitt1a,Niderdossenbach-Hüsingen;StellungnahmederGemeinde Beratungsfolge Gremium Sitzungstermin Sitzungsform Aktion Gemeinderat 25.06.2026 öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag DerGemeinderatbeschließt,derStellungnahme,wieinderSitzungbesprochen, zuzustimmen. Wirkungskreis Pflichtaufgabe freiwilligeAufgabe Finanzielle Auswirkungen Anlagen Anlage1-StellungnahmederGemeinde Anlage2-Erlaeuterungsbericht Anlage3-Uebersichtsplan Anlage4.1-Legendenplan Anlage4.2LageplanBlatt1 Anlage4.3Lageplan-Blatt2 Anlage4.4Lageplan-Blatt3 1 Erläuterungen 1. Vorhaben Die TransnetBW plant den Ersatzneubau der Leitungsanlagen (LA) 7550 und 5150 zwischen Rippolingen und Istein. Das Vorhaben ist in drei Genehmigungsabschnitte unterteilt (Abschnitt 2/3, 1 a und 1 b), die jeweils in separaten Planfeststellungsverfahren behandelt werden. Für den Abschnitt 2/3 hat die Gemeinde im Juni 2025 bereits eine Stellungnahme abgegeben. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 1 a beim Regierungspräsidium Freiburg. Dieser Abschnitt umfasst den Ersatzneubau der LA 7750 und der LA 8550 zwischen Niederdossenbach und Hüsingen (Gemeinde Steinen). Die Gemeinde Schwörstadt ist vom Ersatzneubau der LA 7750 betroffen; die LA 8550 verläuft außerhalb des Gemeindegebiets. 2. Öffentlichkeitsbeteiligung Seit dem 20.04.2026 sind die Planunterlagen öffentlich einsehbar. Einwendungen können bis zum 30.06.2026 elektronisch oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht werden. Ortsansässige Betroffene wurden über die Badische Zeitung (21.04.2026) informiert; nicht ortsansässige Betroffene wurden von der Gemeinde Schwörstadt angeschrieben. Parallel läuft die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Verbände. 3. Betroffenheit der Gemeinde Schwörstadt Im Genehmigungsabschnitt 1 a werden auf den Gemarkungen Schwörstadt und Dossenbach insgesamt 10 Masten neu gebaut und 10 Masten zurückgebaut (2 achsgleich in der Bestandstrasse, 8 in der neuen Trasse). Die Trassenlänge im Gesamtabschnitt beträgt 11,2 km. Für den achsgleichen Ersatzneubau zwischen den Masten 7550/051 B und 7550/053 A ist ein bauzeitliches Provisorium nördlich der Bestandstrasse erforderlich (3 neue Masten). Es rückt näher an die Bebauung Niederdossenbach 1 bis 11. Die Bauzeit beträgt ca. 4 Wochen für den Leitungsrückbau und 11 Wochen für den Leitungsneubau. 2 Die Gemeinde ist durch das Vorhaben in folgenden Bereichen betroffen: – Inanspruchnahme gemeindeeigener Straßen und Wege (Zuwegung zu den Arbeitsflächen) – Wohnbebauung in Niederdossenbach (Schallimmissionen) – Auswirkungen auf den Steineggershaugraben (Überflutungsgefahr bei Starkregen) 4. Umweltprüfung und Ausgleich Dem Vorhaben liegt eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor, die alle relevanten Schutzgüter (Mensch, Natur, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe) untersucht und die Umweltverträglichkeit gutachterlich festgestellt hat. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan weist nach, dass unvermeindbare Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild durch Ausgleichs- und Rekultivierungsmaßnahmen kompensiert werden können. 5. Stellungnahme Die beigefügte Stellungnahme an das Regierungspräsidium Freiburg enthält die Anforderungen der Gemeinde zu folgenden Schwerpunkten: – Schutz des Steineggershaugrabens vor Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten und Sicherung des Wasserablaufs – Nutzungsbedingungen für gemeindliche Straßen, Wege und Grundstücke (inkl. Beweissicherung und Schadensersatz) – Schutz der Wohnbevölkerung in Niederdossenbach vor Lärm durch Emission – Boden-, Gewässer- und Naturschutz gemäß den Planunterlagen – Kommunikation, Bauablauf und Dokumentation 6. Beschlussempfehlung Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, der beigefügten Stellungnahme an das Regierungspräsidium Freiburg zuzustimmen. 3 Dokumente des Planfeststellungsverfahrens sind hier einsehbar: https://cloud.landbw.de/index.php/s/CKioa5Tz6afbwp7/download 4

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