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7 Familienhaus Ausbau DG 2 zu Wohnungen, Schelmenpfad 26, Flst. 2180/2
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schwieberdingen |
| Datum | 2026-04-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Nr.2026/170 02.04.2026
Vorlage Az:022.32
Sachbearbeiter:MarleenGötz
Beratungsabfolge: Datum: Sitzungsart:
EntscheidungimAusschussfürUmweltund 15.04.2026 öffentlich
Technik
7FamilienhausAusbauDG2zuWohnungen,Schelmenpfad26,Flst.2180/2
Beschlussvorschlag:
DieZustimmung der Gemeinde nach§ 36a Abs. 1i.V.m §§ 30 Abs. 1, 246e und 31Abs. 3 BauGB wir
erteilt.
FinanzielleAuswirkung: ImHaushaltsplanbereitgestellteMittel:
Ja Nein
Überschreitung: Investitionsauftrag/Kostenstelle:
Ja Nein
Finanzierungsvorschlag:
GeschätzterjährlicherAufwand:
Abschreibungen €
Ja Nein
Personal-/Sachaufwand €
SachvortragundBegründung:
Auf dem Grundstück soll das zweite Dachgeschoss des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses
ausgebaut werden. Durch den Ausbau soll eine weitere Wohnung entstehen. Das Grundstück liegt im
GeltungsbereichdesqualifiziertenBebauungsplanes„Schelmenpfad“vom25.01.1996.Diesersetztdie
zulässigeAnzahlanVollgeschossenaufmaximalzweifest.Vorliegendwirddiesüberschritten.
Aufgrund des „Bau-Turbo“ kann nach § 31 Abs. 3 BauGB mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall
oder in mehreren vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugunsten des
Wohnhausbausbereitwerden,wenndieBefreiungauchunterWürdigungnachbarrechtlicherInteressen
mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Befreiung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 ist mit öffentlichen
Belangen insbesondere dann nicht vereinbar, wenn sie aufgrund einer überschlägigen Prüfung
voraussichtlicherheblicheUmweltauswirkungenhat.
Im vorliegenden Fall wird die äußere Gestalt des Gebäudes durch den Ausbau des Dachgeschosses
nicht verändert. Somit ergeben sich weder Einschränkungen nachbarlicher Interessen noch sind
erheblicheUmweltauswirkungenzuerwarten.ImSinnederNachverdichtunghandeltsichausSichtder
VerwaltungumeinVorhaben,dasmitdenVorstellungenderstädtebaulichenEntwicklungundOrdnung
derGemeindevereinbaristundsichfüreineBeurteilungundZustimmungnach§36aeignet.
Eswirddahervorgeschlagen,dieZustimmungzuerteilen.
Anlage:Pläne
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