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Umbau, Ausbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses in den Dachgeschossen, Friedhofstraße 4, Flst. 72/2 (Bauvoranfrage)
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schwieberdingen |
| Datum | 2026-04-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Nr.2026/168 02.04.2026
Vorlage Az:022.32
Sachbearbeiter:MarleenGötz
Beratungsabfolge: Datum: Sitzungsart:
EntscheidungimAusschussfürUmweltund 15.04.2026 öffentlich
Technik
Umbau,AusbauundSanierungdesbestehendenWohnhausesindenDachgeschossen,
Friedhofstraße4,Flst.72/2(Bauvoranfrage)
Beschlussvorschlag:
ÜberdasEinvernehmenderGemeindenach§36i.V.m.§§30Abs.3und34Abs.1BauGBwird,wieim
Sachvortragerläutert,entschieden.
FinanzielleAuswirkung: ImHaushaltsplanbereitgestellteMittel:
Ja Nein
Überschreitung: Investitionsauftrag/Kostenstelle:
Ja Nein
Finanzierungsvorschlag:
GeschätzterjährlicherAufwand:
Abschreibungen €
Ja Nein
Personal-/Sachaufwand €
SachvortragundBegründung:
Auf dem Grundstück sollen in den Dachgeschossen (DG 1 und DG 2) des bestehenden Wohnhauses
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, wodurch im ersten Dachgeschoss ein
zusätzliches Vollgeschoss entstehen wird. Es soll eine Schleppgaube errichtet werden, sowie eine
ErweiterungdesbestehendenBalkonsRichtungSüdenerfolgen.ImRahmenderBauvoranfragesollen
folgendeFragestellungengeklärtwerden:
Frage1:TraufhöhederSchleppgaubenzulässig?
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Baulinienplanes „Hinter dem Dorf“ vom
08.03.1954.Dadieser bisauf dieBaulinieunddieVorgartenflächekeineweiterenFestsetzungentrifft,
wird zusätzlich § 34 Baugesetzbuch zur Beurteilung herangezogen. Demnach ist ein Vorhaben
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der
baulichenNutzung,derBauweiseundderGrundstücksfläche,dieüberbautwerdensoll,indieEigenart
der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde
Wohn-undArbeitsverhältnissemüssengewahrtbleiben;dasOrtsbilddarfnichtbeeinträchtigtwerden.
Die Art der baulichen Nutzung wird durch das Vorhaben nicht verändert. Hinsichtlich des Maßes der
baulichen Nutzung fügt es sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Vergleichsfälle sind
vorhanden.
-Seite2-
Frage2:SchleppgaubenbiszumFirstzulässig?
EswirdaufdieAusführungenzurFrage1verweisen.
Frage3:FlachdachimBereichTreppenhausNordseitebis4,99mBreitezulässig?
DieDachformistkeinMerkmaldessichEinfügens.
Frage4:VerlängerungdesBestandsbalkonsimDGum2,25mzulässig?
Der Bebauungsplan legt keine rückwärtige Bauverbotszone fest. Vergleichsfälle mit entsprechend
langerBebauungindenrückwärtigenGrundstücksbereichliegenvor.
Anlage:Pläne
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