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Umbau, Ausbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses in den Dachgeschossen, Friedhofstraße 4, Flst. 72/2 (Bauvoranfrage)

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSchwieberdingen
Datum2026-04-15
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Nr.2026/168 02.04.2026 Vorlage Az:022.32 Sachbearbeiter:MarleenGötz Beratungsabfolge: Datum: Sitzungsart: EntscheidungimAusschussfürUmweltund 15.04.2026 öffentlich Technik Umbau,AusbauundSanierungdesbestehendenWohnhausesindenDachgeschossen, Friedhofstraße4,Flst.72/2(Bauvoranfrage) Beschlussvorschlag: ÜberdasEinvernehmenderGemeindenach§36i.V.m.§§30Abs.3und34Abs.1BauGBwird,wieim Sachvortragerläutert,entschieden. FinanzielleAuswirkung: ImHaushaltsplanbereitgestellteMittel: Ja Nein Überschreitung: Investitionsauftrag/Kostenstelle: Ja Nein Finanzierungsvorschlag: GeschätzterjährlicherAufwand: Abschreibungen € Ja Nein Personal-/Sachaufwand € SachvortragundBegründung: Auf dem Grundstück sollen in den Dachgeschossen (DG 1 und DG 2) des bestehenden Wohnhauses Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, wodurch im ersten Dachgeschoss ein zusätzliches Vollgeschoss entstehen wird. Es soll eine Schleppgaube errichtet werden, sowie eine ErweiterungdesbestehendenBalkonsRichtungSüdenerfolgen.ImRahmenderBauvoranfragesollen folgendeFragestellungengeklärtwerden: Frage1:TraufhöhederSchleppgaubenzulässig? Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Baulinienplanes „Hinter dem Dorf“ vom 08.03.1954.Dadieser bisauf dieBaulinieunddieVorgartenflächekeineweiterenFestsetzungentrifft, wird zusätzlich § 34 Baugesetzbuch zur Beurteilung herangezogen. Demnach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichenNutzung,derBauweiseundderGrundstücksfläche,dieüberbautwerdensoll,indieEigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn-undArbeitsverhältnissemüssengewahrtbleiben;dasOrtsbilddarfnichtbeeinträchtigtwerden. Die Art der baulichen Nutzung wird durch das Vorhaben nicht verändert. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt es sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Vergleichsfälle sind vorhanden. -Seite2- Frage2:SchleppgaubenbiszumFirstzulässig? EswirdaufdieAusführungenzurFrage1verweisen. Frage3:FlachdachimBereichTreppenhausNordseitebis4,99mBreitezulässig? DieDachformistkeinMerkmaldessichEinfügens. Frage4:VerlängerungdesBestandsbalkonsimDGum2,25mzulässig? Der Bebauungsplan legt keine rückwärtige Bauverbotszone fest. Vergleichsfälle mit entsprechend langerBebauungindenrückwärtigenGrundstücksbereichliegenvor. Anlage:Pläne

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