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Startchancen-Programm Nordstadt-Grundschule
Angenommen25 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schwetzingen |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Schwetzingen nimmt das Startchancen-Programm für die Nordstadt-Grundschule zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, Planungskosten zu ermitteln. Der Gemeinderat bestätigt Auszahlungen von bis zu 1.032.809 Euro (davon 722.966 Euro Bundeszuschuss) und einen städtischen Eigenanteil von 309.843 Euro. Geplante Maßnahmen sind Schulhofoptimierung, flexible Möblierung, Atrien-Überdachung und Außenbereichsgestaltung, umzusetzen bis 2034.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Schwetzingen
Amt: 40 Amt für Familien,
Senioren & Kultur,
Sport
Datum: 15.05.2026
Drucksache Nr. 3162/2026
Beschlussvorlage
Sitzung Technischer Ausschuss am 22.07.2026 - nicht öffentlich -
Sitzung Gemeinderat am 29.07.2026 - öffentlich -
Startchancen-Programm Nordstadt-Grundschule
Beschlussvorschlag:
1. Die Inhalte und die entsprechenden möglichen Maßnahmen des Startchancen-
Programms für die Nordstadt-Grundschule werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungskosten zu ermitteln, diese in die
Haushaltsplanung aufzunehmen und über die Planungsergebnisse weiter zu berichten.
3. Die Auszahlungen (konsumtiv und investiv) von bis zu insgesamt EUR 1.032.809 sowie
die Zuwendungseinzahlungen i. H. von EUR 722.966 werden anteilig in der
Haushaltsplanung 2027 bzw. in der mittelfristigen Haushaltsplanung der Jahre 2028 ff
eingeplant.
4. Der städtische Eigenanteil an Maßnahmen des Startchancen-Programms von Säule I in
Höhe von bis zu EUR 309.843 (30 Prozent) wird zur Kenntnis genommen und
befürwortet.
Erläuterungen:
I. Überblick zum Startchancen-Programm
Mit dem Startchancen-Programm erhalten Schulen mit besonderen Herausforderungen
zusätzliche Mittel und Gestaltungsspielräume, um ihre erfolgreiche Arbeit gezielt
weiterzuentwickeln. Bisher wurden 540 Startchancen-Schulen in Baden-Württemberg
datenbasiert nach transparenten, wissenschaftlichen Kriterien (wie zum Beispiel dem Anteil
des Migrationshintergrunds) ausgewählt. Ziel ist es, Bildung gerechter zu machen – durch
konkrete Investitionen, passgenaue Unterstützung und nachhaltige Schulentwicklung.
Das Programm stärkt die gesamte Schulgemeinschaft: Schülerinnen und Schüler,
Lehrkräfte, Eltern und der Schulträger können gemeinsam von den Möglichkeiten profitieren.
Die Umsetzung erfolgt über drei Förderbereiche:
Säule I – Infrastruktur: Schulträger erhalten zusätzliche Mittel für Investitionen in Gebäude,
Räume und Ausstattung – mit dem Ziel, an den Startchancen-Schulen eine moderne,
barrierefreie und lernförderliche Umgebung zu schaffen. Möglich sind z. B. Neubauten,
Umbauten und Modernisierungen von Schulräumen, die Gestaltung von Lernlandschaften
oder die Einrichtung von Kreativ-, Ruhe- und Bewegungszonen. Entscheidend ist dabei der
Anspruch, dass die Investition einer Verbesserung der Lernumgebung dient.
Auch begleitende Maßnahmen wie Planung, Grundstückserschließung oder Schulungen zur
Nutzung neuer Räume sind förderfähig.
Die Schulträger setzen die Investitionsmaßnahmen im engen Austausch mit den jeweiligen
Startchancen-Schulen um.
Die Nordstadt-Grundschule wurde auf Grund der sozialen Kriterien ausgewählt und erhielt
mit Bewilligungsbescheid vom 30.06.2025 im Rahmen von Säule I ein Schulträgerbudget in
Höhe von EUR 722.966 um investive Maßnahmen umzusetzen.
Förderkonditionen
• Förderquote: 70 % Bundeszuschuss (max. EUR 722.966, 70 % der förderfähigen
Kosten von EUR 1.032.809)
• Eigenanteil: 30 % durch den Träger (nicht durch EU-Mittel ersetzbar. Bei EUR
722.966 an Schulträgerbudget entspricht dies einer Summe von EUR 309.843)
• Mindestfördersumme: EUR 10.000 EUR
• Verwendung:
- Anträge bis spätestens 31.12.2030 stellen;
- Maßnahmen bis 31.07.2034 umsetzen;
- Abrechnung bis 31.10.2034
Nicht förderfähig sind u. a.:
• Reine Instandhaltung, laufende Betriebskosten
• Projektbezogene Personalstellen
• Ausgaben, die bereits durch andere Programme gedeckt sind
Säule II – Schul- und Unterrichtsentwicklung: Schulen entwickeln auf Basis der Ziel- und
Leistungsvereinbarungen passgenaue Fördermaßnahmen, insbesondere zur Stärkung der
Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sowie zur Weiterentwicklung als lernende
Organisation. Hier wurden zum Beispiel das diesjährige Zirkusprojekt finanziert,
Lärmschutzkopfhörer sowie Schulmaterial zur individuellen Förderung angeschafft (Budget
der Schule jährlich rund EUR 29.000 ).
Säule III – Personal: Die hier zur Verfügung stehenden Mittel können für zusätzliche
personelle Unterstützung zur Entlastung und Förderung im Schulalltag eingesetzt werden.
Aktuell befindet sich die Nordstadt-Grundschule noch in der Bestandsanalyse. Eine
Einführung einer pädagogischen Assistenz bzw. eine Aufstockung der Schulsozialarbeit sind
hier mögliche Ansatzpunkte (Budget der Schule jährlich rund EUR 71.000).
Die Fördersäulen II und III werden von den Schulen direkt verantwortet und mit dem
Zuschussgeber im Innenverhältnis abgerechnet. Bei Säule I kommt dem Schulträger die
Verantwortung für die Umsetzung und Abwicklung zu.
II. Gesamtkonzept und Ausblick für die Nordstadt-Grundschule für Maßnahmen der
Säule I
Am 06.03.2026 sowie 08.06.2026 fanden Gesprächsrunden und auch eine Begehung der
Örtlichkeit mit dem Schulleitungsteam, dem Bauamt sowie dem Fachamt 40 statt, um Ideen
der Realisierung zusammen zu tragen und eine gemeinsame Vision zu erarbeiten.
Die Nordstadt-Grundschule wurde in den 70er Jahren gebaut und entspricht nicht mehr den
pädagogischen Ansprüchen, um den vielfältigen und gestiegenen Ansprüchen aktuell und
auch in der Zukunft gerecht zu werden. Die Klassenzimmer verfügen über keine
auskömmliche Größe, es mangelt an Differenzierungsräumen. Räume sowie
Sitzmöglichkeiten für Einzel- Partner- oder Kleingruppenarbeit sind nur mäßig in der Aula
vorhanden. Der Einsatz von neuen Medien und eine Abwechslung von Anspannung- und
Entspannung bzw. Bewegung sind in der aktuellen Umgebung nicht optimal.
Zudem verfügt die Nordstadt-Grundschule über keinen Keller und somit lediglich über
begrenzte Lager- sowie Stellplatzmöglichkeiten für Materialien im Klassenzimmer,
Eigentums- sowie Verbrauchs- bzw. Lehrmaterialien.
Folgende Ideen wurden zusammengetragen:
A. Schulhof
Einbeziehen der Wiesenbereiche auf dem Schulhofareal, Zonenausbau nach Bewegungs-
und Beschäftigungsbedarf der Kinder in den großen Pausen sowie Unterrichtsphasen.
Hierzu ist jedoch auch eine teilweise Sanierung des Schulhofes samt den Bodenbelägen in
den verschiedenen Zonen notwendig. Geprüft wird zusätzlich eine mögliche Finanzierung
durch die Alla-Hopp-Stiftung zur Sanierung der Schulhöfe, wobei aktuell nach den
Förderbedingungen des Startchancen-Programms noch eine Doppelförderung
ausgeschlossen ist.
B. Mobiliar
Wünschenswert sind flexibel verstellbare sowie flexibel einsetzbare Sitz- und
Arbeitsmöglichkeiten für die Aula und Klassenzimmer, die ineinander verschiebbar sind. Eine
Auswahl an Möbelstücken ist durch eine Arbeitsgruppe aktuell in Bearbeitung, sodass im
Jahr 2027 eine Testmöblierung in die Haushaltsplanung mit aufgenommen und bei
entsprechender Eignung und Bewährung nachbestellt werden kann.
C. Atrien
Wünschenswert ist eine Überdachung der drei innenliegenden Atrien der Grundschule mit
der Möglichkeit zur Öffnung, um Überhitzung sowie Sonneneinstrahlung entgegen zu wirken.
Durch eine Erweiterung der Atrien würden individuelle Einzel- bzw. Gruppenarbeitsplätze
geschaffen
D. Außenbereich vor den Klassenzimmern
Von der Schule gewünscht ist eine teilweise Überdachung mit integriertem Sonnenschutz
der Außenbereiche der Klassenzimmer der Nord- sowie Südseite der Schule für eine
Ergänzungsnutzung sowie eine Bepflanzung entlang des Zauns der Außenbereiche.
E: Wiesenareal vor der Kurt-Waibel-Schule
Hinzufügung des Wiesenareals der Kurt-Waibel-Schul angrenzend an den Schulhof der
Nordstadt-Grundschule zur Erweiterung des deutlich zu geringen Bewegungs- und
Pausenraums der Grundschule.
Finanzielles:
Das Schulträgerbudget der Säule I beträgt bekanntlich EUR 722.966 und der Eigenanteil
EUR 309.843. Die Summe der förderfähigen Kosten aus dem Schulträgerbudget und dem
Eigenanteil beläuft sich demnach auf EUR 1.032.809.
Für die Umsetzungswünsche der Optimierung des Schulhofs, der Überdachung der Atrien
und der Außenbereiche der Klassenzimmer werden zunächst Planungskosten durch das
Bauamt ermittelt.
Folgende Zeitschiene wird nach bisherigem Stand angestrebt:
Maßnahmen A und E (Schulhof sowie Wiesenareal vor der Kurt-Waibel-Schule)
2027: Planungskosten EUR 50.000
Ab 2028: Durchführung der Maßnahme EUR 400.000
Maßnahme B Mobiliar
2027: Einplanung der Kosten für eine Testmöblierung
Ab 2028: jährlicher, kontinuierlicher Erwerb von Mobiliar (Klassensatz)
Maßnahme D Außenbereich vor den Klassenzimmern
2029: Planungskosten EUR 50.000
Ab 2030: Durchführung der Maßnahme EUR 250.000
Maßnahme C Atrien
Ab 2031 ff: Planung und Durchführung
Mit Fortschreiten der Planungen zeichnet sich ab, ob alle gewünschten Baumaßnahmen
kostenmäßig realisiert werden können oder sich auf eine bzw. zwei Maßnahmen beschränkt
werden muss.
Folgende Kontierungen sind betroffen:
Ausgabekontierung in Höhe von maximal EUR 1.032.809
Investiv sowie konsumtiv jeweils unter Kostenstelle 21100111.
Einnahmekontierungen der Zuwendungen von maximal EUR 722.966
Investiv und konsumtiv jeweils unter Kostenstelle 21100111.
Anlagen:
Anlage 1: Startchancen-Programm: Informationen für den Schulträger
Anlage 2: Luftbild Schulgelände mit eingezeichneten möglichen Maßnahmen
Oberbürgermeister: Bürgermeisterin: Amtsleiter*in: Sachbearbeiter*in: Kämmerei:
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