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Startchancen-Programm Nordstadt-Grundschule

Angenommen25 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSchwetzingen
Datum2026-07-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Schwetzingen nimmt das Startchancen-Programm für die Nordstadt-Grundschule zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, Planungskosten zu ermitteln. Der Gemeinderat bestätigt Auszahlungen von bis zu 1.032.809 Euro (davon 722.966 Euro Bundeszuschuss) und einen städtischen Eigenanteil von 309.843 Euro. Geplante Maßnahmen sind Schulhofoptimierung, flexible Möblierung, Atrien-Überdachung und Außenbereichsgestaltung, umzusetzen bis 2034.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Schwetzingen Amt: 40 Amt für Familien, Senioren & Kultur, Sport Datum: 15.05.2026 Drucksache Nr. 3162/2026 Beschlussvorlage Sitzung Technischer Ausschuss am 22.07.2026 - nicht öffentlich - Sitzung Gemeinderat am 29.07.2026 - öffentlich - Startchancen-Programm Nordstadt-Grundschule Beschlussvorschlag: 1. Die Inhalte und die entsprechenden möglichen Maßnahmen des Startchancen- Programms für die Nordstadt-Grundschule werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungskosten zu ermitteln, diese in die Haushaltsplanung aufzunehmen und über die Planungsergebnisse weiter zu berichten. 3. Die Auszahlungen (konsumtiv und investiv) von bis zu insgesamt EUR 1.032.809 sowie die Zuwendungseinzahlungen i. H. von EUR 722.966 werden anteilig in der Haushaltsplanung 2027 bzw. in der mittelfristigen Haushaltsplanung der Jahre 2028 ff eingeplant. 4. Der städtische Eigenanteil an Maßnahmen des Startchancen-Programms von Säule I in Höhe von bis zu EUR 309.843 (30 Prozent) wird zur Kenntnis genommen und befürwortet. Erläuterungen: I. Überblick zum Startchancen-Programm Mit dem Startchancen-Programm erhalten Schulen mit besonderen Herausforderungen zusätzliche Mittel und Gestaltungsspielräume, um ihre erfolgreiche Arbeit gezielt weiterzuentwickeln. Bisher wurden 540 Startchancen-Schulen in Baden-Württemberg datenbasiert nach transparenten, wissenschaftlichen Kriterien (wie zum Beispiel dem Anteil des Migrationshintergrunds) ausgewählt. Ziel ist es, Bildung gerechter zu machen – durch konkrete Investitionen, passgenaue Unterstützung und nachhaltige Schulentwicklung. Das Programm stärkt die gesamte Schulgemeinschaft: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und der Schulträger können gemeinsam von den Möglichkeiten profitieren. Die Umsetzung erfolgt über drei Förderbereiche: Säule I – Infrastruktur: Schulträger erhalten zusätzliche Mittel für Investitionen in Gebäude, Räume und Ausstattung – mit dem Ziel, an den Startchancen-Schulen eine moderne, barrierefreie und lernförderliche Umgebung zu schaffen. Möglich sind z. B. Neubauten, Umbauten und Modernisierungen von Schulräumen, die Gestaltung von Lernlandschaften oder die Einrichtung von Kreativ-, Ruhe- und Bewegungszonen. Entscheidend ist dabei der Anspruch, dass die Investition einer Verbesserung der Lernumgebung dient. Auch begleitende Maßnahmen wie Planung, Grundstückserschließung oder Schulungen zur Nutzung neuer Räume sind förderfähig. Die Schulträger setzen die Investitionsmaßnahmen im engen Austausch mit den jeweiligen Startchancen-Schulen um. Die Nordstadt-Grundschule wurde auf Grund der sozialen Kriterien ausgewählt und erhielt mit Bewilligungsbescheid vom 30.06.2025 im Rahmen von Säule I ein Schulträgerbudget in Höhe von EUR 722.966 um investive Maßnahmen umzusetzen. Förderkonditionen • Förderquote: 70 % Bundeszuschuss (max. EUR 722.966, 70 % der förderfähigen Kosten von EUR 1.032.809) • Eigenanteil: 30 % durch den Träger (nicht durch EU-Mittel ersetzbar. Bei EUR 722.966 an Schulträgerbudget entspricht dies einer Summe von EUR 309.843) • Mindestfördersumme: EUR 10.000 EUR • Verwendung: - Anträge bis spätestens 31.12.2030 stellen; - Maßnahmen bis 31.07.2034 umsetzen; - Abrechnung bis 31.10.2034 Nicht förderfähig sind u. a.: • Reine Instandhaltung, laufende Betriebskosten • Projektbezogene Personalstellen • Ausgaben, die bereits durch andere Programme gedeckt sind Säule II – Schul- und Unterrichtsentwicklung: Schulen entwickeln auf Basis der Ziel- und Leistungsvereinbarungen passgenaue Fördermaßnahmen, insbesondere zur Stärkung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sowie zur Weiterentwicklung als lernende Organisation. Hier wurden zum Beispiel das diesjährige Zirkusprojekt finanziert, Lärmschutzkopfhörer sowie Schulmaterial zur individuellen Förderung angeschafft (Budget der Schule jährlich rund EUR 29.000 ). Säule III – Personal: Die hier zur Verfügung stehenden Mittel können für zusätzliche personelle Unterstützung zur Entlastung und Förderung im Schulalltag eingesetzt werden. Aktuell befindet sich die Nordstadt-Grundschule noch in der Bestandsanalyse. Eine Einführung einer pädagogischen Assistenz bzw. eine Aufstockung der Schulsozialarbeit sind hier mögliche Ansatzpunkte (Budget der Schule jährlich rund EUR 71.000). Die Fördersäulen II und III werden von den Schulen direkt verantwortet und mit dem Zuschussgeber im Innenverhältnis abgerechnet. Bei Säule I kommt dem Schulträger die Verantwortung für die Umsetzung und Abwicklung zu. II. Gesamtkonzept und Ausblick für die Nordstadt-Grundschule für Maßnahmen der Säule I Am 06.03.2026 sowie 08.06.2026 fanden Gesprächsrunden und auch eine Begehung der Örtlichkeit mit dem Schulleitungsteam, dem Bauamt sowie dem Fachamt 40 statt, um Ideen der Realisierung zusammen zu tragen und eine gemeinsame Vision zu erarbeiten. Die Nordstadt-Grundschule wurde in den 70er Jahren gebaut und entspricht nicht mehr den pädagogischen Ansprüchen, um den vielfältigen und gestiegenen Ansprüchen aktuell und auch in der Zukunft gerecht zu werden. Die Klassenzimmer verfügen über keine auskömmliche Größe, es mangelt an Differenzierungsräumen. Räume sowie Sitzmöglichkeiten für Einzel- Partner- oder Kleingruppenarbeit sind nur mäßig in der Aula vorhanden. Der Einsatz von neuen Medien und eine Abwechslung von Anspannung- und Entspannung bzw. Bewegung sind in der aktuellen Umgebung nicht optimal. Zudem verfügt die Nordstadt-Grundschule über keinen Keller und somit lediglich über begrenzte Lager- sowie Stellplatzmöglichkeiten für Materialien im Klassenzimmer, Eigentums- sowie Verbrauchs- bzw. Lehrmaterialien. Folgende Ideen wurden zusammengetragen: A. Schulhof Einbeziehen der Wiesenbereiche auf dem Schulhofareal, Zonenausbau nach Bewegungs- und Beschäftigungsbedarf der Kinder in den großen Pausen sowie Unterrichtsphasen. Hierzu ist jedoch auch eine teilweise Sanierung des Schulhofes samt den Bodenbelägen in den verschiedenen Zonen notwendig. Geprüft wird zusätzlich eine mögliche Finanzierung durch die Alla-Hopp-Stiftung zur Sanierung der Schulhöfe, wobei aktuell nach den Förderbedingungen des Startchancen-Programms noch eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. B. Mobiliar Wünschenswert sind flexibel verstellbare sowie flexibel einsetzbare Sitz- und Arbeitsmöglichkeiten für die Aula und Klassenzimmer, die ineinander verschiebbar sind. Eine Auswahl an Möbelstücken ist durch eine Arbeitsgruppe aktuell in Bearbeitung, sodass im Jahr 2027 eine Testmöblierung in die Haushaltsplanung mit aufgenommen und bei entsprechender Eignung und Bewährung nachbestellt werden kann. C. Atrien Wünschenswert ist eine Überdachung der drei innenliegenden Atrien der Grundschule mit der Möglichkeit zur Öffnung, um Überhitzung sowie Sonneneinstrahlung entgegen zu wirken. Durch eine Erweiterung der Atrien würden individuelle Einzel- bzw. Gruppenarbeitsplätze geschaffen D. Außenbereich vor den Klassenzimmern Von der Schule gewünscht ist eine teilweise Überdachung mit integriertem Sonnenschutz der Außenbereiche der Klassenzimmer der Nord- sowie Südseite der Schule für eine Ergänzungsnutzung sowie eine Bepflanzung entlang des Zauns der Außenbereiche. E: Wiesenareal vor der Kurt-Waibel-Schule Hinzufügung des Wiesenareals der Kurt-Waibel-Schul angrenzend an den Schulhof der Nordstadt-Grundschule zur Erweiterung des deutlich zu geringen Bewegungs- und Pausenraums der Grundschule. Finanzielles: Das Schulträgerbudget der Säule I beträgt bekanntlich EUR 722.966 und der Eigenanteil EUR 309.843. Die Summe der förderfähigen Kosten aus dem Schulträgerbudget und dem Eigenanteil beläuft sich demnach auf EUR 1.032.809. Für die Umsetzungswünsche der Optimierung des Schulhofs, der Überdachung der Atrien und der Außenbereiche der Klassenzimmer werden zunächst Planungskosten durch das Bauamt ermittelt. Folgende Zeitschiene wird nach bisherigem Stand angestrebt: Maßnahmen A und E (Schulhof sowie Wiesenareal vor der Kurt-Waibel-Schule) 2027: Planungskosten EUR 50.000 Ab 2028: Durchführung der Maßnahme EUR 400.000 Maßnahme B Mobiliar 2027: Einplanung der Kosten für eine Testmöblierung Ab 2028: jährlicher, kontinuierlicher Erwerb von Mobiliar (Klassensatz) Maßnahme D Außenbereich vor den Klassenzimmern 2029: Planungskosten EUR 50.000 Ab 2030: Durchführung der Maßnahme EUR 250.000 Maßnahme C Atrien Ab 2031 ff: Planung und Durchführung Mit Fortschreiten der Planungen zeichnet sich ab, ob alle gewünschten Baumaßnahmen kostenmäßig realisiert werden können oder sich auf eine bzw. zwei Maßnahmen beschränkt werden muss. Folgende Kontierungen sind betroffen: Ausgabekontierung in Höhe von maximal EUR 1.032.809 Investiv sowie konsumtiv jeweils unter Kostenstelle 21100111. Einnahmekontierungen der Zuwendungen von maximal EUR 722.966 Investiv und konsumtiv jeweils unter Kostenstelle 21100111. Anlagen: Anlage 1: Startchancen-Programm: Informationen für den Schulträger Anlage 2: Luftbild Schulgelände mit eingezeichneten möglichen Maßnahmen Oberbürgermeister: Bürgermeisterin: Amtsleiter*in: Sachbearbeiter*in: Kämmerei:

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