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Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung Bahnprojekt NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe

Angenommen23 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSchwetzingen
Datum2026-07-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Schwetzingen nimmt am Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung des Bahnprojekts NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe teil. Sie lehnt die geplante Untertunnelung von Wohngebieten der Nordstadt ab und fordert eine Verschwenkung unter den Friedhof. Die Stadt bringt Belange der Trinkwasserversorgung, Tiefengeothermie, städtebaulichen Entwicklung und des Lärm-/Erschütterungsschutzes vor sowie kumulative Planungsbetroffenheit durch mehrere überregionale Vorhaben. Der Gemeinderat beschloss die Abgabe dieser Stellungnahme.

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Stadt Schwetzingen Amt: 62 Amt für Stadtentwicklung Datum: 25.06.2026 Drucksache Nr. 3152/2026 Beschlussvorlage Sitzung Technischer Ausschuss am 22.07.2026 - nicht öffentlich - Sitzung Gemeinderat am 29.07.2026 - öffentlich - Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung Bahnprojekt NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Abgabe der in der Anlage beigefügten Stellungnahme der Stadt Schwetzingen im Beteiligungsverfahren des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Bahnprojekt Neubau-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim–Karlsruhe der DB InfraGO AG. Erläuterungen: Das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Raumordnungsbehörde hat die Stadt Schwetzingen mit Schreiben vom 28.05.2026 nach § 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 18 Abs. 3 LplG am Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für das von der DB InfraGO AG beantragte Bahnprojekt NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe (Antragsvariante R4) beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 31.07.2026. (Anlage 2) Gegenstand der RVP ist die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen der Antragstrasse unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung. Kleinräumige und fachtechnische Detailfragen sowie der konkrete Immissionsschutz bleiben dem nachfolgenden eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren vorbehalten. Die Stellungnahme der Stadt beschränkt sich daher auf die raumordnerisch zu vertretenden Belange. Die Antragsvariante quert das Stadtgebiet auf rund 5,5 km in einem Tunnel, der die Wohngebiete der Schwetzinger Nordstadt unterquert. Die Stadt Schwetzingen lehnt eine Untertunnelung von Wohngebieten ab und schlägt eine Verschwenkung der Tunneltrasse unter den Friedhof vor. Daneben macht sie insbesondere die Sicherung der Trinkwasserversorgung (Wasserwerk Schwetzinger Hardt), den Nutzungskonflikt im Untergrund mit der Tiefengeothermie, die Sicherung der städtebaulichen Entwicklungsfähigkeit (Konversionsfläche) sowie den Schutz vor Lärm und Erschütterungen geltend. Vorangestellt ist die kumulative Planungsbetroffenheit der Stadt durch mehrere überregionale Vorhaben (NBS/ABS, A6-Ausbau, Transnetzleitung, Tiefengeothermie, Rohstoffabbau Entenpfuhl). Die Einzelheiten der Begründung ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Stellungnahme. (Anlage 1) Mit den Nachbarkommunen Hockenheim, Ketsch und Neulußheim ist beabsichtigt, eine gemeinsame Erklärung (Anlage 3) zu abzugeben. Finanzielles: Die Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen. Anlagen: Anlage 1 Stellungnahme RVP Güterbahntrasse Anlage 2 Beteiligungsschreiben RPK Anlage 3 Kooperative Erklärung Oberbürgermeister Steffan und weitere Gemeinden Oberbürgermeister: Bürgermeisterin: Amtsleiter*in: Sachbearbeiter*in: Kämmerei:

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