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Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung Bahnprojekt NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe
Angenommen23 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schwetzingen |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Schwetzingen nimmt am Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung des Bahnprojekts NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe teil. Sie lehnt die geplante Untertunnelung von Wohngebieten der Nordstadt ab und fordert eine Verschwenkung unter den Friedhof. Die Stadt bringt Belange der Trinkwasserversorgung, Tiefengeothermie, städtebaulichen Entwicklung und des Lärm-/Erschütterungsschutzes vor sowie kumulative Planungsbetroffenheit durch mehrere überregionale Vorhaben. Der Gemeinderat beschloss die Abgabe dieser Stellungnahme.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Schwetzingen
Amt: 62 Amt für
Stadtentwicklung
Datum: 25.06.2026
Drucksache Nr. 3152/2026
Beschlussvorlage
Sitzung Technischer Ausschuss am 22.07.2026 - nicht öffentlich -
Sitzung Gemeinderat am 29.07.2026 - öffentlich -
Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung
Bahnprojekt NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Abgabe der in der Anlage beigefügten Stellungnahme der
Stadt Schwetzingen im Beteiligungsverfahren des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur
Raumverträglichkeitsprüfung für das Bahnprojekt Neubau-/Ausbaustrecke (NBS/ABS)
Mannheim–Karlsruhe der DB InfraGO AG.
Erläuterungen:
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Raumordnungsbehörde hat die Stadt
Schwetzingen mit Schreiben vom 28.05.2026 nach § 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 18 Abs. 3
LplG am Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für das von der DB
InfraGO AG beantragte Bahnprojekt NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe (Antragsvariante R4)
beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 31.07.2026. (Anlage 2)
Gegenstand der RVP ist die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen der
Antragstrasse unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit
den Erfordernissen der Raumordnung. Kleinräumige und fachtechnische Detailfragen sowie
der konkrete Immissionsschutz bleiben dem nachfolgenden eisenbahnrechtlichen
Planfeststellungsverfahren vorbehalten. Die Stellungnahme der Stadt beschränkt sich daher
auf die raumordnerisch zu vertretenden Belange.
Die Antragsvariante quert das Stadtgebiet auf rund 5,5 km in einem Tunnel, der die
Wohngebiete der Schwetzinger Nordstadt unterquert. Die Stadt Schwetzingen lehnt eine
Untertunnelung von Wohngebieten ab und schlägt eine Verschwenkung der Tunneltrasse
unter den Friedhof vor. Daneben macht sie insbesondere die Sicherung der
Trinkwasserversorgung (Wasserwerk Schwetzinger Hardt), den Nutzungskonflikt im
Untergrund mit der Tiefengeothermie, die Sicherung der städtebaulichen
Entwicklungsfähigkeit (Konversionsfläche) sowie den Schutz vor Lärm und Erschütterungen
geltend. Vorangestellt ist die kumulative Planungsbetroffenheit der Stadt durch mehrere
überregionale Vorhaben (NBS/ABS, A6-Ausbau, Transnetzleitung, Tiefengeothermie,
Rohstoffabbau Entenpfuhl).
Die Einzelheiten der Begründung ergeben sich aus der als Anlage beigefügten
Stellungnahme. (Anlage 1) Mit den Nachbarkommunen Hockenheim, Ketsch und
Neulußheim ist beabsichtigt, eine gemeinsame Erklärung (Anlage 3) zu abzugeben.
Finanzielles:
Die Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Anlage 1 Stellungnahme RVP Güterbahntrasse
Anlage 2 Beteiligungsschreiben RPK
Anlage 3 Kooperative Erklärung Oberbürgermeister Steffan und weitere Gemeinden
Oberbürgermeister: Bürgermeisterin: Amtsleiter*in: Sachbearbeiter*in: Kämmerei:
Text aus PDF extrahiert