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Sanierung der Stützmauer Mühlenstraße/Ecke Anwesen Heidelberger Straße 18 sowie Fahrbahnerneuerung eines Teilstücks der Mühlenstraße - Auftragsvergabe
Angenommen23 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schwetzingen |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Das Bauamt beauftragt das wirtschaftlichste Angebot für die Sanierung einer Stützmauer und Fahrbahnerneuerung in der Mühlenstraße. Nach Ausschreibung gingen sieben Angebote ein; die beiden günstigsten wurden ausgeschlossen, weil Unterlagen fehlten. Die endgültige Auftragsvergabe erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 29.07.2026. Die Bauausführung ist für September bis Dezember 2026 geplant; Haushaltsmittel von 200.000 EUR sind bereitgestellt, teilweise durch Landeszuschuss gedeckt.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Schwetzingen
Amt: 60 Bauamt
Datum: 13.07.2026
Drucksache Nr. 3194/2026
Beschlussvorlage
Sitzung Gemeinderat am 29.07.2026 - öffentlich -
Sanierung der Stützmauer Mühlenstraße/Ecke Anwesen Heidelberger Straße 18 sowie
Fahrbahnerneuerung eines Teilstücks der Mühlenstraße - Auftragsvergabe
Beschlussvorschlag:
1. Der Vergabe des Auftrags für die Sanierung der Stützmauer Mühlenstraße/Ecke
Anwesen Heidelberger Straße 18 sowie für die Fahrbahnerneuerung des Teilstücks der
Mühlenstraße an den Bieter, der das wirtschaftlichste und vollständig wertbares und
zuschlagsfähiges Angebot vorgelegt hat, wird zugestimmt. Der Bieter sowie die konkrete
Auftragssumme werden dem Gemeinderat in der Sitzung bekanntgegeben.
2. Für den Fall, dass das Ergebnis bis zur Sitzung des Gemeinderates nicht vorliegt, wird
die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag bis zur 4. Rangnummer zu vergeben.
Erläuterungen:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.07.2025 (Drucksache Nr. 3026/2025) wurde die
Sanierung der Stützmauer entlang der Mühlenstraße/Ecke Anwesen Heidelberger Straße 18
sowie die Erneuerung eines Teilstücks der Fahrbahndecke der Mühlenstraße beschlossen.
Die Bauleistung wurde nun öffentlich ausgeschrieben und am 07.07.2026 submittiert.
Aufgrund von ineinandergreifenden Planungsprozessen durch zwei verschiedene
Ingenieurbüros (Tragwerksplanung der Stützmauer und Gesamtplanung der Baumaßnahme)
verlängerte sich die Gesamtplanung der Maßnahme, wodurch sich auch die öffentliche
Ausschreibung zeitlich verschoben hat.
Zum Submissionstermin sind fristgerecht insgesamt sieben Angebote mit folgender
Bieterreihenfolge eingegangen:
Rang-Nr.
Bieter 1 278.789,21 EUR 4
Bieter 2 270.786,61 EUR 2
Bieter 3 315.181,44 EUR 7
Bieter 4 197.944,54 EUR 1
Bieter 5 309.078,24 EUR 6
Bieter 6 281.193,62 EUR 5
Bieter 7 272.505,41 EUR 3
Die der Ausschreibung zugrundeliegende Kostenberechnung beläuft sich auf
213.091,82 EUR.
Im Rahmen der Prüfung der eingegangenen Angebote wurden der erstplatzierte Bieter
(Angebotssumme 197.944,54 EUR) sowie der zweitplatzierte Bieter (Angebotssumme
270.786,61 EUR) aus der Wertung ausgeschlossen, weil sie der Aufforderung nicht
nachgekommen sind, die nachgeforderten Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist
vorzulegen. Dieser Umstand stellt einen zwingenden Ausschlussgrund dar.
Nach dem Ausschluss der beiden erstplatzierten Bieter kommen derzeit die Bieter auf den
nachfolgenden Rangplätzen für die Zuschlagserteilung in Betracht.
Die Bieter mit der Rang-Nr. 3 und 4 wurden zur Nachreichung weiterer Unterlagen
aufgefordert. Die hierfür gesetzte Frist ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch
nicht abgelaufen. Eine abschließende Wertung und Feststellung des wirtschaftlichsten
Angebotes, auf das der Zuschlag erteilt werden kann, ist daher zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung noch nicht möglich und kann erst in der Sitzung des Gemeinderates
bekannt gegeben werden.
Eine Aufhebung der Ausschreibung ist nicht vorgesehen. Bis auf den erstplatzierten Bieter
(Abweichung von der Kostenberechnung von -7,11 %) liegen die übrigen Angebote mit
Ausnahme von Bieter 5 (Abweichung von +45,04 %) ziemlich nah beieinander, sodass die
Annahme getroffen werden kann, dass die eingegangenen Angebote die derzeitige
Preissituation auf dem Markt wiedergeben.
Eine erneute Ausschreibung würde zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung der dringend
erforderlichen Maßnahme führen. Die Umsetzung der Maßnahme ist zwingend noch im Jahr
2026 erforderlich, da die hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im laufenden
Haushaltsjahr bereitgestellt wurden.
Die Ausführung der Baumaßnahme ist im Zeitraum von September bis Dezember 2026
vorgesehen.
Finanzielles:
Für die Sanierung der Stützmauer sowie die Erneuerung der anliegenden Fahrbahn wurden
unter der Kontierung 54100000/42120000 Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 EUR
bereitgestellt. Die Auftragssumme ergibt sich erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Die Mehrkosten können über die Budgeteinheit Bauamt durch Einsparungen bei anderen
Kontierungen gegengedeckt werden.
Für die Maßnahme ist zudem eine Kostenerstattung durch das Land für die Erneuerung der
Fahrbahn in der Mühlenstraße vorgesehen. Die zu erwartende Kostenerstattung stellt eine
außerplanmäßige Einnahme dar, weil es zum Zeitpunkt der Haushaltsmittelanmeldung für
2026 noch nicht absehbar war, wann die Kosten gegenüber dem Land abgerechnet werden
können.
Der auf das Land anfallende Kostenanteil beläuft sich bei der zugrunde gelegten
Kostenberechnung auf ca. 40.000 EUR und wird unter der Kontierung 54100000/34810000
vereinnahmt. Die tatsächliche Höhe steht erst mit der entsprechenden Kostenabrechnung
fest.
Anlagen:
Nichtöffentliche Anlage zur Vorlage
Oberbürgermeister: Bürgermeisterin: Amtsleiter*in: Sachbearbeiter*in: Kämmerei:
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