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Entwurf des Jahresabschlusses 2025

Angenommen43 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSchwelm
Datum2026-07-16
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Stadt Schwelm ÖFFENTLICH BESCHLUSSVORLAGE DER VERWALTUNG NR.: 163/2026 Bezeichnung des Tagesordnungspunkts ÖFFENTLICH Entwurf des Jahresabschlusses 2025 Datum Geschäftszeichen Beigef. Anlagen im Einzelnen (mit Seitenzahl) 30.06.26 111/ Finanzen Anlage 1: Entwurf JA 2025 (659 Seiten) Federführender Fachbereich: Beteiligte Fachbereiche: Sachgebiet 111 - Finanzmanagement Beratungsgremien Beratungstermine Zuständigkeit Haupt-und Finanzausschuss 09.07.2026 Vorberatung Rat der Stadt Schwelm 16.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat verweist den durch die Kämmerin aufgestellten und durch den 1. Beigeordneten in Vertretung bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2025 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss Sachverhalt: Gem. § 95 GO NRW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und hat klar und übersichtlich zu sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Der Jahresabschluss besteht aus: 1. der Ergebnisrechnung, 2. der Finanzrechnung, 3. den Teilrechnungen, 4. der Bilanz und, 5. dem Anhang. Pflichtige Anlagen zum Anhang sind: 1. ein Anlagenspiegel 2. ein Forderungsspiegel 3. ein Eigenkapitalspiegel 4. ein Verbindlichkeitenspiegel und 5. eine Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Haushaltsermächtigungen 6. Übersicht zu bilanziellen Verlustvorträgen (aktuell irrelevant) Seite: 1/3 Stadt Schwelm Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen, in dem unter anderem ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben ist. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist bis zum 30. Juni von der Kämmerin aufzustellen und vom Bürgermeister zu bestätigen. Anschließend leitet der Bürgermeister den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu. Im Vorfeld ist dieser jedoch durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (vgl. § 102 Abs. 1 GO NRW). Nach Durchführung der Prüfung, stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung eines gegebenenfalls aufgetretenen Jahresfehlbetrages und über die Entlastung des Bürgermeisters. Das Haushaltsjahr 2025 markiert für die Stadt Schwelm eine tiefgreifende finanzwirtschaftliche Zäsur. Die bundesweit anhaltende konjunkturelle Stagnation hat sich für die Kommunen in NRW zu einer manifesten Strukturkrise ausgeweitet. Dazu kommen deutlich angestiegene Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen, die stetig steigenden Personalaufwendungen, die kontinuierlich steigende Kreisumlage, sowie ein erheblicher Einbruch bei der Gewerbesteuer. Für die Stadt Schwelm führen diese Entwicklungen zu einem historischen Tiefpunkt: Der Jahresabschluss 2025 schließt mit einem drastischen Jahresfehlbetrag von 17.920.057,24 Euro ab. Geplant war ein Fehlbetrag von 15.755.994 €, dieser wurde somit um rd. 2.164.063 € überschritten. Das Defizit führt nach dem vollständigen Verbrauch aller Rücklagen zum erstmaligen Eintritt der bilanziellen Überschuldung zum Stichtag 31.12.2025. Die Stadt Schwelm weist eine Eigenkapitalquote von -1,9 % auf und muss erstmalig einen „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von 4.823.362,03 Euro auf der Aktivseite ausweisen. Als bis einschließlich 2021 am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmende Kommune war die Stadt Schwelm verpflichtet, ihre Haushaltssituation nachhaltig zu sanieren. In den Jahren 2016 bis 2023 konnten ununterbrochen positive Jahresergebnisse erzielt werden. Dabei profitierte die Stadt Schwelm bis Ende 2023 von den gesetzlichen NKF-Isolierungsmöglichkeiten. Nach deren Auslaufen belasten sämtliche krisenbedingte Aufwendungen das ordentliche Ergebnis zu 100 Prozent. Da sich die Stadt in einer Situation der strukturellen Unterfinanzierung befindet, ist auch in den nächsten Jahren von jährlichen Defiziten in niedriger zweistelliger Millionenhöhe Höhe auszugehen. Damit gewinnt das Ziel, die Handlungsfähigkeit für kommende Generationen durch engmaschige Controlling-Maßnahmen und Aufgabenkritik zurückzugewinnen, weiter an Dringlichkeit. Ohne eine grundlegende Neuordnung der finanziellen Beziehungen im föderalen System sowie eine angemessene finanzielle Ausstattung durch Bund und Länder drohen allerdings dauerhafte Einschränkungen der kommunalen Handlungsfähigkeit 30.06.2026 Seite 2 von 3 Stadt Schwelm Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg 30.06.2026 Seite 3 von 3

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