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Entwurf des Jahresabschlusses 2025
Angenommen43 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schwelm |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Schwelm ÖFFENTLICH
BESCHLUSSVORLAGE DER VERWALTUNG NR.: 163/2026
Bezeichnung des Tagesordnungspunkts ÖFFENTLICH
Entwurf des Jahresabschlusses 2025
Datum Geschäftszeichen Beigef. Anlagen im Einzelnen (mit Seitenzahl)
30.06.26 111/ Finanzen Anlage 1: Entwurf JA 2025 (659 Seiten)
Federführender Fachbereich: Beteiligte Fachbereiche:
Sachgebiet 111 - Finanzmanagement
Beratungsgremien Beratungstermine Zuständigkeit
Haupt-und Finanzausschuss 09.07.2026 Vorberatung
Rat der Stadt Schwelm 16.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat verweist den durch die Kämmerin aufgestellten und durch den 1.
Beigeordneten in Vertretung bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2025 zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
Sachverhalt:
Gem. § 95 GO NRW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen
gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und hat klar und
übersichtlich zu sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er
hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus:
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und,
5. dem Anhang.
Pflichtige Anlagen zum Anhang sind:
1. ein Anlagenspiegel
2. ein Forderungsspiegel
3. ein Eigenkapitalspiegel
4. ein Verbindlichkeitenspiegel und
5. eine Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen
Haushaltsermächtigungen
6. Übersicht zu bilanziellen Verlustvorträgen (aktuell irrelevant)
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Stadt Schwelm
Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen, in dem unter
anderem ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und
Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben ist.
Der Entwurf des Jahresabschlusses ist bis zum 30. Juni von der Kämmerin
aufzustellen und vom Bürgermeister zu bestätigen. Anschließend leitet der
Bürgermeister den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu. Im Vorfeld ist dieser jedoch
durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (vgl. § 102 Abs. 1 GO NRW). Nach
Durchführung der Prüfung, stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres den geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Zugleich beschließt er über die Behandlung eines gegebenenfalls aufgetretenen
Jahresfehlbetrages und über die Entlastung des Bürgermeisters.
Das Haushaltsjahr 2025 markiert für die Stadt Schwelm eine tiefgreifende
finanzwirtschaftliche Zäsur. Die bundesweit anhaltende konjunkturelle Stagnation hat
sich für die Kommunen in NRW zu einer manifesten Strukturkrise ausgeweitet. Dazu
kommen deutlich angestiegene Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen, die stetig
steigenden Personalaufwendungen, die kontinuierlich steigende Kreisumlage, sowie
ein erheblicher Einbruch bei der Gewerbesteuer.
Für die Stadt Schwelm führen diese Entwicklungen zu einem historischen Tiefpunkt:
Der Jahresabschluss 2025 schließt mit einem drastischen Jahresfehlbetrag von
17.920.057,24 Euro ab. Geplant war ein Fehlbetrag von 15.755.994 €, dieser wurde
somit um rd. 2.164.063 € überschritten. Das Defizit führt nach dem vollständigen
Verbrauch aller Rücklagen zum erstmaligen Eintritt der bilanziellen Überschuldung
zum Stichtag 31.12.2025. Die Stadt Schwelm weist eine Eigenkapitalquote von -1,9 %
auf und muss erstmalig einen „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe
von 4.823.362,03 Euro auf der Aktivseite ausweisen.
Als bis einschließlich 2021 am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmende Kommune
war die Stadt Schwelm verpflichtet, ihre Haushaltssituation nachhaltig zu sanieren. In
den Jahren 2016 bis 2023 konnten ununterbrochen positive Jahresergebnisse erzielt
werden. Dabei profitierte die Stadt Schwelm bis Ende 2023 von den gesetzlichen
NKF-Isolierungsmöglichkeiten. Nach deren Auslaufen belasten sämtliche
krisenbedingte Aufwendungen das ordentliche Ergebnis zu 100 Prozent.
Da sich die Stadt in einer Situation der strukturellen Unterfinanzierung befindet, ist
auch in den nächsten Jahren von jährlichen Defiziten in niedriger zweistelliger
Millionenhöhe Höhe auszugehen. Damit gewinnt das Ziel, die Handlungsfähigkeit für
kommende Generationen durch engmaschige Controlling-Maßnahmen und
Aufgabenkritik zurückzugewinnen, weiter an Dringlichkeit. Ohne eine grundlegende
Neuordnung der finanziellen Beziehungen im föderalen System sowie eine
angemessene finanzielle Ausstattung durch Bund und Länder drohen allerdings
dauerhafte Einschränkungen der kommunalen Handlungsfähigkeit
30.06.2026
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Stadt Schwelm
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Schweinsberg
30.06.2026
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