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AK-Innenstadt / Fußgängerzone (- Antrag der GRÜNEN -)

Abgelehnt2 Ja · 4 Nein · 4 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeHofheim am Taunus
Datum2026-08-26
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die GRÜNEN beantragen, die Fußgängerzone Hauptstraße durch Poller an allen Zugängen außer einem zu sperren, um illegalen Durchfahrtsverkehr zu unterbinden. Dies soll die Aufenthaltsqualität verbessern und Gefährdungen durch Autofahrer reduzieren, während notwendige Fahrten von Anliegern, Einsatzfahrzeugen und Lieferdiensten weiterhin möglich bleiben. Der Antrag soll auf die Tagesordnung des nächsten Arbeitskreises Innenstadt gesetzt werden.

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Extrahierter Text

Sachverhalt: Um zu Ergebnissen im AK-Innenstadt zu kommen, die vermutlich wenig konträr diskutiert werden, schlagen wir vor, folgendes Thema auf die TO zu nehmen: Die bestehende Fußgängerzone Hauptstr so umgestalten, dass kein illegaler Fahrzeugverkehr dort mehr durchfließen kann. Es findet dort in hoher Frequenz Querungs- oder Durchfahrtsverkehr statt, der eigentlich nicht in eine Fußgängerzone gehört. Dies kann zB dadurch geschehen, dass alle Zugänge, außer einem (zB beim Galileo/Venezia) mittels Pollern verschlossen werden. Anlieger/Anwohner, Einsatzfahrzeuge und Lieferfahrzeuge, sowie Müllabfuhr können ungehindert einfahren, aber niemand kann mehr durchfahren. Dies dürfte den für eine Fußgängerzone illegalen Abkürzungsverkehr verhindern, aber die Andienung der Anwohner und Geschäfte weiterhin ermöglichen. Im Einsatzfall (Krankenwagen/Feuerwehr/ ggf auch Müllabfuhr) müssen die Poller natürlich rausgenommen werden können. Vor dem alten Rathaus ist sogar eine Wendemöglichkeiten, zumindest für kleinere LKWs vorhanden. Dieser Verkehr beeinträchtigt erheblich die Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone – gelegentlich kommt es durch rücksichtslose Autofahrer sogar zu Gefährdungen. Beschlussvorschlag: Wir bitten folgendes in die TO des nächsten Ak-Innenstadt aufzunehmen: Die bestehende Fußgängerzone Hauptstr so abzusperren, dass kein illegaler Durchfahrtsverkehr mehr stattfinden kann, notwendiger Verkehr (Anlieferung, Einsatzfahrzeuge, Anlieger, Müllabfuhr) aber weiterhin möglich ist. Datenschutz | Barrierefreiheit | Impressum | Kontakt

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