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Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gielde
Angenommen18 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schladen-Werla |
| Datum | 2026-06-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV/0805/2021-2026
Federführung: Fachbereich III Datum: 19.05.2026
Bearbeiter: Wiebke Heuer AZ:
Beratungsfolge Termin
Verwaltungsausschuss 10.06.2026 nicht öffentlich
Gemeinderat 10.06.2026 öffentlich
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gielde
Sachverhalt:
Der stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gielde, Johannes Grauert, übt das
Amt seit 12.09.2024 kommissarisch aus. Nach erfolgreichem Abschluss der
Gruppenführerlehrgänge endet nunmehr die kommissarische Amtsführung. Herr Grauert
erfüllt somit die persönlichen und fachlichen Vorraussetzungen.
Gemäß § 20 Abs. 3 und 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes ist die
kommissarische Amtsführung nicht auf die Dauer des Ehrenbeamtenverhältnisses
anzurechnen, so dass die neue Amtszeit von Herrn Johannes Grauert am 30. Juni 2032
enden wird. Herr Grauert kann aus privaten Gründen an der Ratssitzung, am 10.06.2026
nicht teilnehmen. Aus diesem Grund wird die Ernennung zu einem späteren Zeitpunkt durch
den Bürgermeister erfolgen und wird mit Wirkung zum 01.07.2026 in Kraft treten.
Aufwandsentschädigung des stellvertretenden Ortsbrandmeister:
Der stellvertretende Ortsbrandmeister erhält gem. § 2 Abs. 1 der Satzung über die
Gewährung von Aufwands- Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für ehrenamtlich
tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schladen-Werla in der Fassung
vom 01.01.2023 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 28,00 EUR.
Verwaltungsseitige Stellungnahme:
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, nach Erfüllung der persönlichen und fachlichen
Voraussetzungen, der Ernennung von Herrn Johannes Grauert zum stellvertretenden
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gielde zuzustimmen. Es bestehen hiergegen keine
Bedenken.
Anhörungsverfahren:
Der Kreisbrandbrandmeister, Herr Graf, erhebt keine Bedenken im Rahmen des rechtlich
vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens gem. § 20 Abs. 4 Nds. Brandschutzgesetz gegen
die Ernennung von Herrn Johannes Grauert zum stellvertretenden Ortsbrandmeister.
Der Gemeindebrandmeister, Herr Zalesinski, erhebt ebenfalls keine Bedenken gegen die
Ernennung von Herrn Johannes Grauert zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr Gielde im Rahmen des rechtlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens.
Beschlussvorschlag:
Herr Johannes Grauert wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom
01.07.2026 bis 30.06.2032 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Freiwillige
Ortsfeuerwehr Gielde ernannt.
Martin Schulze
Der Bürgermeister
BV/0805/2021-2026 Seite 2 von 2
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