Startseite › Schladen-Werla › Antrag

Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gielde

Angenommen18 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSchladen-Werla
Datum2026-06-10
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/0805/2021-2026 Federführung: Fachbereich III Datum: 19.05.2026 Bearbeiter: Wiebke Heuer AZ: Beratungsfolge Termin Verwaltungsausschuss 10.06.2026 nicht öffentlich Gemeinderat 10.06.2026 öffentlich Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gielde Sachverhalt: Der stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gielde, Johannes Grauert, übt das Amt seit 12.09.2024 kommissarisch aus. Nach erfolgreichem Abschluss der Gruppenführerlehrgänge endet nunmehr die kommissarische Amtsführung. Herr Grauert erfüllt somit die persönlichen und fachlichen Vorraussetzungen. Gemäß § 20 Abs. 3 und 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes ist die kommissarische Amtsführung nicht auf die Dauer des Ehrenbeamtenverhältnisses anzurechnen, so dass die neue Amtszeit von Herrn Johannes Grauert am 30. Juni 2032 enden wird. Herr Grauert kann aus privaten Gründen an der Ratssitzung, am 10.06.2026 nicht teilnehmen. Aus diesem Grund wird die Ernennung zu einem späteren Zeitpunkt durch den Bürgermeister erfolgen und wird mit Wirkung zum 01.07.2026 in Kraft treten. Aufwandsentschädigung des stellvertretenden Ortsbrandmeister: Der stellvertretende Ortsbrandmeister erhält gem. § 2 Abs. 1 der Satzung über die Gewährung von Aufwands- Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schladen-Werla in der Fassung vom 01.01.2023 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 28,00 EUR. Verwaltungsseitige Stellungnahme: Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, nach Erfüllung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, der Ernennung von Herrn Johannes Grauert zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gielde zuzustimmen. Es bestehen hiergegen keine Bedenken. Anhörungsverfahren: Der Kreisbrandbrandmeister, Herr Graf, erhebt keine Bedenken im Rahmen des rechtlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens gem. § 20 Abs. 4 Nds. Brandschutzgesetz gegen die Ernennung von Herrn Johannes Grauert zum stellvertretenden Ortsbrandmeister. Der Gemeindebrandmeister, Herr Zalesinski, erhebt ebenfalls keine Bedenken gegen die Ernennung von Herrn Johannes Grauert zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gielde im Rahmen des rechtlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens. Beschlussvorschlag: Herr Johannes Grauert wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 01.07.2026 bis 30.06.2032 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Freiwillige Ortsfeuerwehr Gielde ernannt. Martin Schulze Der Bürgermeister BV/0805/2021-2026 Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert