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Teilnahme der Gemeinde Satow im Rahmen einer Beteiligung/ Stellungnahme zum 2.Entwurf zur Neuaufstellung des RREP Rostock

Angenommen7 Ja · 1 Nein
TypAntrag
GemeindeSatow
Datum2026-06-18
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Gemeinde Satow Vorlage-Nr. Heller Weg 2A, 18239 Satow Beschlussvorlage SGL SGL/0041/2024/1 /1 öffentlich Fachbereich: Bauamt Bearbeiter: Janine Zöllick Abstimmungsergebnis Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Ja Nein Enth. Bef. Beratung und Hauptausschuss 18.06.2026 Empfehlung Gemeindevertretung Satow 25.06.2026 Beschlussfassung Teilnahme der Gemeinde Satow im Rahmen einer Beteiligung/ Punkt: Stellungnahme zum 2.Entwurf zur Neuaufstellung des RREP Rostock Sachverhalt: Die Fraktion „SPD“ beantragte am 05.02.2024, die Beteiligung der Gemeinde Satow im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum 1. Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Region Rostock. Gegenstand war insbesondere die geplante Wiederaufstellung des Windeignungsgebietes 119 Matersen/ Hohen Luckow in die Planung. Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Im südlichen Bereich der Gemeinde Satow sollen zusätzlich zu den bereits vorhandenen sieben Windparks vier weitere Windeignungsgebiete ausgewiesen werden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschloss in ihrer Sitzung vom 29.02.2024, das geplante WEG 119 Matersen/ Hohen Luckow abzulehnen und die Verwaltung zu beauftragen, diese Position dem Planungsverband Region Rostock mitzuteilen. Der zweite Entwurf des neuen RREP wurde durch die Verbandversammlung am 23.09.2025 zur Veröffentlichung freigegeben. Für das Windeignungsgebietes 119 Matersen/Hohen Luckow wurden gegenüber dem ersten Entwurf keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow hat daraufhin mit Beschluss am 27.11.2025 ihre ablehnende Haltung gegenüber dem geplanten Windeignungsgebietes 119 Matersen/Hohen Luckow bekräftigt. Die Verwaltung reichte die entsprechende Stellungnahme fristgerecht beim Planungsverband Region Rostock ein. Aufgrund der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beabsichtigt der Planungsverband Region Rostock nunmehr abschließende Änderungen am Entwurf des RREP vorzunehmen. Die hierzu vorgesehenen Änderungen sowie die ergänzenden Unterlagen sind seit dem 09. Juni 2026 auf den Internetseiten des Planungsverbandes Region Rostock und des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Bis einschließlich 6. Juli 2026 besteht für öffentliche Stellen, Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Interessierte die Möglichkeiten, zu den Änderungsvorschlägen Stellung zu nehmen. Die Änderungen betreffen unter anderem die Auswahl und Abgrenzung geplanter Vorranggebiete für die Erweiterung des Rostocker Seehafens, für Industrie- und Gewerbeansiedlungen sowie für Windkraftanlagen. Hinsichtlich des Windeignungsgebietes 119 Matersen/Hohen Luckow ergeben sich keine Änderungen, die eine Anpassung der bisherigen Position der Gemeinde Satow erforderlich machen. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt, ihre bisherige ablehnende Haltung gegenüber dem geplanten Windeignungsgebiet 119 Matersen/ Hohen Luckow aufrechtzuerhalten und beauftragt die Verwaltung, diese Position im Rahmen der Nachbeteiligung fristgerecht als Stellungnahme beim Planungsverband Region Rostock einzureichen. Finanzierung: entfällt

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