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Teilnahme der Gemeinde Satow im Rahmen einer Beteiligung/ Stellungnahme zum 2.Entwurf zur Neuaufstellung des RREP Rostock
Angenommen7 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Satow |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Satow
Vorlage-Nr.
Heller Weg 2A, 18239 Satow
Beschlussvorlage SGL
SGL/0041/2024/1
/1
öffentlich
Fachbereich: Bauamt
Bearbeiter: Janine Zöllick
Abstimmungsergebnis
Beratungsfolge Datum Zuständigkeit
Ja Nein Enth. Bef.
Beratung und
Hauptausschuss 18.06.2026
Empfehlung
Gemeindevertretung Satow 25.06.2026 Beschlussfassung
Teilnahme der Gemeinde Satow im Rahmen einer Beteiligung/
Punkt: Stellungnahme zum 2.Entwurf zur Neuaufstellung des RREP
Rostock
Sachverhalt:
Die Fraktion „SPD“ beantragte am 05.02.2024, die Beteiligung der Gemeinde Satow im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum 1. Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalen
Raumentwicklungsprogramms (RREP) Region Rostock. Gegenstand war insbesondere die
geplante Wiederaufstellung des Windeignungsgebietes 119 Matersen/ Hohen Luckow in die
Planung.
Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Bundesgesetzgeber
festgelegt, dass Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energiegewinnung aus
erneuerbaren Quellen im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Im südlichen Bereich
der Gemeinde Satow sollen zusätzlich zu den bereits vorhandenen sieben Windparks vier
weitere Windeignungsgebiete ausgewiesen werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschloss in ihrer Sitzung vom 29.02.2024,
das geplante WEG 119 Matersen/ Hohen Luckow abzulehnen und die Verwaltung zu
beauftragen, diese Position dem Planungsverband Region Rostock mitzuteilen.
Der zweite Entwurf des neuen RREP wurde durch die Verbandversammlung am 23.09.2025
zur Veröffentlichung freigegeben. Für das Windeignungsgebietes 119 Matersen/Hohen
Luckow wurden gegenüber dem ersten Entwurf keine wesentlichen Änderungen
vorgenommen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow hat daraufhin mit Beschluss am 27.11.2025
ihre ablehnende Haltung gegenüber dem geplanten Windeignungsgebietes 119
Matersen/Hohen Luckow bekräftigt. Die Verwaltung reichte die entsprechende Stellungnahme
fristgerecht beim Planungsverband Region Rostock ein.
Aufgrund der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beabsichtigt der
Planungsverband Region Rostock nunmehr abschließende Änderungen am Entwurf des
RREP vorzunehmen. Die hierzu vorgesehenen Änderungen sowie die ergänzenden
Unterlagen sind seit dem 09. Juni 2026 auf den Internetseiten des Planungsverbandes Region
Rostock und des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Bis einschließlich 6. Juli
2026 besteht für öffentliche Stellen, Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Interessierte die
Möglichkeiten, zu den Änderungsvorschlägen Stellung zu nehmen.
Die Änderungen betreffen unter anderem die Auswahl und Abgrenzung geplanter
Vorranggebiete für die Erweiterung des Rostocker Seehafens, für Industrie- und
Gewerbeansiedlungen sowie für Windkraftanlagen. Hinsichtlich des Windeignungsgebietes
119 Matersen/Hohen Luckow ergeben sich keine Änderungen, die eine Anpassung der
bisherigen Position der Gemeinde Satow erforderlich machen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt, ihre bisherige ablehnende Haltung
gegenüber dem geplanten Windeignungsgebiet 119 Matersen/ Hohen Luckow
aufrechtzuerhalten und beauftragt die Verwaltung, diese Position im Rahmen der
Nachbeteiligung fristgerecht als Stellungnahme beim Planungsverband Region Rostock
einzureichen.
Finanzierung:
entfällt
Text aus PDF extrahiert