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Aufhebung Sperrvermerk Haushaltsplan 2026 für das Bad in Wolfsberg
Angenommen32 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sangerhausen |
| Datum | 2026-05-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Sangerhausen
Sangerhausen, 07.05.2026
Beschlussvorlage BV/307/2026
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Erarbeiter: FD Soziales und Sport Erstellt am: 06.05.2026
Status: öffentlich
Einbringer: Oberbürgermeister
Gegenstand:
Aufhebung Sperrvermerk Haushaltsplan 2026 für das Bad in Wolfsberg
Gesetzliche Grundlagen:
§ 100 KVG LSA
§ 45 KVG LSA
§ 22 LHO LSA
Verweisungen und -beratungen
Gremium Beratung am:
Finanzausschuss 12.05.2026
Verwaltungsleitungssitzung 13.05.2026
Hauptausschuss 20.05.2026
Stadtrat 21.05.2026
Begründung:
Es wurde seitens der BIS-Fraktion in der Stadtratssitzung vom 11.12.2025 zur
Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026 beantragt, auf die geplanten Ausgaben für das
Bad Wolfsberg einen Sperrvermerk zu legen. Der Sperrvermerk betrifft das Produkt
Sportstätten und Bäder 42400100 / Sachkonto Anlage im Bau: Sonstige Baumaßnahmen -
Bad Wolfsberg 09630000 (Maßnahmenummer: 424001M00007). Das Produkt beinhaltet
Gelder für Sanierungstätigkeiten im Freibad Wolfsberg, welche das vordere Funktionsgebäude
(Technik und Aufenthaltsräume) modernisieren sollen. Die hierfür eingeworbenen Fördermittel
sind mittlerweile per Bescheid genehmigt worden.
Der Sperrvermerk wurde beantragt, um die Gleichbehandlung der Bäder in allen drei
Ortschaften zu berücksichtigen und Unmut in den Ortschaften vorzubeugen.
Der Sperrvermerk sollte nur aufgehoben werden, wenn die Betreibung für die Saison 2026
abgesichert ist.
Die Betreibung des Freibades in Wolfsberg erfolgt seitens der Stadt in Zusammenarbeit mit
dem ortsansässigen Feuerwehr-Dorfgemeinschaftsverein Wolfsberg e. V.. Hierzu wurde ein
Vertrag über die Zusammenarbeit beim Betrieb des Freibades Wolfsberg mit dem eben
genannten Verein abgeschlossen und beiderseitig unterschrieben. Damit ist die Betreibung
des Freibades in Wolfsberg für die kommende Saison 2026 gesichert.
Hiermit wird die Aufhebung des Sperrvermerks auf das oben genannte Produkt beantragt.
Finanzbedarf:
Finanzielle Auswirkungen: ja
Gesamtkosten: 200.000 €
jährliche Folgekosten
Produkt: 42400100 Sportstätten und Bäder
Sachkonto: 09630000 Anlage im Bau: Sonstige
Baumaßnahmen - Bad
Wolfsberg
Maßnahmenummer: 424001M00007
Finanzierung
Kredit: Zuschüsse: Einnahmen Fördermittel:
160.000 €
Eigenanteil: 40.000 € Sonstiges:
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks für das Bad in Wolfsberg in Höhe
von 200.000 € im Produkt 42400100 Sportstätten und Bäder / Maßnahmenummer
424001M00007 und befürwortet die Durchführung der Baumaßnahme.
Bemerkung:
Veröffentlichung:
tritt in Kraft am: Tag nach der Beschlussfassung
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Text aus PDF extrahiert