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Aufhebung Sperrvermerk Haushaltsplan 2026 für das Bad in Wolfsberg

Angenommen32 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSangerhausen
Datum2026-05-21
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Stadt Sangerhausen Sangerhausen, 07.05.2026 Beschlussvorlage BV/307/2026 __________________________________________________________________________ Erarbeiter: FD Soziales und Sport Erstellt am: 06.05.2026 Status: öffentlich Einbringer: Oberbürgermeister Gegenstand: Aufhebung Sperrvermerk Haushaltsplan 2026 für das Bad in Wolfsberg Gesetzliche Grundlagen: § 100 KVG LSA § 45 KVG LSA § 22 LHO LSA Verweisungen und -beratungen Gremium Beratung am: Finanzausschuss 12.05.2026 Verwaltungsleitungssitzung 13.05.2026 Hauptausschuss 20.05.2026 Stadtrat 21.05.2026 Begründung: Es wurde seitens der BIS-Fraktion in der Stadtratssitzung vom 11.12.2025 zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026 beantragt, auf die geplanten Ausgaben für das Bad Wolfsberg einen Sperrvermerk zu legen. Der Sperrvermerk betrifft das Produkt Sportstätten und Bäder 42400100 / Sachkonto Anlage im Bau: Sonstige Baumaßnahmen - Bad Wolfsberg 09630000 (Maßnahmenummer: 424001M00007). Das Produkt beinhaltet Gelder für Sanierungstätigkeiten im Freibad Wolfsberg, welche das vordere Funktionsgebäude (Technik und Aufenthaltsräume) modernisieren sollen. Die hierfür eingeworbenen Fördermittel sind mittlerweile per Bescheid genehmigt worden. Der Sperrvermerk wurde beantragt, um die Gleichbehandlung der Bäder in allen drei Ortschaften zu berücksichtigen und Unmut in den Ortschaften vorzubeugen. Der Sperrvermerk sollte nur aufgehoben werden, wenn die Betreibung für die Saison 2026 abgesichert ist. Die Betreibung des Freibades in Wolfsberg erfolgt seitens der Stadt in Zusammenarbeit mit dem ortsansässigen Feuerwehr-Dorfgemeinschaftsverein Wolfsberg e. V.. Hierzu wurde ein Vertrag über die Zusammenarbeit beim Betrieb des Freibades Wolfsberg mit dem eben genannten Verein abgeschlossen und beiderseitig unterschrieben. Damit ist die Betreibung des Freibades in Wolfsberg für die kommende Saison 2026 gesichert. Hiermit wird die Aufhebung des Sperrvermerks auf das oben genannte Produkt beantragt. Finanzbedarf: Finanzielle Auswirkungen: ja Gesamtkosten: 200.000 € jährliche Folgekosten Produkt: 42400100 Sportstätten und Bäder Sachkonto: 09630000 Anlage im Bau: Sonstige Baumaßnahmen - Bad Wolfsberg Maßnahmenummer: 424001M00007 Finanzierung Kredit: Zuschüsse: Einnahmen Fördermittel: 160.000 € Eigenanteil: 40.000 € Sonstiges: Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks für das Bad in Wolfsberg in Höhe von 200.000 € im Produkt 42400100 Sportstätten und Bäder / Maßnahmenummer 424001M00007 und befürwortet die Durchführung der Baumaßnahme. Bemerkung: Veröffentlichung: tritt in Kraft am: Tag nach der Beschlussfassung 2/2

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