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Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 105 KVG LSA in Höhe von 99.992,26 € für die Anschaffung eines mobilen Wasserschutzsystemes
Angenommen32 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sangerhausen |
| Datum | 2026-05-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Sangerhausen
Sangerhausen, 30.04.2026
Beschlussvorlage BV/298/2026
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Erarbeiter: FD Ordnungsangelegenheiten Erstellt am: 24.04.2026
Status: öffentlich
Einbringer: Oberbürgermeister
Gegenstand:
Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 105 KVG LSA in Höhe von
99.992,26 € für die Anschaffung eines mobilen Wasserschutzsystemes
Gesetzliche Grundlagen:
§ 105 KVG LSA
Verweisungen und -beratungen
Gremium Beratung am:
Verwaltungsleitungssitzung 06.05.2026
Finanzausschuss 12.05.2026
Hauptausschuss 20.05.2026
Stadtrat 21.05.2026
Begründung:
Im Haushaltsjahr 2026 sind für diese Maßnahme keine Mittel eingeplant.
Aufgrund von Starkregenereignissen drohte zum Jahreswechsel 2023/2024 der Stausee in
Kelbra überzulaufen und im schlimmsten Fall sogar zu brechen, welches zu einem Helme-
Hochwasser führte. Im Verlauf dieser Katastrophe musste von einer Hochwassergefährdung
ausgegangen werden. In der Ortslage Oberröblingen sind teilweise Evakuierungen
erforderlich gewesen.
Um dieser Gefahr bestmöglich entgegenzuwirken wurde entlang der Helme, ein 330 Meter
langer und ein Meter hoher Sandsack Verbau unter sehr hohen Material- und
Personalaufwand errichtet.
Aufgrund von unterschiedlichsten klimatischen Einflüssen (beispielsweise ein beschädigter
und verminderter Baumbestand) besteht auch zukünftig die Wahrscheinlichkeit, dass bei
Starkregenereignissen der Wasserstand der Helme beträchtlich steigen wird und
Hochwasserereignisse nicht auszuschließen sind.
Um bei solchen Ereignissen schnellstmöglich erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen zu
können, würde ein mobiler Hochwasserschutz enorm den Material-, Personal- und
Zeitaufwand senken.
Aus vorgenannten Gründen entschied die Stadt Sangerhausen die Hochwasserspende des
Landkreises Mansfeld-Südharz im Jahr 2024 in Höhe von 10.000,00 € für die Beschaffung
eines mobilen Hochwasserschutzes anzunehmen. Die Spende wurde nicht in die Folgejahre
übertragen, somit muss dieser Anteil aus eigenen Mitteln erbracht werden. Des Weiteren
wurden im Jahr 2024 über das Fördermittelprogramm Klima III (Gewährung von
Zuwendungen zu Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Land
Sachsen-Anhalt) Fördermittel beantragt.
Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 07.04.2026 in Höhe von 89.992,26 € positiv
beschieden und damit besteht nun die Möglichkeit für 99.992,26 € einen mobilen
Hochwasserschutz anzuschaffen, um bei zukünftigen Schadensereignissen schnell, flexibel
und kräftesparend möglichen Gefahren frühzeitig entgegenwirken zu können.
Finanzbedarf:
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Gesamtkosten: 99.992,26 €
jährliche Folgekosten
Produkt: 12600100 Brandschutz
Sachkonto: 08210000 Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Maßnahmenummer: 126001M00027 Betriebs- und
Geschäftsausstattung
(oberhalb der
Wertgrenze)
Beschlusstext:
Der Stadtrat stimmt den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 99.992,26 € für die
Anschaffung eines mobilen Wasserschutzsystemes im
Produkt 12600100 – Brandschutz
Sachkonto 08210000 – Betriebs- und Geschäftsausstattung
Maßnahmenummer 126001M00027 (Betriebs- und Geschäftsausstattung (oberhalb
der Wertgrenze)) zu.
Die Deckung erfolgt aus
Produkt 12600100 – Brandschutz
Sachkonto 08220000 – Bewegliche Vermögensgegenstände von mehr als 150 bis
1.000 Euro ohne Umsatzsteuer
Maßnahmenummer 126001M00012 (Sammelposten für bewegliche
Vermögensgegenstände)
Betrag: 10.000,00 €
sowie
Produkt 12600100 – Brandschutz
Sachkonto 23410000 – Sonderposten aus Anzahlungen
Maßnahmenummer 126001M00027 (Betriebs- und Geschäftsausstattung (oberhalb
der Wertgrenze))
Betrag: 89.992,26 €.
Bemerkung:
Veröffentlichung:
tritt in Kraft am: Tag nach der Beschlussfassung
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